Bebauungsplan Nr. 73 "Im Beisenbruch" hier: Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Beschlussvorlage 2015/021 befasst sich der Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung mit dem Bebauungsplan Nr. 73 „Im Beisenbruch“. Das Vorhaben sieht die Schaffung eines neuen Wohngebiets in Niedersprockhövel vor, das etwa 55 bis 60 Wohneinheiten umfassen soll. Geplant sind Einzel- und Doppelhäuser sowie zwei bis drei mehrgeschossige, barrierefreie Mehrfamilienhäuser. Zudem ist die Erweiterung eines Gewerbebetriebes sowie die Errichtung von Bürogebäuden vorgesehen. Eine Grünfläche mit Spielplatzangebot und ein öffentlicher Parkplatz sollen das Gebiet ergänzen.
Nachdem das Planverfahren aufgrund fehlender Entwässerungsmöglichkeiten ruhte, sind die notwendigen Kanalbauarbeiten am Hauptsammler Nord mittlerweile abgeschlossen. Eine Verkehrsuntersuchung ergab, dass die Erschließung über die Brinkerstraße und Hölterstraße aufgrund der Kapazitäten am Knotenpunkt Beisenbruchstraße/Hauptstraße empfohlen wird. Die prognostizierten Verkehrsaufkommen werden als moderat eingestuft.
Im Zuge der Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Abstimmung mit Nachbarkommunen im Zeitraum von September bis Oktober 2014 gingen Stellungnahmen ein. Während ein Großteil der beteiligten Stellen keine Anregungen äußerte, wurden von acht Trägern Hinweise und Bedenken vorgebracht. Der Ausschuss hat beschlossen, die eingegangenen Anregungen zur Kenntnis zu nehmen und gemäß den Stellungnahmen der Verwaltung zu verfahren. Der nächste Verfahrensschritt ist die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs.
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- 09.02.2015kein Ergebnis hinterlegt
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