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Beschlussvorlage

Gebührenentwicklung 2017 - Vorschau

2016/424

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/424 informiert den Rat und den Haupt- und Finanzausschuss über die voraussichtliche Entwicklung der Gebühren für das Jahr 2017. Da noch nicht alle Kalkulationen abgeschlossen sind, insbesondere aufgrund ausstehender Angaben des Ennepe-Ruhr-Kreises zur Abfallentsorgung, dient die Vorlage der Information im Rahmen der Haushaltsberatungen. Die endgültigen Bedarfsberechnungen sollen in den Dezembersitzungen vorgelegt werden.

Im Bereich der Straßenreinigung und des Winterdienstes bleibt der Anteil an der Grundsteuer B unverändert. Beim Schmutzwasserkanal ist aufgrund sinkender Wasserverbräuche eine leichte Anhebung des Gebührensatzes von 3,38 EUR/cbm auf 3,41 EUR/cbm vorgesehen, obwohl der kalkulatorische Zinssatz von 6,00 % auf 5,75 % gesenkt wird. Die Niederschlagswassergebühr soll voraussichtlich von 1,08 EUR/qm auf 1,06 EUR/qm sinken.

Bei den Kleinkläranlagen wird eine Senkung der Grundgebühr auf 25,25 EUR erwartet, während die Entsorgungsgebühr leicht auf 47,34 EUR/cbm steigen könnte. Für abflusslose Gruben zeichnet sich eine Reduzierung des Gebührensatzes auf 11,55 EUR/cbm ab.

Bei der Abfallbeseitigung sind nach aktuellem Entwurf Erhöhungen beim Restabfall um etwa 6 % und beim Bioabfall um etwa 5,5 % zu erwarten, bedingt durch Unterdeckungen aus Vorjahren. Eine mögliche Gebührenerhöhung im Ennepe-Ruhr-Kreis könnte diese Steigerungen in Sprockhövel entsprechend nach oben korrigieren. Insgesamt wird für einen Musterhaushalt mit einer Erhöhung der Abgabenlast zwischen 0,93 % und 1,44 % gerechnet.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 204 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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