Bebauungsplan Nr. 64 "Mittelstraße West" hier: öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat der Stadt Sprockhövel, die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 64 „Mittelstraße West“ zu beschließen. Die Vorlage umfasst die Begründung, den Umweltbericht sowie die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Das Planungsgebiet befindet sich im Siedlungsschwerpunkt Haßlinghausen und wird durch die Autobahn A 43 sowie die Lemper Straße begrenzt. Ziel der Planung ist die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung sowie der Erhalt der bestehenden Strukturen im Bereich Einzelhandel und Dienstleistungen. Der Entwurf sieht vor, die Nutzung der Erdgeschossflächen für Gewerbe und die Obergeschosse für Wohnraum beizubehalten. Um die Attraktivität der Einkaufsstraße zu wahren und Verdrängungstendenzen vorzubeugen, sollen bestimmte Nutzungen wie Vergnügungsstätten, Spielhallen, Sportwettcafés oder Sexshops ausgeschlossen werden.
Die Planung basiert auf einem Aufstellungsbeschluss aus dem Jahr 2012, der eine Neufassung des ursprünglichen Beschlusses von 1986 zur Anpassung an aktuelle städtebauliche Ziele vorsah. Im Rahmen der bisherigen Verfahren wurden die Öffentlichkeit sowie Fachbehörden beteiligt. Die Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung und der Träger öffentlicher Belange wurden in den Planentwurf eingearbeitet. Eine Veränderungssperre ist seit November 2013 in Kraft. Der Entwurf regelt zudem Vorgaben zu Garagen, Stellplätzen und Nebenanlagen.
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- 09.02.2015kein Ergebnis hinterlegt
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