Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Bestellung der SchriftführerinZur Vorlage · 2015/032 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung am 9. Februar 2015 wurde die Bestellung einer Schriftführerin für die Niederschrift der Sitzung behandelt.
Die Verwaltung legte dar, dass der zuständige Verwaltungsfachangestellte am Sitzungstag nicht zur Verfügung steht. Zudem ist die Position der bisherigen stellvertretenden Schriftführerin zum Zeitpunkt der Sitzung noch nicht neu besetzt. Aus diesem Grund wurde vorgeschlagen, eine technische Angestellte als Schriftführerin für die aktuelle Sitzung des Ausschusses zu bestellen.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sah die Ernennung der technischen Angestellten zur Erstellung des Sitzungsprotokolls vor. Es wurden keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diese Bestellung angegeben.
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Beratungsfolge
- 09.02.2015 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 2Bauantrag für die Vinothek, Dorfstraße 13Zur Vorlage · 2015/025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2015/025 behandelt einen Bauantrag für die Vinothek in der Dorfstraße 13. Das Vorhaben umfasst den Anbau einer Kühlzelle mit einer Fläche von 3,00 m x 3,50 m an der südlichen Giebelwand einer Remise sowie die Umnutzung einer bestehenden Teeküche in eine Küche. Zudem ist die Erweiterung der Betriebszeiten der Vinothek auf die Tage Dienstag bis Sonntag sowie die Einrichtung eines Biergartens mit 32 Sitzplätzen vorgesehen.
Im Rahmen der Vorbereitung wurden Anregungen und Beschwerden aus der Nachbarschaft bezüglich möglicher Lärmimmissionen, insbesondere durch das Kühlaggregat und den Biergarten, geprüft. Die Verwaltung stellt fest, dass das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 46 „Haßlinghausen Süd I“ entspricht. Ein Gutachten zur Geräuschimmissionsprognose zeigt, dass die zulässigen Tagesrichtwerte von 55 dB(A) bei einer Vollbelegung der Außengastronomie nicht überschritten werden. Um die Einhaltung der Nachtrichtwerte von 40 dB(A) sicherzustellen, muss die Außengastronomie inklusive aller Aufräumarbeiten ab 22:00 Uhr geschlossen sein. Die Betriebszeit für den Biergarten wurde daher von der ursprünglichen Antragstellung auf 10:00 Uhr bis 22:00 Uhr reduziert. Das geplante Kühlaggregat wird als wenig lärmemittierend eingestuft. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung wird angehalten, dem Vorhaben zuzustimmen.
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- 09.02.2015 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 3Bebauungsplan Nr. 64 "Mittelstraße West" hier: öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2015/028 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat der Stadt Sprockhövel, die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 64 „Mittelstraße West“ zu beschließen. Die Vorlage umfasst die Begründung, den Umweltbericht sowie die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Das Planungsgebiet befindet sich im Siedlungsschwerpunkt Haßlinghausen und wird durch die Autobahn A 43 sowie die Lemper Straße begrenzt. Ziel der Planung ist die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung sowie der Erhalt der bestehenden Strukturen im Bereich Einzelhandel und Dienstleistungen. Der Entwurf sieht vor, die Nutzung der Erdgeschossflächen für Gewerbe und die Obergeschosse für Wohnraum beizubehalten. Um die Attraktivität der Einkaufsstraße zu wahren und Verdrängungstendenzen vorzubeugen, sollen bestimmte Nutzungen wie Vergnügungsstätten, Spielhallen, Sportwettcafés oder Sexshops ausgeschlossen werden.
Die Planung basiert auf einem Aufstellungsbeschluss aus dem Jahr 2012, der eine Neufassung des ursprünglichen Beschlusses von 1986 zur Anpassung an aktuelle städtebauliche Ziele vorsah. Im Rahmen der bisherigen Verfahren wurden die Öffentlichkeit sowie Fachbehörden beteiligt. Die Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung und der Träger öffentlicher Belange wurden in den Planentwurf eingearbeitet. Eine Veränderungssperre ist seit November 2013 in Kraft. Der Entwurf regelt zudem Vorgaben zu Garagen, Stellplätzen und Nebenanlagen.
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Beratungsfolge
- 09.02.2015 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 48. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Beisenbruch" hier: Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2015/020 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung am 9. Februar 2015 wurde die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Beisenbruch“ behandelt. Gegenstand der Vorlage ist die Anpassung der Flächennutzung, um die Übereinstimmung zwischen dem Flächennutzungsplan und dem geplanten Bebauungsplan Nr. 73 „Im Beisenbruch“ herzustellen.
Die Verwaltung beabsichtigt, zwei Flächen anzupassen. Zum einen soll eine etwa 2.260 Quadratmeter große Fläche entlang der Straße Beisenbruch von einer gewerblichen Baufläche in ein Mischgebiet umgewandelt werden, um den vorhandenen Bestand zu berücksichtigen. Zum anderen soll eine rund 5.000 Quadratmeter große Fläche, die bisher als gemischte Baufläche ausgewiesen war, in eine Wohnbaufläche umgestuft werden. Grund hierfür ist die veränderte gewerbliche Nutzung in der Umgebung, die laut Verwaltung keine wesentliche Störung des Wohnens mehr darstellt.
Die Entwässerung des Gebiets ist nach Abschluss der Kanalbauarbeiten am Hauptsammler Nord sichergestellt. Im Zuge des Verfahrens wurden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen geprüft. Von den beteiligten Stellen gingen sechs Anregungen oder Bedenken ein. Der Ausschuss nahm diese Anregungen zur Kenntnis und beschloss, wie in den Stellungnahmen der Verwaltung vorgesehen weiter zu verfahren. Der nächste Schritt sieht die öffentliche Auslegung des Entwurfs vor.
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Beratungsfolge
- 09.02.2015 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 5Bebauungsplan Nr. 73 "Im Beisenbruch" hier: Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2015/021 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Beschlussvorlage 2015/021 befasst sich der Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung mit dem Bebauungsplan Nr. 73 „Im Beisenbruch“. Das Vorhaben sieht die Schaffung eines neuen Wohngebiets in Niedersprockhövel vor, das etwa 55 bis 60 Wohneinheiten umfassen soll. Geplant sind Einzel- und Doppelhäuser sowie zwei bis drei mehrgeschossige, barrierefreie Mehrfamilienhäuser. Zudem ist die Erweiterung eines Gewerbebetriebes sowie die Errichtung von Bürogebäuden vorgesehen. Eine Grünfläche mit Spielplatzangebot und ein öffentlicher Parkplatz sollen das Gebiet ergänzen.
Nachdem das Planverfahren aufgrund fehlender Entwässerungsmöglichkeiten ruhte, sind die notwendigen Kanalbauarbeiten am Hauptsammler Nord mittlerweile abgeschlossen. Eine Verkehrsuntersuchung ergab, dass die Erschließung über die Brinkerstraße und Hölterstraße aufgrund der Kapazitäten am Knotenpunkt Beisenbruchstraße/Hauptstraße empfohlen wird. Die prognostizierten Verkehrsaufkommen werden als moderat eingestuft.
Im Zuge der Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Abstimmung mit Nachbarkommunen im Zeitraum von September bis Oktober 2014 gingen Stellungnahmen ein. Während ein Großteil der beteiligten Stellen keine Anregungen äußerte, wurden von acht Trägern Hinweise und Bedenken vorgebracht. Der Ausschuss hat beschlossen, die eingegangenen Anregungen zur Kenntnis zu nehmen und gemäß den Stellungnahmen der Verwaltung zu verfahren. Der nächste Verfahrensschritt ist die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs.
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- 09.02.2015 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 6Förderprogramm Leader hier: SachstandsberichtZur Vorlage · 2015/036 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung am 9. Februar 2015 wurde ein Sachstandsbericht zum Förderprogramm Leader zur Kenntnis genommen. Die Vorlage bezieht sich auf die Teilnahme der Stadt Sprockhövel am Förderwettbewerb zur Auswahl einer künftigen Leader-Region, wofür der Rat der Stadt Sprockhövel bereits in seiner Sitzung am 25. September 2014 die Verwaltung beauftragt hatte.
Die Teilnahme am Wettbewerb erfolgt gemeinsam mit den Städten Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg, Wetter und Sprockhövel. Im Vorfeld des Verfahrens fanden verschiedene Veranstaltungen statt, darunter eine Auftaktveranstaltung in Ennepetal sowie regionale Foren. In Sprockhövel wurde ein gemeinsames Forum mit der Stadt Wetter durchgeführt, bei dem die Themen demografischer Wandel, Grundversorgung und Soziales sowie Dorferneuerung und Dorfentwicklung im Fokus standen. In den anderen teilnehmenden Städten wurden unterschiedliche Schwerpunkte wie Tourismus, Natur, Energie, Klima, Mobilität sowie Wirtschaft und regionale Wertschätzung behandelt.
Nach Abschluss der Abschlussveranstaltung in Ennepetal am 26. Januar 2015 ist die Einreichung der erforderlichen Unterlagen für die Teilnahme am Förderwettbewerb bis zum 15. Februar 2015 vorgesehen. Aus dem Bericht geht hervor, dass keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Sachstandsbericht entstehen.
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- 09.02.2015 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 7Teilnahme eines Vertreters aus dem Wirtschaftsförderungsbereich an den Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und WirtschaftsförderungZur Vorlage · 2015/037 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2015/037 regelt die personelle Besetzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung. Es wird vorgeschlagen, ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme in den Ausschuss zu berufen, um die Vertretung des Wirtschaftsförderungsbereichs zu stärken.
Der Hintergrund der Vorlage liegt in Beratungen aus dem Jahr 2014, bei denen ein Vorschlag aus einer Fraktion zur Einbindung eines Vertreters aus der Wirtschaft zur Diskussion stand. Die Verwaltung empfahl in diesem Zusammenhang, ein Mitglied des Beirates für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing für den Ausschuss zu benennen. Konkret wird die Berufung eines Vertreters der SIHK vorgeschlagen.
Ein ursprünglicher Überlegungsansatz der Verwaltung, auch einen Vertreter des Stadtmarketing- und Verkehrsvereins für Sprockhövel e.V. mit beratender Stimme in den Ausschuss einzubinden, wird in der Vorlage nicht mehr als erforderlich eingestuft. Dies wird damit begründet, dass der Verein bereits durch ein Mitglied im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit in den politischen Gremien vertreten ist. Da seitens der Fraktionen keine weiteren schriftlichen Vorschläge für die Besetzung eingingen, sieht die Vorlage die Benennung des Vertreters der SIHK vor. Mit der Umsetzung der Maßnahme sind laut Dokument keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden.
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- 26.02.2015 · Rat
- 09.02.2015 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 8Zukunft der Wirtschaftsförderung Sprockhövel hier: Antrag der FDP-Fraktion vom 19.01.2015Zur Vorlage · 2015/040 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2015/040 der Stadt Sprockhövel befasst sich mit der Frage nach der zukünftigen Ausrichtung der Wirtschaftsförderung. Gegenstand der Vorlage ist ein Antrag der FDP-Fraktion, der am 19. Januar 2015 eingereicht wurde.
Die Vorlage wurde für die Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung im Rahmen der achten Sitzung am 9. Februar 2015 vorgesehen. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in dem Dokument nicht formuliert. Zur inhaltlichen Detailklärung wird auf den beigefügten Antrag der Fraktion verwiesen.
Hinsichtlich der Berichtspflicht sieht die Vorlage vor, dass dem Ausschuss oder dem Rat durch den zuständigen Fachbereich ein Sachstandsbericht vorgelegt werden soll. Über mögliche haushaltsmäßige Auswirkungen, wie etwa Personalkosten oder Sachkosten, sowie über mögliche Einnahmen oder Zuschussfähigkeit liegen in der vorliegenden Vorlage keine spezifischen Angaben vor.
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- 09.02.2015 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 9Bekanntgabe von eingegangenen und beschiedenen Bauanträgen und BauvoranfragenZur Vorlage · 2015/034 · Beschlussvorlage
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Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung der Stadt Sprockhövel vom 9. Februar 2015 wurde die Bekanntgabe von Bauanträgen und Bauvoranfragen behandelt. Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2015/034 dient der Information über den aktuellen Stand der baulichen Entwicklungen im Stadtgebiet.
Der Inhalt der Vorlage umfasst eine Aufstellung der seit der letzten Ausschusssitzung angelegten Bauakten sowie der erteilten Baugenehmigungen. Darüber hinaus werden die eingegangenen und die bereits beschiedenen Bauvoranfragen zur Kenntnis gebracht. In der entsprechenden Auflistung werden gewerbliche Vorhaben durch ein „G“ am Ende der jeweiligen Zeile gekennzeichnet.
Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag wird vorgesehen, dass der Ausschuss die Informationen lediglich zur Kenntnis nimmt. Es sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Vorgang zu erwarten.
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- 09.02.2015 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 10Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2015/008 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2015/008 dient als Grundlage für die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung am 9. Februar 2015. Es handelt sich dabei um eine Vorlage des Bürgermeisters, die für den öffentlichen Teil der Sitzung vorgesehen ist.
Der Inhalt der Vorlage umfasst Mitteilungen der Verwaltung. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in dem Dokument nicht enthalten. Bezüglich der Berichtspflicht ist vorgesehen, dass der zuständige Fachbereich dem Ausschuss oder dem Rat nach Abschluss des Auftrages einen Sachstandsbericht vorlegt.
Hinsichtlich der haushaltsmäßigen Auswirkungen sind keine unmittelbaren Kosten oder Einnahmen ausgewiesen. Es liegen keine Angaben zu Personalkosten oder Sachkosten vor, und es wird keine freiwillige Leistung im Sinne der Vorlage dokumentiert.
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- 09.02.2015 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 11Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2015/009 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2015/009 dient als Grundlage für die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung am 9. Februar 2015. Der Tagesordnungspunkt betrifft Anfragen im öffentlichen Teil der Sitzung.
Für diesen Tagesordnungspunkt ist kein spezifischer Beschlussvorschlag vorgesehen. Die Vorlage enthält keine Angaben zu den inhaltlichen Details der Anfragen, da auf die entsprechenden Anlagen verwiesen wird. Es liegen keine Informationen über haushaltsmäßige Auswirkungen oder zu erwartende Kosten vor. Die Vorlage dient der Vorbereitung der Beratung im Ausschuss.
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