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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Bestellung von Schriftführerinnen / Schriftführern für die Sitzungen des Betriebsausschusses der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2009/365 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der vorliegenden Beschlussvorlage der Nummer 2009/365 der Zentralen Gebäudebewirtschaftung geht es um die Bestellung von Schriftführerinnen und Schriftführern für die Sitzungen des Betriebsausschusses der Stadt Sprockhövel.
Die Vorlage basiert auf den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, wonach gemäß § 58 Abs. 2 und 7 in Verbindung mit § 52 Abs. 1 über die im Betriebsausschuss gefassten Beschlüsse eine Niederschrift anzufertigen ist. Um diese Dokumentationspflicht zu erfüllen, wird vorgeschlagen, eine Person zur Schriftführerin für die Niederschriften des Betriebsausschusses zu bestellen. Gleichzeitig soll eine Vertretung für diese Funktion benannt werden.
Die Entscheidung über die Benennung der Schriftführerin sowie der Stellvertretung steht zur Beratung im Betriebsausschuss für die Sitzung am 9. November 2009 auf der Tagesordnung. Aus der Vorlage geht hervor, dass keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diese Bestellung erwartet werden.
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Beratungsfolge
- 09.11.2009 · Betriebsausschuss
- 2Wirtschaftsplan 2010 der Zentralen Gebäudebewirtschaftung der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2009/368 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2009/368 der Zentralen Gebäudebewirtschaftung der Stadt Sprockhövel betrifft den Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Jahr 2010. Der Entwurf wird dem Betriebsausschuss zur Beratung in den Fraktionen zugeleitet, wobei eine Beratung des Plans in der darauffolgenden Sitzung des Betriebsausschusses vorgesehen ist.
Der Wirtschaftsplan dient der Sicherung der wirtschaftlichen Stabilität des Eigenbetriebes, insbesondere der Erhaltung der Liquidität sowie der Gewährleistung einer ausreichenden Rentabilität. Die Planung unterliegt dabei den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung, des Handelsrechts sowie den haushaltsrechtlichen Grundsätzen der Gemeindeordnung, einschließlich der Prinzipien der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. Gemäß der Gemeindeordnung ist der Finanzbedarf durch spezielle Entgelte zu decken. Für die Zentrale Gebäudebewirtschaftung bedeutet dies, dass die Mieteinnahmen so festgesetzt werden müssen, dass sie den Aufwand decken, wobei die Gemeinde nur in Ausnahmefällen Mittel aus dem allgemeinen Haushalt zur Ausgleichung bereitstellt.
Der Vermögens- und Finanzplan wurde auf Basis des Gebäudekatasters und unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen fortgeschrieben und enthält die für das Jahr 2010 erforderlichen Maßnahmen. Eine vollständige Stellenübersicht für das Jahr 2010 liegt der zuständigen Fachabteilung zum Zeitpunkt der Vorlage noch nicht vor; die Vorlage der entsprechenden Informationen erfolgt, sobald diese verfügbar sind.
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Beratungsfolge
- 09.11.2009 · Betriebsausschuss
- 3Darlehensaufnahme eines Kredits in Schweizer Franken; hier: SachstandZur Vorlage · 2009/369 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2009/369 der Zentralen Gebäudebewirtschaftung dient der Information des Betriebsausschusses über den aktuellen Sachstand eines Fremdwährungsdarlehens in Schweizer Franken. Das Darlehen wurde am 30. März 2007 bei der WestLB International über die Sparkasse Sprockhövel aufgenommen, um ein ausgelaufenes Darlehen umzuschulden.
Aufgrund der Entwicklung des Wechselkurses zum 31. Dezember 2008 musste die Zentrale Gebäudebewirtschaftung im Jahresabschluss 2008 einen Währungsverlust in Höhe von 252.610,91 Euro ausweisen. Eine Kündigung des Kredits, die quartalsweise möglich ist, würde zum jetzigen Zeitpunkt dazu führen, dass der rechnerische Buchverlust realisiert wird und eine höhere Restschuld an das Unternehmen zurückgezahlt werden müsste.
Die vorliegenden Daten zeigen für den Zeitraum von Januar bis September 2009 eine Entwicklung der Restschuld in Euro von etwa 2,95 Millionen Euro auf rund 2,72 Millionen Euro. Durch die Kursentwicklung konnte der im Jahresabschluss 2008 verbuchte Verlust bis zum Stichtag im September 2009 um rund 49.000 Euro auf 203.591,14 Euro reduzieren. Die Verwaltung stellt fest, dass eine Kündigung des Kredites aufgrund der aktuellen Wechselkurse und der niedrigen Darlehenszinsen derzeit nicht wirtschaftlich erscheint. Der Betriebsausschuss wird gebeten, den Sachstand zur Entwicklung dieses Darlehens zur Kenntnis zu nehmen.
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Beratungsfolge
- 09.11.2009 · Betriebsausschuss
- 4Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung der Obdachlosenunterkunft in der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2009/366 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2009/366 der zentralen Gebäudebewirtschaftung befasst sich mit der Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung der Obdachlosenunterkunft in der Timmersholt 14 und 16. Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sprockhövel, die entsprechende Satzung zu beschließen.
Die Anpassung der Gebühren ist auf die neue Gebührensatzung zum 1. Januar 2010 zurückzuführen. Laut den Erläuterungen der Verwaltung ist eine Änderung der Gebühren aufgrund gestiegener Kosten in den vergangenen Jahren notwendig. Die Kalkulation der neuen Benutzungsgebühr erfolgt auf Basis des Gesamtaufwandes im Verhältnis zur Gesamtnutzfläche, verteilt auf zwölf Monate.
Die Berechnung der Gebühr setzt sich aus umlagefähigen Kosten und Betriebskosten zusammen. Für die Fläche von 311,60 Quadratmetern werden umlagefähige Kosten in Höhe von 17.776,13 Euro und Betriebskosten in Höhe von 12.196,66 Euro zugrunde gelegt. Daraus ergibt sich ein Betrag von 4,75 Euro pro Quadratmeter und Monat für die umlagefähigen Kosten sowie 3,26 Euro pro Quadratmeter und Monat für die Betriebskosten. Die resultierende neue Benutzungsgebühr beläuft sich somit auf insgesamt 8,01 Euro pro Quadratmeter und Monat. Eine detaillierte Aufstellung der Kosten sowie die Berechnung nach Wohn- und Nutzfläche sind in den Anlagen der Vorlage enthalten.
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Beratungsfolge
- 12.11.2009 · Rat
- 09.11.2009 · Betriebsausschuss
- 5Bericht der ZGS zu HochbaumaßnahmenZur Vorlage · 2009/370 · Beschlussvorlage
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Im Rahmen der Sitzung des Betriebsausschusses am 9. November 2009 wurde die Vorlage 2009/370 zur Kenntnis genommen. Die Federführung der Beschlussvorlage liegt bei der Zentralen Gebäudebewirtschaftung. Gegenstand der Vorlage ist ein Bericht über den aktuellen Stand der Hochbaumaßnahmen in der Stadt Sprockhövel.
Der Bericht umfasst Informationen zum aktuellen Status der ausgeschriebenen Gewerke, welche in einer der Vorlage beigefügten Anlage detailliert aufgeführt sind. Darüber hinaus wurden dem Betriebsausschuss im Rahmen der Sitzung die aktuellen Ergebnisse der Submissionsverfahren mitgeteilt. Die Vorlage dient der Information des Ausschusses über den Fortschritt der laufenden Bauvorhaben und die Ergebnisse der Vergabeverfahren.
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- 09.11.2009 · Betriebsausschuss
- 6Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2009/371 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2009/371 der Stadt Sprockhövel dient als Tagesordnungspunkt für die sechste öffentliche Sitzung des Betriebsausschusses am 9. November 2009. Die Vorlage, welche von der Zentralen Gebäudebewirtschaftung erstellt wurde, ist unter dem Tagesordnungspunkt „Anfragen im öffentlichen Teil“ geführt.
Inhaltlich enthält das Dokument keinen spezifischen Beschlussvorschlag, da dieser mit dem Vermerk „ohne“ versehen ist. Die Vorlage dient somit der Vorbereitung der Beratung von Anfragen im Rahmen der Ausschusssitzung. Über die Notwendigkeit eines Berichtswesens durch den zuständigen Fachbereich liegen in diesem Dokument keine spezifischen Festlegungen vor, da die entsprechenden Felder nicht ausgefüllt sind. Ebenso sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen, weder in Form von Personalkosten noch Sachkosten, in der Vorlage ausgewiesen. Die Vorlage dient rein der strukturellen Bereitstellung des Beratungspunktes für die anstehende Sitzung des Betriebsausschusses.
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- 09.11.2009 · Betriebsausschuss
- 7Mitteilungen der ZGS im öffentlichen Teil des BetriebsausschussesZur Vorlage · 2009/372 · Beschlussvorlage
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In der Sitzung des Betriebsausschusses der Stadt Sprockhövel vom 9. November 2009 steht die Vorlage 2009/372 auf der Tagesordnung. Die vorliegende Beschlussvorlage, die von der Zentralen Gebäudebewirtschaftung erstellt wurde, betrifft den Tagesordnungspunkt der Mitteilungen der Zentralen Gebäudebewirtschaftung im öffentlichen Teil des Ausschusses.
Der Inhalt der Vorlage beschränkt sich auf den Vorschlag, dass der Betriebsausschuss die vorliegenden Mitteilungen der Zentralen Gebäudebewirtschaftung zur Kenntnis nimmt. Aus dem Dokument geht hervor, dass für diesen Tagesordnungspunkt keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen in Form von Personalkosten oder Sachkosten ausgewiesen sind. Es ist kein Bedarf für einen regelmäßigen Sachstandsbericht durch den zuständigen Fachbereich dokumentiert.
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Beratungsfolge
- 09.11.2009 · Betriebsausschuss
- –Öffentlicher Teil
- 10Verpflichtung von sachkundigen Bürgerinnen und BürgernZur Vorlage · 2009/430 · Beschlussvorlage
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In der Sitzung des Betriebsausschusses am 9. November 2009 steht die Einsetzung neuer sachkundiger Bürger auf der Tagesordnung. Gemäß der Beschlussvorlage 2009/430 der Zentralen Gebäudebewirtschaftung ist vorgesehen, dass der Ausschussvorsitzende drei Personen in ihr Amt als sachkundige Bürger einführt.
Die Durchführung der Amtseinführung erfolgt durch eine feierliche Formel sowie durch einen Handschlag. Die Amtspflicht umfasst die Zusage, die Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes sowie die Gesetze zu achten und die Pflichten zum Wohle der Stadt Sprockhövel zu erfüllen. Die Vorlage dient somit der formalen Verpflichtung der neuen Mitglieder für ihre Tätigkeit im Ausschuss.
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Beratungsfolge
- 09.11.2009 · Betriebsausschuss
- 11Einbau eines behindertengerechten Zuganges zum Bürgerbüro NiedersprockhövelZur Vorlage · 2009/431 · Beschlussvorlage
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In der Sitzung des Betriebsausschusses am 9. November 2009 wurde über die bauliche Gestaltung des Zugangs zum Bürgerbüro Niedersprockhövel beraten. Die vorliegende Beschlussvorlage der Zentralen Gebäudebewirtschaftung befasst sich mit der Frage, wie die Barrierefreiheit am Eingang des Gebäudes sichergestellt werden kann.
Der vorliegende Beschluss sieht vor, auf den Einbau eines elektrischen Antriebs für die Eingangstür des Bürgerbüros zu verzichten. Als Alternative zur technischen Automatisierung der Tür soll die Installation einer Klingelanlage erfolgen. Diese Maßnahme dient dazu, den Zugang für Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen, indem die Eingangstür im Bedarfsfall durch die Mitarbeitenden des Bürgerbüros manuell geöffnet werden kann.
Die zuständige Fachabteilung wird den Sachverhalt in der Sitzung mündlich erläutern. Über die haushaltsmäßigen Auswirkungen der Maßnahme liegen zum Zeitpunkt der Vorlage keine abschließenden Angaben zu konkreten Kosten vor. Nach Abschluss der Umsetzung ist durch den zuständigen Fachbereich ein Sachstandsbericht vorzulegen.
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- 09.11.2009 · Betriebsausschuss