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Beschlussvorlage

Bestellung eines ehrenamtlichen Beauftragen für Denkmalpflege

2014/367

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Im Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung der Stadt Sprockhövel wurde die Vorlage 2014/367 zur Bestellung eines ehrenamtlichen Beauftragten für Denkmalpflege beraten. Hintergrund der Vorlage ist die Notwendigkeit einer Neubesetzung der Position nach dem Tod des bisherigen Amtsinhabers.

Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss dem Rat empfiehlt, eine Person als ehrenamtliche Beauftragte für Denkmalpflege zu bestellen. Voraussetzung hierfür ist die Herstellung des Benehmens mit dem zuständigen Landschaftsverband. Die rechtliche Grundlage für diese Bestellung bildet der Paragraph 24 des Denkmalschutzgesetzes.

Die Aufgaben der ehrenamtlichen Beauftragten umfassen laut Dokument eine gutachterliche Tätigkeit. Dazu gehören die Vermittlung von Informationen und Auskünften an den Ausschuss, die Untere Denkmalbehörde sowie den Landschaftsverband. Zudem sollen die Beauftragten örtliche Vorhaben, Planungen und die Presseberichterstattung im Hinblick auf die Interessen der Denkmalpflege beobachten sowie Verbindungen zu Institutionen und Personen pflegen. Die Berufung erfolgt für eine Dauer von fünf Jahren, wobei eine Wiederberufung möglich ist.

Für den Auswahlprozess wurden die Fraktionen gebeten, der Verwaltung Vorschläge für geeignete Personen zuzuleiten. Die eingehenden Vorschläge werden den Fraktionen anschließend mitgeteilt. Aus dem Dokument geht hervor, dass durch die Bestellung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 182 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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