Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Bebauungsplan Nr. 86 Teil 2 "Hölterstraße/Im Riepelsiepen" 1. Ergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 abs 2 BauGB 2. Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGBZur Vorlage · 2015/408 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2015/408 befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 86 Teil 2 „Hölterstraße/Im Riepelsiepen“. Das Vorhaben sieht eine Wohnbaufläche vor, für die im Flächennutzungsplan etwa 120 Wohneinheiten vorgesehen sind. Die geplante Bebauung ist als lockere Struktur mit Einzel- und Doppelhäusern sowie barrierefreien Mehrfamilienhäusern konzipiert. Während der Bebauungsplan Nr. 86 Teil 1 bereits seit August 2013 rechtskräftig ist, wurde für den Teil 2 der Planentwurf nach der erneuten öffentlichen Auslegung inhaltlich nicht verändert, sondern lediglich um aktualisierte Rechtsgrundlagen ergänzt.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung, die im Zeitraum vom 24. August bis zum 25. September 2015 stattfand, beteiligten sich verschiedene Akteure am Verfahren. Von 53 angeschriebenen Behörden und Trägern öffentlicher Belange gingen vier Anregungen, Bedenken oder Hinweise ein, während 24 Stellen keine Anmerkungen vorbrachten. Aus der Bürgerschaft gab ein Teilnehmer eine Anregung zu Protokoll.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung soll das Ergebnis der Auslegung zur Kenntnis nehmen und gemäß der Stellungnahme der Verwaltung verfahren. Es wird empfohlen, dem Rat der Stadt Sprockhövel den Bebauungsplan Nr. 86 Teil 2 einschließlich der Begründung als Satzung zu beschließen. Haushaltsmäßige Auswirkungen durch das Vorhaben werden verneint.
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Beratungsfolge
- 23.11.2015 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 2Aufstellung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen hier: erneute Beteiligung der öffentlichen StellenZur Vorlage · 2015/430 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung am 23. November 2015 wurde der überarbeitete Entwurf zum Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen mit Stand vom 22. September 2015 zur Kenntnis genommen. Gegenstand der Vorlage ist die erneute Beteiligung der öffentlichen Stellen am Erarbeitungsprozess durch die Landesregierung.
Die Landesregierung hatte bereits im Jahr 2013 einen Entwurf für den neuen Landesentwicklungsplan beschlossen, zu dem im Jahr 2014 ein Beteiligungsverfahren stattfand. In diesem Zusammenhang hatte der Ausschuss die Verwaltung beauftragt, eine Stellungnahme einzureichen, die insbesondere darauf hinwies, dass die zeichnerische Festlegung eines Grünzuges im Bereich Stefansbecke an der Stadtgrenze zu Schwelm und Gevelsberg die Entwicklung eines interkommunalen Gewerbegebietes nicht verhindern dürfe.
Nach der Billigung von Änderungen durch die Landesregierung im Jahr 2015 wurde ein zweites Beteiligungsverfahren eingeleitet. Die Staatskanzlei hat die Stadt Sprockhövel hierzu erneut beteiligt, wobei die Frist für eine Stellungnahme bis zum 15. Januar 2016 läuft. Aus den vorliegenden Stellungnahmen der beteiligten Institutionen geht hervor, dass die Anregungen der Stadt Sprockhövel nicht berücksichtigt wurden. Bezüglich des regionalen Grünzuges im Bereich der Stefansbecke wird klargestellt, dass die Darstellung von Grünzügen im zukünftigen Plan nur noch nachrichtlich erfolgt. Die Verwaltung schlägt vor, die bereits im Februar 2014 vorgebrachten Bedenken im aktuellen Verfahren erneut vorzutragen.
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- 23.11.2015 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 3Errichtung einer Containerwohnanlage zur Unterbringung von Flüchtlingen in der Dresdener StraßeZur Vorlage · 2015/462 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2015/462 befasst sich mit der Errichtung einer Containerwohnanlage zur Unterbringung von Flüchtlingen in der Dresdener Straße. Auf Grundlage eines Ratsbeschlusses vom 24. September 2015, der die Vorbereitung des Standorts Börgersbruch beim Parkplatz der Grundschule vorsah, liegt der Verwaltung nun ein Bauantrag vor.
Die geplante Anlage soll insgesamt 60 Plätze bieten. Die Konstruktion ist als eingeschossige Bauweise mit Flachdach vorgesehen und gliedert sich in zwei Bauabschnitte. Jeder Abschnitt umfasst 15 Wohncontainer sowie jeweils einen Sanitärcontainer, einen Küchencontainer und einen Technikcontainer zur Unterbringung der Hausanschlüsse. Das Vorhaben soll auf der Fläche neben dem bestehenden Schulgebäude, hinter der Parkplatzfläche, realisiert werden.
Da das Projekt innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 41 in einer Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule liegt, ist eine Befreiung gemäß § 31 BauGB erforderlich. Die Verwaltung führt aus, dass die Voraussetzungen für diese Befreiung gegeben sind. Der Landrat des Ennepe-Ruhr-Kreises wurde in seiner Funktion als Umweltverwaltung und Brandschutzdienststelle am Verfahren beteiligt; die entsprechenden Stellungnahmen stehen zum Zeitpunkt der Vorlage noch aus. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung soll dem Vorhaben vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden zustimmen.
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- 23.11.2015 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 4Bekanntgabe von eingegangenen und beschiedenen Bauanträgen und BauvoranfragenZur Vorlage · 2015/429 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung der Stadt Sprockhövel vom 23. November 2015 wurde die Bekanntgabe von Bauanträgen und Bauvoranfragen behandelt. Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2015/429 dient der Information über den aktuellen Stand der baulichen Entwicklungen im Stadtgebiet.
Der Inhalt der Vorlage umfasst eine Aufstellung der seit der letzten Ausschusssitzung angelegten Bauakten sowie der erteilten Baugenehmigungen. Darüber hinaus werden die eingegangenen und die bereits beschiedenen Bauvoranfragen dokumentiert. Zur Identifizierung von gewerblichen Vorhaben ist in der entsprechenden Aufstellung am Ende der jeweiligen Zeile ein „G“ vermerkt.
Mit der Vorlage wird vorgeschlagen, dass der Ausschuss die vorliegenden Informationen zur Kenntnis nimmt. Aus den Unterlagen geht hervor, dass durch diesen Vorgang keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen. Die zuständige Fachabteilung ist für die Bereitstellung der detaillierten Listen verantwortlich, welche die einzelnen Vorgänge der Bauverwaltung zusammenfassen.
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- 23.11.2015 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 5Bericht aus der WirtschaftsförderungZur Vorlage · 2015/460 · Beschlussvorlage
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Die Wirtschaftsförderung legte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung einen Sachstandsbericht vor. Ein Schwerpunkt der Berichterstattung lag auf der Vorstellung der neuen Wirtschaftsförderin, die durch die Teilnahme an verschiedenen Veranstaltungen und Unternehmensbesuchen Kontakt zur lokalen Wirtschaft knüpft.
Hinsichtlich der Gewerbeflächen wurde berichtet, dass Gespräche mit Grundstückseigentum zur Klärung der Verfügbarkeit von Flächen im Rahmen der Regionalplanung geführt wurden. Aufgrund komplexer Eigentumsverhältnisse konnten hier noch keine konkreten Ergebnisse erzielt werden. Im Gewerbegebiet Stefansbecke III sind nahezu alle Flächen veräußert; eine Erweiterung eines bestehenden Betriebes wird derzeit durch eine Bauvoranfrage geprüft. Zudem wurde der Spatenstich für die Ansiedlung der Firma Jumbo-Textil vermeldet.
Im Bereich der Digitalisierung ist der Ausbau der Breitbandversorgung in verschiedenen Gebieten Gegenstand laufender Prozesse. Während im Bereich Schee ein Kooperationsvertrag mit der Telekom unterzeichnet wurde, stehen für die Bereiche Hiddinghausen und Hobeuken noch Informationen zur zeitlichen Abwicklung aus.
Weitere Themen des Berichts umfassten die Teilnahme an der Ausbildungsmesse Ennepe-Ruhr sowie die Unterstützung des Projekts Berufsfelderkundungstage für Schüler der 8. Klassen. Zudem wurde die Bereitschaft der Unternehmen zur Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt thematisiert, wobei die Beherrschung der deutschen Sprache als Voraussetzung genannt wurde. Die Installation einer neuen Unternehmerdatenbank ist an die Einstellung einer zusätzlichen Kraft gebunden.
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- 23.11.2015 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 6Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2015/398 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2015/398 dient als Grundlage für die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung am 23. November 2015. Der Tagesordnungspunkt ist im öffentlichen Teil der Sitzung angesiedelt und befasst sich mit Anfragen.
Ein konkreter Beschlussvorschlag ist für diesen Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen. Die Vorlage enthält keine Angaben zu den inhaltlichen Details der Anfragen, da auf die entsprechenden Anlagen verwiesen wird. Bezüglich des Berichtswesens ist vorgesehen, dass der zuständige Fachbereich dem Ausschuss oder dem Rat nach Abschluss des Auftrages einen Sachstandsbericht vorlegt.
Hinsichtlich der haushaltsmäßigen Auswirkungen sind keine unmittelbaren Kosten oder Einnahmen ausgewiesen. Es liegen keine Informationen über personelle oder sachliche Kostenfolgen oder mögliche Zuschussfähigkeit vor. Die Vorlage dient somit der Vorbereitung der Beratung von Anfragen im Rahmen der Ausschusssitzung.
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- 23.11.2015 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 7Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2015/397 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2015/397 dient als Grundlage für die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung am 23. November 2015. Der Gegenstand der Vorlage ist die Behandlung von Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil der Sitzung.
Die Vorlage ist als Beschlussvorlage des Bürgermeisters konzipiert, wobei für den vorliegenden Tagesordnungspunkt kein spezifischer Beschlussvorschlag formuliert wurde. Es handelt sich um einen rein informativen Vorgang im Rahmen des Berichtswesens der Verwaltung. Aus dem Dokument geht hervor, dass für diesen Punkt keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen oder Kosten entstehen. Es sind weder Personalkosten noch Sachkosten für die Durchführung dieses Tagesordnungspunktes verzeichnet. Die Vorlage dient somit der Information der Gremien über aktuelle Sachstände oder administrative Vorgänge der zuständigen Fachabteilung.
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- 23.11.2015 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung