Widmung von Gemeindestraßen
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 2015/175 wird die Widmung bestimmter Gemeindestraßen für den öffentlichen Verkehr beantragt. Die Grundlage für diesen Vorgang bildet das Straßen- und Wegegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen.
Nach der Bearbeitung des Straßenkatasters sowie nach Verhandlungen mit den Eigentümern einzelner Grundstücksparzellen schlägt die Verwaltung vor, die im Eigentum der Stadt befindlichen Straßenteilstücke zu widmen. Dies betrifft die Ortsteile Niedersprockhövel und Hiddinghausen. Im Ortsteil Niedersprockhövel sind ein Teilstück der Kreuzstraße sowie die Von-Galen-Straße von der Widmung betroffen. Im Ortsteil Hiddinghausen ist die Straße Zur Streuobstwiese aufgeführt.
Die Vorlage wurde zur Beratung im Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung vorgelegt. Über die haushaltsmäßigen Auswirkungen der Maßnahme liegen in der Vorlage keine Angaben zu konkreten Kosten oder Einnahmen vor.
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Beratungsfolge
- 28.05.2015kein Ergebnis hinterlegt
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