Errichtung einer Containerwohnanlage zur Unterbringung von Flüchtlingen in der Dresdener Straße
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2015/462 befasst sich mit der Errichtung einer Containerwohnanlage zur Unterbringung von Flüchtlingen in der Dresdener Straße. Auf Grundlage eines Ratsbeschlusses vom 24. September 2015, der die Vorbereitung des Standorts Börgersbruch beim Parkplatz der Grundschule vorsah, liegt der Verwaltung nun ein Bauantrag vor.
Die geplante Anlage soll insgesamt 60 Plätze bieten. Die Konstruktion ist als eingeschossige Bauweise mit Flachdach vorgesehen und gliedert sich in zwei Bauabschnitte. Jeder Abschnitt umfasst 15 Wohncontainer sowie jeweils einen Sanitärcontainer, einen Küchencontainer und einen Technikcontainer zur Unterbringung der Hausanschlüsse. Das Vorhaben soll auf der Fläche neben dem bestehenden Schulgebäude, hinter der Parkplatzfläche, realisiert werden.
Da das Projekt innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 41 in einer Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule liegt, ist eine Befreiung gemäß § 31 BauGB erforderlich. Die Verwaltung führt aus, dass die Voraussetzungen für diese Befreiung gegeben sind. Der Landrat des Ennepe-Ruhr-Kreises wurde in seiner Funktion als Umweltverwaltung und Brandschutzdienststelle am Verfahren beteiligt; die entsprechenden Stellungnahmen stehen zum Zeitpunkt der Vorlage noch aus. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung soll dem Vorhaben vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden zustimmen.
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Beratungsfolge
- 23.11.2015kein Ergebnis hinterlegt
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