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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Bestellung einer weiteren Schriftführerin für den Haupt- und FinanzausschussZur Vorlage · 2016/366 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10. November 2016 wurde die Bestellung einer weiteren Schriftführerin behandelt. Die Beschlussvorlage 2016/366 sah vor, eine zusätzliche Person für die Protokollführung bei den Etatberatungen zu wählen.
Hintergrund der Vorlage ist die personelle Situation im Bereich der Finanzverwaltung. Ein im September 2014 gewählter Schriftführer für die Etatberatungen wurde vorübergehend mit der kommissarischen Leitung der Kämmererei betraut. Aufgrund dieser vorübergehenden Aufgabenübernahme im Rahmen der Neubesetzung der Kämmererstelle ist die Bestellung einer weiteren Schriftführerin für die Durchführung der Etatberatungen 2016 erforderlich geworden.
Der Ausschuss hat der vorgeschlagenen Wahl einer weiteren Schriftführerin zugestimmt. Aus den Unterlagen geht hervor, dass für diese Maßnahme keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen im Sinne von Personalkosten oder Sachkosten in der Vorlage ausgewiesen wurden.
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Beratungsfolge
- 10.11.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 2Kreisumlage 2017 hier: Verfahren der Benehmensherstellung nach § 55 Kreisordnung NRWZur Vorlage · 2016/350 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Sprockhövel am 10. November 2016 wurde die Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2017 behandelt. Gegenstand der Vorlage 2016/350 war das Verfahren zur Benehmensherstellung gemäß § 55 der Kreisordnung NRW.
Die Grundlage für die Beratung bildete ein Schreiben des Landrats des Ennepe-Ruhr-Kreises vom 5. September 2016, mit dem das Verfahren zur Erstellung des Haushaltsplanentwurfs 2017 des Kreises eingeleitet wurde. In diesem Zusammenhang wurde eine entsprechende Präsentation als Anlage zur Vorlage beigefügt.
Der Bürgermeister der Stadt Sprockhövel hat das erforderliche Benehmen zum genannten Verfahren bereits mit einem Schreiben vom 30. September 2016 vollzogen. Der Beschlussvorschlag sah vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Stellungnahme des Bürgermeisters im Rahmen dieses Verfahrens zur Kenntnis nimmt. Damit wird die Stellungnahme der Stadt Sprockhövel zur Erstellung des Haushaltsplanentwurfs des Ennepe-Ruhr-Kreises für das Jahr 2017 förmlich zur Kenntnis genommen.
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Beratungsfolge
- 10.11.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 3Umsetzung der Kooperation von VER und BOGESTRA sowie Herstellung der Direktvergabe der VER (neu)Zur Vorlage · 2016/364 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/364 befasst sich mit der zukünftigen Ausgestaltung der Verkehrsleistungen im Ennepe-Ruhr-Kreis und der damit verbundenen Struktur der Verkehrsgesellschaft Ennepe-Ruhr mbH (VER). Da der Ennepe-Ruhr-Kreis nach Ablauf einer Übergangsbetreuung bis Mitte 2019 die Vorgaben der EU-Verordnung 1370/2007 sowie des Personenbeförderungsgesetzes umsetzen muss, ist für eine künftige Direktvergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen eine Änderung der Beteiligungsverhältnisse oder der Satzung erforderlich. Ziel ist es, dass der Kreis einen beherrschenden Einfluss auf das Verkehrsunternehmen ausübt.
Der Ennepe-Ruhr-Kreis hat den beteiligten Städten angeboten, deren Gesellschaftsanteile zum Buchwert zu erwerben. Für die Stadt Sprockhövel beläuft sich das Angebot auf 929.016,30 Euro. Die Vorlage enthält zwei Entscheidungsmöglichkeiten für den Rat. Alternative 1 sieht die Veräußerung der Anteile an den Ennepe-Ruhr-Kreis vor, gekoppelt an die Bedingung, dass im künftigen Unternehmen „VER (neu)“ ein Beirat mit Vertretung aller neun kreisangehörigen Städte eingerichtet wird. Alternative 2 sieht die Ablehnung des Verkaufsangebots vor, wobei die Stadt weiterhin Gesellschafter bleiben und auf ihr Vorkaufsrecht verzichten würde. In diesem Fall soll eine Satzungsänderung vorbereitet werden, um die Direktvergabefähigkeit durch die Gewährleistung eines beherrschenden Einflusses des Kreises sicherzustellen. Parallel dazu ist die Gründung der „VER (neu)“ als Kooperation zwischen der VER und der BOGESTRA geplant.
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Beratungsfolge
- 24.11.2016 · Rat
- 10.11.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 4Sachstandsberichte zum Thema Solidarpakt ENZur Vorlage · 2016/368 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2016/368 regelt die künftige Berichterstattung zum Thema Solidarpakt EN in der Stadt Sprockhövel. Die Verwaltung wird dazu angehalten, in jeder Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates einen aktuellen Sachstandsbericht zu diesem Thema vorzulegen.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Bericht zur Kenntnis genommen wird. Damit wird die Grundlage für eine regelmäßige Information der Gremien über den aktuellen Stand der Entwicklungen im Rahmen des Solidarpakts EN geschaffen. Die Vorlage dient der Sicherstellung eines kontinuierlichen Informationsflusses zwischen der zuständigen Fachabteilung und den Entscheidungsgremien der Stadt. Über die haushaltsmäßigen Auswirkungen der Berichterstattung liegen in der Vorlage keine konkreten Angaben vor. Die Beratung der Vorlage war für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 10. November 2016 sowie des Rates am 24. November 2016 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 24.11.2016 · Rat
- 10.11.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 5Quartalsbericht 3. Quartal 2016Zur Vorlage · 2016/369 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2016/369 dient der Vorlage des Quartalsberichts für das dritte Quartal des Jahres 2016. Der Bericht wurde vom zuständigen Fachbereich des Finanzmanagements erstellt und ist zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat vorgesehen.
Die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Behandlung dieses Tagesordnungspunktes ist für den 10. November 2016 angesetzt, während die Beratung im Rat für den 24. November 2016 terminiert wurde. Der Inhalt des Berichts wird in der Vorlage als Anlage zur Sitzung aufgeführt.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat den Quartalsbericht für das dritte Quartal 2016 zur Kenntnis nehmen. Aus der Vorlage gehen keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen oder zusätzlichen Kosten für die Stadt Sprockhövel hervor.
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Beratungsfolge
- 24.11.2016 · Rat
- 10.11.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 6Unterrichtung des Rates über die Entwicklung der haushaltswirtschaftlichen SituationZur Vorlage · 2016/371 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2016/371 dient der Unterrichtung des Rates über die Entwicklung der haushaltswirtschaftlichen Situation der Stadt Sprockhövel. Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass der Rat den Bericht über die aktuelle finanzielle Lage zur Kenntnis nimmt.
Die Grundlage für diese regelmäßige Information ist der Erlass des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen zum Thema Maßnahmen und Verfahren zur Haushaltssicherung. Dieser schreibt vor, dass der Rat bei einer drohenden oder bestehenden Überschuldung der Kommune in jeder Sitzung über die finanzielle Entwicklung informiert werden muss. Eine entsprechende Berichterstattung durch den Kämmerer findet in den Sitzungen des Rates bereits seit dem Jahr 2010 statt und soll in den kommenden Sitzungen fortgeführt werden.
Die Vorlage war für die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat vorgesehen, wobei die entsprechenden Termine im November 2016 angesetzt waren. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch die bloße Kenntnisnahme des Berichts keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen in Form von Kosten oder Einnahmen entstehen.
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Beratungsfolge
- 24.11.2016 · Rat
- 10.11.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 7Bericht über die Personal-, Versorgungs- und Fortbildungsaufwendungen im 3. Quartal 2016Zur Vorlage · 2016/435 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Sprockhövel am 10. November 2016 wurde die Vorlage 2016/435 zur Beratung vorgelegt. Gegenstand der Vorlage ist ein Bericht über die Personal-, Versorgungs- und Fortbildungsaufwendungen für das dritte Quartal des Jahres 2016.
Der vorliegende Sachstand bezieht sich auf die Ausgaben im Bereich des Personalmanagements und der damit verbundenen Kostenstrukturen innerhalb der Verwaltung. Die Vorlage dient dazu, dem Ausschuss die finanziellen Entwicklungen der genannten Aufwandsbereiche für den entsprechenden Zeitraum darzustellen. Als Grundlage für die inhaltliche Prüfung wird auf den beigefügten Bericht verwiesen, der die detaillierten Zahlen und Daten enthält.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Bericht über die Personal-, Versorgungs- und Fortbildungsaufwendungen des dritten Quartals 2016 zur Kenntnis nimmt. Eine weitere inhaltliche Bewertung oder eine Entscheidung über zusätzliche Maßnahmen ist in diesem Vorgang nicht vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 10.11.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 8Kenntnisnahme von überplanmäßigen Aufwendungen/AuszahlungenZur Vorlage · 2016/422 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2016/422 dient der Kenntnisnahme von überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Haushalt der Stadt Sprockhövel. Der Kämmerer hat hierfür Mehraufwendungen bewilligt, die dem Rat zur Information vorgelegt werden.
Die vorliegenden Dokumente führen zwei spezifische Vorgänge auf. Im Sachgebiet Betrieb Kanalnetz sind Aufwendungen in Höhe von 10.000 Euro angefallen. Dabei handelt es sich um Nachzahlungen für Stromkosten der Pumpstationen aus dem Jahr 2015, welche über den Haushaltsansatz 2016 abgewickelt wurden.
Ein weiterer Punkt betrifft den Bereich Gewässer und Wasserbau mit einem Betrag von 20.000 Euro. Diese Kosten entstanden im Rahmen der Unterhaltung und Bewirtschaftung des Infrastrukturvermögens durch zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen am Hochwasserrückhaltebecken Stefansbecke.
Die Gesamtkosten der überplanmäßigen Ausgaben belaufen sich auf 30.000 Euro. Laut der Vorlage wird dieser Mehraufwand durch Kompensation gedeckt. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die aufgeführten Mehrauszahlungen zur Kenntnis zu nehmen. Die Beratung der Vorlage war für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates am 10. November bzw. 24. November 2016 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 24.11.2016 · Rat
- 10.11.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 9Zustimmung zu einer überplanmäßigen AufwendungZur Vorlage · 2016/386 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/386 sieht die Genehmigung einer überplanmäßigen Aufwendung in Höhe von 11.032,34 Euro vor. Die Mittel sind der Planungsstelle 08.01.01.531800 im Bereich der Sportförderung zuzuweisen.
Gegenstand der Vorlage ist die finanzielle Beteiligung der Stadt Sprockhövel an den Kosten für die Nutzung eines Sportplatzes in Gevelsberg. Im Rahmen der Saison 2015/2016 trug die A-Jugend der TSG Sprockhövel in der Fußball-Bundesliga teil. Aufgrund einer Kooperation zwischen den Städten Gevelsberg und Sprockhövel sowie den Vereinen FSV Gevelsberg und TSG Sprockhövel konnten die Heimspiele im Stadion Stefansbachtal ausgetragen werden.
Der beantragte Betrag setzt sich aus einem Anteil für zwölf Heimspiele in Höhe von 7.200,00 Euro sowie einem Anteil für die Rasenregeneration in Höhe von 3.832,33 Euro zusammen. Ursprünglich war vorgesehen, die Kosten über eine Bürgerstiftung zu finanzieren, was jedoch nicht realisiert werden konnte. Nach Abstimmungen zwischen den beteiligten Städten und dem Verein wurde die Kostenübernahme durch die Stadt Sprockhövel vereinbart.
Da die vorhandenen Mittel auf der entsprechenden Buchungsstelle bereits für die Sportförderung verplant sind, ist eine überplanmäßige Ausgabe notwendig. Die Deckung der Kosten soll durch Minderaufwendungen im Bereich der sonstigen Dienstleistungen, konkret beim Breitbandausbau, erfolgen, da sich diese Maßnahme teilweise in das Jahr 2017 verschiebt. Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit sowie der Haupt- und Finanzausschuss empfehlen dem Rat, der Aufwendung zuzustimmen.
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Beratungsfolge
- 24.11.2016 · Rat
- 10.11.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 07.11.2016 · Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit
- 10Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen/AuszahlungenZur Vorlage · 2016/426 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/426 befasst sich mit der Genehmigung überplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen im Haushalt der Stadt Sprockhövel. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die zusätzlichen Ausgaben in einer Gesamthöhe von 249.470,00 Euro zu bewilligen.
Die beantragten Mittel verteilen sich auf drei spezifische Buchungsstellen im Bereich der Jugendhilfe. Für die Tagespflege sowie für Jugendhilfeleistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen ist ein Betrag von 59.470,00 Euro vorgesehen. Ein weiterer Posten in Höhe von 140.000,00 Euro betrifft familienunterstützende Maßnahmen für natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen. Die dritte Buchungsstelle umfasst Leistungen der Jugendhilfe an natürliche Personen in Einrichtungen im Rahmen von familienersetzenden Maßnahmen in Höhe von 50.000,00 Euro.
Grund für die Beantragung ist ein Anstieg der Aufwendungen in der Tagespflege sowie in der stationären und ambulanten Jugendhilfe, wodurch die im Haushalt bereitgestellten Mittel voraussichtlich nicht ausreichen werden. Die Deckung dieser überplanmäßigen Ausgaben soll durch verschiedene Ertragsminderungen und Mehrerträge erfolgen. Dazu zählen unter anderem Einsparungen bei den Zinsaufwendungen an Kreditinstitute in Höhe von 145.000,00 Euro, sowie Erhöhungen bei der Hundesteuer, den Konzessionsabgaben und weiteren ordentlichen Erträgen.
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Beratungsfolge
- 24.11.2016 · Rat
- 10.11.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 11Haushaltssanierungscontrolling hier: Bericht für den Zeitraum 01.01.2016 bis 30.09.2016Zur Vorlage · 2016/413 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2016/413 befasst sich mit dem Bericht zum Haushaltssanierungscontrolling der Stadt Sprockhövel für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. September 2016. Der Bericht wurde zur Kenntnisnahme für den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Rat vorgelegt.
Aus den Erläuterungen der Verwaltung geht hervor, dass die festgelegte Zielvorgabe für das Jahr 2016 zum Stichtag 30. September noch nicht erreicht wurde. Dennoch ist eine Veränderung gegenüber dem vorangegangenen Quartal festzustellen: Der Fehlbetrag hat sich im Vergleich zum zweiten Quartal um 73.964 Euro verringert. Der aktuelle Fehlbetrag beläuft sich auf 50.542 Euro, was 0,85 Prozent der Zielvorgabe entspricht.
Aufgrund dieser Entwicklung wird seitens der Verwaltung davon ausgegangen, dass der verbleibende Fehlbetrag bis zum Ende des Geschäftsjahres vollständig ausgeglichen werden kann. Die Vorlage diente der Information der zuständigen Gremien über den aktuellen Stand der Haushaltsentwicklung im Rahmen des Sanierungsplans.
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- 24.11.2016 · Rat
- 10.11.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 12Gebührenentwicklung 2017 - VorschauZur Vorlage · 2016/424 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/424 informiert den Rat und den Haupt- und Finanzausschuss über die voraussichtliche Entwicklung der Gebühren für das Jahr 2017. Da noch nicht alle Kalkulationen abgeschlossen sind, insbesondere aufgrund ausstehender Angaben des Ennepe-Ruhr-Kreises zur Abfallentsorgung, dient die Vorlage der Information im Rahmen der Haushaltsberatungen. Die endgültigen Bedarfsberechnungen sollen in den Dezembersitzungen vorgelegt werden.
Im Bereich der Straßenreinigung und des Winterdienstes bleibt der Anteil an der Grundsteuer B unverändert. Beim Schmutzwasserkanal ist aufgrund sinkender Wasserverbräuche eine leichte Anhebung des Gebührensatzes von 3,38 EUR/cbm auf 3,41 EUR/cbm vorgesehen, obwohl der kalkulatorische Zinssatz von 6,00 % auf 5,75 % gesenkt wird. Die Niederschlagswassergebühr soll voraussichtlich von 1,08 EUR/qm auf 1,06 EUR/qm sinken.
Bei den Kleinkläranlagen wird eine Senkung der Grundgebühr auf 25,25 EUR erwartet, während die Entsorgungsgebühr leicht auf 47,34 EUR/cbm steigen könnte. Für abflusslose Gruben zeichnet sich eine Reduzierung des Gebührensatzes auf 11,55 EUR/cbm ab.
Bei der Abfallbeseitigung sind nach aktuellem Entwurf Erhöhungen beim Restabfall um etwa 6 % und beim Bioabfall um etwa 5,5 % zu erwarten, bedingt durch Unterdeckungen aus Vorjahren. Eine mögliche Gebührenerhöhung im Ennepe-Ruhr-Kreis könnte diese Steigerungen in Sprockhövel entsprechend nach oben korrigieren. Insgesamt wird für einen Musterhaushalt mit einer Erhöhung der Abgabenlast zwischen 0,93 % und 1,44 % gerechnet.
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- 24.11.2016 · Rat
- 10.11.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 13Regelmäßiger Bericht über den Sachstand der Durchführung von gefassten BeschlüssenZur Vorlage · 2016/437 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2016/437 dient der Vorlage eines regelmäßigen Berichts über den Sachstand der Durchführung bereits gefasster Beschlüsse. Die Grundlage für diese Vorlage bildet ein Beschluss des Rates vom 17. März 2016, welcher auf einen Antrag der SPD-Fraktion zurückgeht. Mit diesem Beschluss wurde die Verwaltung beauftragt, den Rat künftig über den Bearbeitungsstatus von Beschlüssen zu unterrichten und ein etabliertes Berichtswesen einzuführen. Der Berichtszeitraum umfasst dabei alle nicht abgeschlossenen Beschlüsse seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode.
Die Verwaltung legt mit der vorliegenden Vorlage den Bericht über den aktuellen Stand der Durchführung vor. Dabei wurde ein Layout und eine Gestaltung der Bemerkungen in Listenform erarbeitet, um die Nachvollziehbarkeit der Sachstände zu gewährleisten. Ein wesentlicher Bestandteil der neuen Berichterstattung ist die Regelung, dass Beschlüsse, die eine Bearbeitungsquote von 100 Prozent erreicht haben, in den nachfolgenden Berichten nicht mehr aufgeführt werden. Der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat sollen den vorliegenden Bericht zur Kenntnis nehmen.
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- 24.11.2016 · Rat
- 10.11.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 14Abwasserbeseitigungskonzept 2016-2021Zur Vorlage · 2016/376 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/376 befasst sich mit dem Abwasserbeseitigungskonzept für den Zeitraum von 2016 bis 2021. Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie dem Haupt- und Finanzausschuss das Konzept zur Kenntnis vor und empfiehlt dessen Verabschiedung durch den Rat.
Hintergrund der Vorlage ist die Vorgabe der Bezirksregierung Arnsberg aus dem Jahr 2010, das Abwasserbeseitigungskonzept ab dem Jahr 2016 fortzuschreiben. Aufgrund personeller Engpässe in der Verwaltung konnte die Erstellung der neuen Fassung nicht fristgerecht erfolgen, weshalb eine rückwirkende Anwendung für das Jahr 2erm 2016 mit der zuständigen Behörde vereinbart wurde. Das vorliegende Konzept wurde bereits vorab mit den zuständigen Behörden abgestimmt.
Das Konzept sieht notwendige Investitionen vor, die insbesondere die bauliche Sanierung des bestehenden Netzes sowie die Anpassung von Einleitungsstellen an aktuelle gesetzliche Vorgaben umfassen. Zudem wird die hydraulische Sanierung des Kanalnetzes zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung fortgeführt. Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, das Konzept in der vorliegenden Form zu beschließen und die erforderlichen Haushaltsmittel für die Jahre 2016 bis 2021 zur Umsetzung zur Verfügung zu stellen, um die notwendige Zustimmung der Aufsichtsbehörden zu erwirken.
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- 24.11.2016 · Rat
- 10.11.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 27.10.2016 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 15Satzung über den Regelstundensatz und über den Höchstbetrag bei Ersatz des Verdienstausfalls für beruflich Selbständige ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2016/378 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/378 der Stadt Sprockhövel befasst sich mit der Neufassung der Satzung über den Regelstundensatz und den Höchstbetrag beim Ersatz von Verdienstausfällen für beruflich Selbstständige, die ehrenamtlich in der Freiwilligen Feuerwehr tätig sind. Hintergrund der Neufassung ist die Änderung der Rechtsgrundlage durch das am 17. Dezember 2015 erlassene Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz, welches das bisherige Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung ab dem 1. Januar 2016 ersetzt hat.
Im Rahmen des Entwurfs werden die bisher geltenden Werte angepasst. Während der bisherige Regelstundensatz bei 21,00 Euro und der Höchstbetrag bei 41,00 Euro lagen, sieht die Neufassung eine Anhebung auf 35,00 Euro beziehungsweise 67,00 Euro vor. Die Verwaltung geht bei der Umsetzung der Satzung von jährlichen Mehrkosten in Höhe von etwa 8.000,00 Euro aus, die im Bereich der Personalkosten anfallen.
Die Vorlage sieht einen mehrstufigen Beschlussweg vor. Der Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung soll der Satzung zustimmen und dem Haupt- und Finanzausschuss eine entsprechende Entscheidung empfehlen. Dieser wiederum soll dem Rat die Beschlussfassung empfehlen. Der Rat der Stadt Sprockhövel ist als abschließendes Gremium zur Entscheidung über die Satzung in der vorgelegten Form vorgesehen.
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- 10.11.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 27.10.2016 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 16Satzung über die Erhebung von Gebühren bei der Inanspruchnahme der FreiwilligenFeuerwehr Sprockhövel für die Durchführung der Brandverhütungsschau und Entgeltordnung für die Gestellung von BrandsicherheitswachenZur Vorlage · 2016/379 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/379 der Stadt Sprockhövel befasst sich mit der Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren bei der Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr Sprockhövel für die Durchführung der Brandverhütungsschau sowie der Entgeltordnung für die Gestellung von Brandsicherheitswachen.
Grundlage für die Neufassung ist der Wechsel der Rechtsgrundlage zum 1. Januar 2016, als das bisherige Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung durch das neue Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz ersetzt wurde. In der Folge ist eine Anpassung der bestehenden Satzung vom 24. Februar 2000 erforderlich geworden. Im Rahmen der Neufassung wurden die Tarife für die Durchführung von Brandverhütungsschauen sowie für die Gestellung einer Brandsicherheitswache angepasst.
Die Vorlage sieht einen mehrstufigen Beschlussgang vor. Der Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung soll der Satzung und der Entgeltordnung zustimmen und dem Haupt- und Finanzausschuss eine entsprechende Empfehlung aussprechen. Dieser wiederum soll dem Rat die Beschlussfassung empfehlen. Der Rat der Stadt Sprockhövel ist als letztzuständige Instanz zur Beschließung der Satzung und Entgeltordnung in der vorgelegten Form vorgesehen. Bezüglich der haushaltsmäßigen Auswirkungen wird auf mögliche Folgekosten im Bereich der Personalkosten in Höhe von etwa 300 Euro hingewiesen.
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Beratungsfolge
- 10.11.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 27.10.2016 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 17Satzung über den Kostenersatz für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2016/380 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/380 sieht die Verabschiedung einer neuen Satzung über den Kostenersatz für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Sprockhövel vor. Hintergrund der Neufassung ist die Änderung der Rechtsgrundlage durch das am 1. Januar 2016 in Kraft getretene Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG), welches das bisherige Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) ersetzt hat.
Die neue Satzung ersetzt die bisherige Regelung aus dem Jahr 1999. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des BHKG sind Einsätze der Feuerwehr im Rahmen der kommunalen Aufgaben grundsätzlich unentgeltlich, sofern keine abweichende Bestimmung vorliegt. Die Erhebung der Kosten für die Inanspruchnahme der Feuerwehr erfolgt auf Grundlage eines Tarifs zur Gebührensatzung. Da die Gebührentarife auf den Kosten der Feuerwehr der vergangenen fünf Jahre basieren, ist im Zuge der Neufassung auch eine Anpassung der Gebührensätze vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag sieht eine abgestufte Beratung vor: Der Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung soll der Satzung zustimmen und dem Haupt- und Finanzausschuss eine entsprechende Entscheidung empfehlen. Dieser wiederum soll dem Rat die Beschlussfassung empfehlen. Die Vorlage sieht für den Rat die endgültige Verabschiedung der Satzung in der vorgelegten Form vor. Haushaltsmäßige Auswirkungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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- 10.11.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 27.10.2016 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 18Umsetzung des erforderlichen Ausbaus an Kita-Plätzen für das Kita-Jahr 2017 / 18Zur Vorlage · 2016/436 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/436 befasst sich mit der Umsetzung des erforderlichen Ausbaus an Kita-Plätzen für das Kita-Jahr 2017/18 in Sprockhövel. Die Verwaltung schlägt vor, die bestehende Gruppenstruktur in zwei Einrichtungen zu erweitern.
In der städtischen Kita „KiFaz Miteinander“ in Niedersprockhövel soll aufgrund zusätzlicher Räumlichkeiten eine halbe Gruppe der Gruppenform I b/c eingerichtet werden. Diese umfasst sieben Plätze für Kinder über drei Jahren sowie drei Plätze für Kinder unter drei Jahren. Die anfallenden Baukosten und erhöhten Betriebskosten wurden bereits über die zweite Änderungsliste des Haushalts 2017 angemeldet.
Zusätzlich soll in der Einrichtung der Elterninitiative KAZ in der Gutenbergstraße eine weitere halbe Gruppe der Gruppenform II b geschaffen werden. Durch diese Maßnahme können fünf Plätze für Kinder unter drei Jahren zur Verfügung gestellt werden. Da die Räumlichkeiten bereits vorhanden sind, entstehen für die Stadt keine Investitionskosten. Es ist jedoch mit zusätzlichen jährlichen Betriebskostenzuschüssen in Höhe von etwa 27.300 Euro zu rechnen, wobei Mehreinnahmen durch Elternbeiträge in Höhe von circa 13.000 Euro gegenüberstehen.
Der Beschluss sieht vor, dass der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule, der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat die Ausführungen zur Kenntnis nehmen und der Umsetzung zustimmen. Die entsprechenden Mittelanmeldungen sollen über die dritte Änderungsliste des Haushalts 2017 dargestellt werden.
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- 24.11.2016 · Rat
- 10.11.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 09.11.2016 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 19Nutzung der städtischen Räume neben dem Jugendzentrum "AS" NiederprockhövelZur Vorlage · 2016/430 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/430 befasst sich mit der Nutzung städtischer Räumlichkeiten in Niedersprockhövel, die durch die Kündigung der AWO-Sozialstation zum 30. November 2016 frei werden. Ziel des Vorhabens ist die Erweiterung des Jugendzentrums „AS“, um die Inklusion zu fördern und barrierefreie Angebote zu schaffen. Geplant sind bauliche Maßnahmen wie der Umbau einer Toilette, die Verlegung der Küche sowie die Umwidmung von Flächen in einen Mehrzweckraum, ein Lager und einen Spieleraum. Die geschätzten Kosten für die Umbauarbeiten werden auf etwa 65.000 Euro beziffert.
Für die Einrichtung der Räumlichkeiten ist vorgesehen, dass wesentliche Inventargegenstände wie Tische, Stühle und Schränke kostenneutral von der AWO übernommen werden. Für zusätzliches Inventar sowie den Küchenumbau wird ein Betrag von 5.000 Euro kalkuliert. Die Gestaltung der Räume kann durch das Personal des Jugendzentrums sowie durch Jugendliche im Rahmen eines pädagogischen Angebots erfolgen, wobei auch die Einbindung ehrenamtlicher Strukturen vorgesehen ist.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die zuständigen Ausschüsse und der Rat die Ausführungen zur Raumnutzung zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragen. Im Falle einer Zustimmung sollen die erforderlichen Mehrausgaben über die 3. Änderungsliste angemeldet werden. Die Maßnahme wird als freiwillige Leistung mit voraussichtlichen Folgekosten eingestuft. Nach Abschluss der Arbeiten ist ein Sachstandsbericht durch den zuständigen Fachbereich vorzulegen.
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Beratungsfolge
- 24.11.2016 · Rat
- 14.11.2016 · Betriebsausschuss
- 10.11.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 09.11.2016 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 20Haushalt 2017; hier: Haushaltsvorberatung für den Produktbereich 03 (Schulträgeraufgaben) und den Produktbereich 06 (Kinder-, Jugend- und Familienhilfe)Zur Vorlage · 2016/407 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2016/407 dient der Haushaltsvorberatung für den Haushalt 2017 in den Produktbereichen 03 (Schulträgeraufgaben) sowie 06 (Kinder-, Jugend- und Familienhilfe). Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat, die in den Anlagen dargestellten Planungsansätze zu beschließen.
Die Vorlage basiert auf der Satzung für das Jugendamt, die dem Ausschuss für Jugendhilfe und Schule die Vorberatung der entsprechenden Bereiche überträgt. Der neue kommunale Finanzplan (NKF) ist produktorientiert aufgebaut und umfasst für die zuständigen Fachbereiche insgesamt 12 Produkte. Zur Vorbereitung der Sitzung werden die Teilergebnis- und Teilfinanzpläne der Produkte und Unterprodukte als Anlagen beigefügt.
In der Vorlage werden spezifische Anpassungen der Haushaltsansätze aufgeführt. Im Produktbereich 03 sind Änderungen der Mittelansätze aufgrund einer veränderten Erlasslage bei den Zuwendungen für außerunterrichtliche Angebote in offenen Ganztagsschulen des Primarbereichs notwendig. Im Produktbereich 06 ergeben sich Änderungen bei den Mittelanmeldungen für die Förderung von Kindern in Tagesbetreuungen. Konkret führt der Umbau und die Ausstattung einer neuen Gruppe in der städtischen Kindertageseinrichtung KiFaZ Miteinander zu veränderten Betriebskosten und Investitionskosten. Zudem wird eine Erhöhung der erwarteten Zuwendungen des Landes in Höhe von etwa 9.000 Euro für die Umbaukosten in die Planung einbezogen.
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Beratungsfolge
- 17.11.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 10.11.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 09.11.2016 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 21Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2017Zur Vorlage · 2016/266 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/266 befasst sich mit der Beratung und Verabschiedung der Haushaltssatzung sowie des Haushaltsplans der Stadt Sprockhövel für das Haushaltsjahr 2017. Der Haushaltsplan wurde bereits am 22. September 2016 in den Rat eingebracht.
Der vorgesehene Beratungsprozess sieht vor, dass die Unterlagen zunächst in den Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 10. November 2016 und gegebenenfalls am 17. November 2016 erörtert werden. Die abschließende Verabschiedung des Etats durch den Rat ist für die Sitzung am 24. November 2016 geplant. Ein wesentlicher Bestandteil des Verfahrens ist die vorherige Beratung der Produkte des Jugendamtes im Jugendhilfeausschuss, welche am 9. November 2016 stattfindet.
Die Verwaltung hat bereits eine erste Änderungsliste für den Ergebnis- und Finanzplan vorgelegt und kündigt weitere Anpassungen für die Ausschussberatungen an. Zudem wird darum gebeten, dass etwaige Anträge oder Änderungslisten der Fraktionen rechtzeitig vor der Ausschusssitzung bei der Verwaltung eingereicht werden, um eine zeitnahe Bereitstellung der Unterlagen für alle Ratsmitglieder zu gewährleisten. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2017 in der vom Ausschuss vorgeschlagenen Fassung zu beschließen. Die finale Fassung der Haushaltssatzung wird den Ratsmitgliedern nach den Ausschussberatungen zur Verfügung gestellt.
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- 24.11.2016 · Rat
- 17.11.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 10.11.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 22Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2016/418 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2016/418 dient der Behandlung von Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses. Die Sitzung ist für den 22. November 2016 angesetzt.
Der vorliegende Text enthält als Beschlussvorschlag die bloße Kenntnisnahme der vorgetragenen Mitteilungen. Alternativ ist vorgesehen, dass keine Mitteilungen vorliegen. Weitere inhaltliche Details zu den spezifischen Themen der Mitteilungen oder zu den genauen Inhalten der Verwaltung sind der Vorlage nicht zu entnehmen, da auf die entsprechenden Anlagen verwiesen wird. Es sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen oder Kosten durch diesen Tagesordnungspunkt ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 10.11.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 23Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2016/419 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2016/419 dient als Grundlage für die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss während der 23. Sitzung am 10. November 2016. Gegenstand der Vorlage sind Anfragen, die im öffentlichen Teil der Sitzung behandelt werden sollen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die gestellten Anfragen beantwortet werden. Sollten keine Anfragen vorliegen, ist die entsprechende Alternative vorgesehen. Die Vorlage enthält zudem die Struktur für die Dokumentation von Sachstandsberichten durch den zuständigen Fachbereich, wobei die Intervalle für die Vorlage von Berichten auf vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder nach Abschluss eines Auftrages festgelegt werden können.
Hinsichtlich der haushaltsmäßigen Auswirkungen sind in der Vorlage keine spezifischen Kosten, Personalkosten oder Sachkosten ausgewiesen. Es liegen keine Angaben zu geschätzten jährlichen Folgekosten oder Einnahmen vor. Die Vorlage dient primär der organisatorischen Abwicklung der Anfragen im Rahmen der Ausschusssitzung.
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Beratungsfolge
- 10.11.2016 · Haupt- und Finanzausschuss