8. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Beisenbruch" hier: Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung am 9. Februar 2015 wurde die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Beisenbruch“ behandelt. Gegenstand der Vorlage ist die Anpassung der Flächennutzung, um die Übereinstimmung zwischen dem Flächennutzungsplan und dem geplanten Bebauungsplan Nr. 73 „Im Beisenbruch“ herzustellen.
Die Verwaltung beabsichtigt, zwei Flächen anzupassen. Zum einen soll eine etwa 2.260 Quadratmeter große Fläche entlang der Straße Beisenbruch von einer gewerblichen Baufläche in ein Mischgebiet umgewandelt werden, um den vorhandenen Bestand zu berücksichtigen. Zum anderen soll eine rund 5.000 Quadratmeter große Fläche, die bisher als gemischte Baufläche ausgewiesen war, in eine Wohnbaufläche umgestuft werden. Grund hierfür ist die veränderte gewerbliche Nutzung in der Umgebung, die laut Verwaltung keine wesentliche Störung des Wohnens mehr darstellt.
Die Entwässerung des Gebiets ist nach Abschluss der Kanalbauarbeiten am Hauptsammler Nord sichergestellt. Im Zuge des Verfahrens wurden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen geprüft. Von den beteiligten Stellen gingen sechs Anregungen oder Bedenken ein. Der Ausschuss nahm diese Anregungen zur Kenntnis und beschloss, wie in den Stellungnahmen der Verwaltung vorgesehen weiter zu verfahren. Der nächste Schritt sieht die öffentliche Auslegung des Entwurfs vor.
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Beratungsfolge
- 09.02.2015kein Ergebnis hinterlegt
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