Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Interkommunale Gewerbeflächenentwicklung im Ennepe-Ruhr-KreisZur Vorlage · 2014/361 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung am 24. November 2014 wurde über die interkommunale Gewerbeflächenentwicklung im Ennepe-Ruhr-Kreis beraten. Grundlage der Vorlage 2014/361 ist eine Machbarkeitsstudie, die im Auftrag des Ennepe-Ruhr-Kreises erstellt wurde. Ziel der Untersuchung war es, potenzielle Standorte für interkommunale Gewerbegebiete zu identifizieren, die in Abstimmung mit dem Regionalverband Ruhr (RVR) im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalplans langfristig planerisch abgesichert werden können.
Die Studie untersuchte verschiedene Suchräume im Kreisgebiet anhand von Kriterien wie Topografie, Mindestgröße von 10 Hektar, Erschließungsmöglichkeiten und dem Schutz von Umweltgütern. Für das Stadtgebiet Sprockhövel wurden zwei Standorte geprüft: Haßlinghausen-Süd sowie das Gebiet am Autobahnkreuz Wuppertal-Nord (Schwelm/Sprockhövel). Die Verwaltung bewertet den Standort Haßlinghausen-Süd aufgrund der Nähe zu einem Wohngebiet, der Zufahrtslage und der Funktion als Naherholungsbereich als wenig geeignet.
Der Ausschuss befürwortet die Aufnahme eines interkommunalen Gewerbegebietes am Standort Autobahnkreuz Wuppertal-Nord in den Entwurf des Regionalplans. Da das betreffende Areal größtenteils auf dem Stadtgebiet von Schwelm liegt, wurde die Verwaltung beauftragt, die Aufnahme dieses Standortes mit den beteiligten Akteuren, insbesondere der Stadt Schwelm und dem Regionalverband Ruhr, abzustimmen.
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Beratungsfolge
- 24.11.2014 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 2Neuaufstellung des Regionalplanes Düsseldorf hier: Beteiligung im Rahmen des ErarbeitungsverfahrensZur Vorlage · 2014/370 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung am 24. November 2014 wurde über die Beteiligung an der Neuaufstellung des Regionalplans Düsseldorf entschieden. Die Bezirksregierung Düsseldorf hatte am 18. September 2014 das Erarbeitungsverfahren für den neuen Regionalplan eingeleitet, woraufhin die Stadt Sprockhövel im Rahmen dieses Verfahrens zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert wurde. Die Frist für eine entsprechende Rückmeldung endet am 31. März 2015.
Der vorliegende Entwurf des Regionalplans umfasst Begründungen sowie einen Umweltbericht. Die in der Vorlage dargelegten Informationen zur zeichnerischen Darstellung zeigen, dass im unmittelbaren Nachbarbereich der Stadt Sprockhövel keine wesentlichen Änderungen zum Gebietsentwicklungsplan von 1999 vorgesehen sind. Während die Bereiche für Siedlung, Gewerbe und Industrie unverändert bleiben, sind geringfügige Änderungen bei den Freiraumflächen vorgesehen, die jedoch keine Auswirkungen auf die Belange der Stadt haben. Auch die textlichen Definitionen zu Infrastrukturthemen wie Verkehr, Entsorgung oder Energieversorgung berühren die Interessen der Stadt nach Einschätzung der Verwaltung nicht.
Auf dieser Grundlage wurde der Beschluss gefasst, die Verwaltung anzuweisen, im Rahmen des Erarbeitungsverfahrens keine Anregungen oder Bedenken zur Neuaufstellung des Regionalplans Düsseldorf einzureichen.
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- 24.11.2014 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 3Denkmalschutz hier: Sachstandsbericht über die Eintragungen in die DenkmallisteZur Vorlage · 2014/368 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung wurde ein Sachstandsbericht über die Eintragungen in die Denkmalliste vorgelegt. Zum Stichtag 31. Oktober 2014 umfasst die Denkmalliste Teil A insgesamt 63 Baudenkmäler. Zusätzlich sind drei Bodendenkmäler sowie ein bewegliches Denkmal in den Teilen B und C der Liste verzeichnet.
Das Verzeichnis des zu schützenden Kulturgutes umfasst insgesamt 265 Objekte. Für 166 dieser Objekte steht die Prüfung der Denkmalwürdigkeit noch aus. Die Verfahren zur Überprüfung der Objekte aus der Kulturgutliste werden durch die Verwaltung im Rahmen der vorhandenen personellen Kapazitäten schrittweise durchgeführt.
Hinsichtlich der finanziellen Situation wird berichtet, dass aufgrund der Haushaltslage der Stadt Sprockhövel kurzfristig bereitgestellte Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen für kleinere Maßnahmen an Denkmälern nicht abgerufen werden konnten. Grund hierfür war die Notwendigkeit eines Eigenanteils von 50 Prozent, der als freiwillige Leistung einzustufen ist. Eine Bereitstellung von Mitteln durch das Land ist für die kommenden Jahre derzeit nicht absehbar, wessofern eine pauschale Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen durch die Stadt aktuell nicht möglich ist. Der Ausschuss hat den Sachstand zur Kenntnis genommen.
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Beratungsfolge
- 24.11.2014 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 4Bestellung eines ehrenamtlichen Beauftragen für DenkmalpflegeZur Vorlage · 2014/367 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung der Stadt Sprockhövel wurde die Vorlage 2014/367 zur Bestellung eines ehrenamtlichen Beauftragten für Denkmalpflege beraten. Hintergrund der Vorlage ist die Notwendigkeit einer Neubesetzung der Position nach dem Tod des bisherigen Amtsinhabers.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss dem Rat empfiehlt, eine Person als ehrenamtliche Beauftragte für Denkmalpflege zu bestellen. Voraussetzung hierfür ist die Herstellung des Benehmens mit dem zuständigen Landschaftsverband. Die rechtliche Grundlage für diese Bestellung bildet der Paragraph 24 des Denkmalschutzgesetzes.
Die Aufgaben der ehrenamtlichen Beauftragten umfassen laut Dokument eine gutachterliche Tätigkeit. Dazu gehören die Vermittlung von Informationen und Auskünften an den Ausschuss, die Untere Denkmalbehörde sowie den Landschaftsverband. Zudem sollen die Beauftragten örtliche Vorhaben, Planungen und die Presseberichterstattung im Hinblick auf die Interessen der Denkmalpflege beobachten sowie Verbindungen zu Institutionen und Personen pflegen. Die Berufung erfolgt für eine Dauer von fünf Jahren, wobei eine Wiederberufung möglich ist.
Für den Auswahlprozess wurden die Fraktionen gebeten, der Verwaltung Vorschläge für geeignete Personen zuzuleiten. Die eingehenden Vorschläge werden den Fraktionen anschließend mitgeteilt. Aus dem Dokument geht hervor, dass durch die Bestellung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen.
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Beratungsfolge
- 24.11.2014 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 5Betrauung der Wirtschaftsförderungsagentur Ennepe-Ruhr GmbH (EN-Agentur) mit Dienstleistungen im allgemeinen wirtschaftlichen InteresseZur Vorlage · 2014/371 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/371 sieht die Betrauung der Wirtschaftsförderungsagentur Ennepe-Ruhr GmbH (EN-Agentur) mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse vor. Der Rat soll die Agentur für einen Zeitraum von zehn Jahren mit diesen Aufgaben beauftragen, wobei die Einhaltung der EU-beihilferechtlichen Vorgaben sichergestellt werden soll.
Die Grundlage für diesen Beschluss ist die Notwendigkeit, die Aufgaben der Wirtschaftsförderung im Rahmen der Daseinsvorsorge rechtssicher zu gestalten. Da die EN-Agentur Aufgaben für den Ennepe-Ruhr-Kreis sowie die kreisangehörigen Städte übernimmt, können kommunale Zahlungen unter das EU-Beihilferecht fallen. Um eine unzulässige staatliche Beihilfe zu vermeiden, muss die Betrauung mit gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen eindeutig definiert sein und transparente Parameter für etwaige Ausgleichsleistungen enthalten, ohne dass eine Überkompensation stattfindet.
Der geplante Betrauungsakt konkretisiert den Gesellschaftszweck der EN-Agentur, um den Anforderungen des europäischen Rechts zu entsprechen. Die Vorlage wird den Ausschüssen für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung sowie dem Haupt- und Finanzausschuss zur Beratung vorgelegt, bevor sie im Rat beschlossen wird. Eine entsprechende Entscheidung wird auch von den anderen zahlenden Gesellschaftern der Agentur angestrebt. Die Umsetzung der Maßnahme ist als freiwillige Leistung gekennzeichnet.
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Beratungsfolge
- 18.12.2014 · Rat
- 11.12.2014 · Haupt- und Finanzausschuss
- 24.11.2014 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 6Bericht der Verwaltung aus dem Bereich WirtschaftsförderungZur Vorlage · 2014/377 · Beschlussvorlage
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Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung am 24. November 2014 liegt die Beschlussvorlage 2014/377 zur Kenntnisnahme vor. Der Tagesordnungspunkt umfasst einen Bericht der Verwaltung aus den Bereichen Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Tourismus.
Der zuständige Wirtschaftsförderer wird in der Sitzung einen mündlichen Bericht zu aktuellen Sachständen aus der Wirtschaftsförderung sowie zum Stand der Breitbandversorgung abgeben. Mit der Vorlage wird vorgeschlagen, dass der Ausschuss den Bericht zur Kenntnis nimmt. Aus den vorliegenden Unterlagen gehen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Vorgang hervor.
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- 24.11.2014 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 7Bekanntgabe von eingegangenen und beschiedenen Bauanträgen und BauvoranfragenZur Vorlage · 2014/362 · Beschlussvorlage
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Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung am 24. November 2014 wurde die Bekanntgabe von eingegangenen und beschiedenen Bauanträgen sowie Bauvoranfragen behandelt. Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2014/362 dient der Information über den aktuellen Stand der Bauakten im Stadtgebiet.
Die Unterlagen enthalten eine Aufstellung der seit der letzten Ausschusssitzung angelegten Bauakten sowie der erteilten Baugenehmigungen. Darüber hinaus umfasst die Bekanntgabe die Liste der eingegangenen und der bereits beschiedenen Bauvoranfragen. In der detaillierten Aufstellung werden zudem gewerbliche Vorhaben durch ein entsprechendes Kennzeichen am Ende der jeweiligen Zeile ausgewiesen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss die vorgelegten Informationen zur Kenntnis nimmt. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diesen Vorgang keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen.
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- 24.11.2014 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 8Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2014/363 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2014/363 dient als Grundlage für die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung am 24. November 2014. Der Gegenstand der Vorlage ist die Behandlung von Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil der Sitzung.
Die Vorlage ist als Beschlussvorlage des Bürgermeisters konzipiert. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in dem Dokument nicht enthalten. Es werden keine haushaltsmäßigen Auswirkungen, weder bei den Kosten noch bei den Einnahmen, ausgewiesen. Ebenso sind keine Angaben zu Personalkosten oder Sachkosten hinterlegt. Die Vorlage dient somit der Information über den aktuellen Sachstand der Verwaltungsmitteilungen im Rahmen der Ausschusssitzung.
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- 24.11.2014 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 9Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2014/364 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2014/364 dient als Grundlage für die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung am 24. November 2014. Der Gegenstand der Vorlage umfasst Anfragen, die im öffentlichen Teil der Sitzung behandelt werden sollen.
Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in dem Dokument nicht enthalten. Bezüglich der Berichtspflicht ist vorgesehen, dass dem Ausschuss oder dem Rat durch den zuständigen Fachbereich ein Sachstandsbericht vorgelegt wird. Die Vorlage macht keine Angaben zu den haushaltsmäßigen Auswirkungen oder zu potenziellen Kosten für die Stadt Sprockhövel.
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- 24.11.2014 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung