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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 86 Teil 2 "Hölterstraße/Im Riepelsiepen" 1. Ergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 abs 2 BauGB 2. Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB

2015/408

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2015/408 befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 86 Teil 2 „Hölterstraße/Im Riepelsiepen“. Das Vorhaben sieht eine Wohnbaufläche vor, für die im Flächennutzungsplan etwa 120 Wohneinheiten vorgesehen sind. Die geplante Bebauung ist als lockere Struktur mit Einzel- und Doppelhäusern sowie barrierefreien Mehrfamilienhäusern konzipiert. Während der Bebauungsplan Nr. 86 Teil 1 bereits seit August 2013 rechtskräftig ist, wurde für den Teil 2 der Planentwurf nach der erneuten öffentlichen Auslegung inhaltlich nicht verändert, sondern lediglich um aktualisierte Rechtsgrundlagen ergänzt.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung, die im Zeitraum vom 24. August bis zum 25. September 2015 stattfand, beteiligten sich verschiedene Akteure am Verfahren. Von 53 angeschriebenen Behörden und Trägern öffentlicher Belange gingen vier Anregungen, Bedenken oder Hinweise ein, während 24 Stellen keine Anmerkungen vorbrachten. Aus der Bürgerschaft gab ein Teilnehmer eine Anregung zu Protokoll.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung soll das Ergebnis der Auslegung zur Kenntnis nehmen und gemäß der Stellungnahme der Verwaltung verfahren. Es wird empfohlen, dem Rat der Stadt Sprockhövel den Bebauungsplan Nr. 86 Teil 2 einschließlich der Begründung als Satzung zu beschließen. Haushaltsmäßige Auswirkungen durch das Vorhaben werden verneint.

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