Kreisumlage 2017 hier: Verfahren der Benehmensherstellung nach § 55 Kreisordnung NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Sprockhövel am 10. November 2016 wurde die Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2017 behandelt. Gegenstand der Vorlage 2016/350 war das Verfahren zur Benehmensherstellung gemäß § 55 der Kreisordnung NRW.
Die Grundlage für die Beratung bildete ein Schreiben des Landrats des Ennepe-Ruhr-Kreises vom 5. September 2016, mit dem das Verfahren zur Erstellung des Haushaltsplanentwurfs 2017 des Kreises eingeleitet wurde. In diesem Zusammenhang wurde eine entsprechende Präsentation als Anlage zur Vorlage beigefügt.
Der Bürgermeister der Stadt Sprockhövel hat das erforderliche Benehmen zum genannten Verfahren bereits mit einem Schreiben vom 30. September 2016 vollzogen. Der Beschlussvorschlag sah vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Stellungnahme des Bürgermeisters im Rahmen dieses Verfahrens zur Kenntnis nimmt. Damit wird die Stellungnahme der Stadt Sprockhövel zur Erstellung des Haushaltsplanentwurfs des Ennepe-Ruhr-Kreises für das Jahr 2017 förmlich zur Kenntnis genommen.
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Beratungsfolge
- 10.11.2016kein Ergebnis hinterlegt
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