Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Einführung eines neuen RatsmitgliedesZur Vorlage · 2016/475 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates der Stadt Sprockhövel am 24. November 2016 wird die Einführung eines neuen Ratsmitglieds behandelt. Hintergrund der Vorlage ist die Mandatsniederlegung eines Ratsmitglieds zum 23. November 2016, da dieses zum Beigeordneten gewählt wurde.
Als Ersatzmitglied aus der Reserveliste der SPD-Fraktion rückt mit Wirkung zum 24. November 2016 ein neues Mitglied in den Rat nach. Es wird davon ausgegangen, dass das Nachrücker-Mandat angenommen wird. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist das neue Ratsmitglied durch den Bürgermeister oder dessen Stellvertreter in den Rat einzuführen und feierlich zur gewissenhaften Wahrnehmung der Aufgaben zu verpflichtieren.
Da das neue Ratsmitglied bereits in einer früheren Funktion als sachkundiger Bürger vereidigt wurde, sieht die Vorlage vor, auf eine erneute Verpflichtung zu verzichten. Die entsprechende Einführung erfolgt durch den stellvertretenden Bürgermeister.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.11.2016 · Rat
- 2Anträge zur Auflösung und Neubildung der AusschüsseZur Vorlage · 2016/476 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 2016/476 geht es um die Frage, ob die bestehenden Ausschüsse des Rates der Stadt Sprockhövel aufgelöst und unter Berücksichtigung der aktuellen Mehrheitsverhältnisse neu gebildet werden sollen. Hintergrund der Vorlage sind die Veränderungen in den Fraktionsverhältnissen, die bereits in einer Sitzung im September 2016 thematisiert wurden.
Der Rat hat in einer vorangegangenen Sitzung einen Antrag der Fraktion MiS, die Ausschüsse unmittelbar aufzulösen, abgelehnt. Ein alternativer Antrag, die Auflösung und Neubesetzung in der darauffolgenden Ratssitzung zu beschließen, wurde hingegen mit einer Mehrheit von 31 Ja-Stimmen angenommen. Für die aktuelle Beratung liegen nun zwei neue Anträge vor, die von der Fraktion MIS/Piraten sowie der SPD-Fraktion gestellt wurden.
Die Verwaltung verweist in der Vorlage auf eine rechtliche Beurteilung der Kommunalaufsicht beim Ennepe-Ruhr-Kreis vom September 2016, die die Wahrung des Spiegelbildlichkeitsprinzips im Rat thematisiert. Eine Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes lag zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage noch nicht vor. Die Verwaltung empfiehlt, eine grundsätzliche Entscheidung für den weiteren Verlauf der Legislaturperiode zu treffen und schlägt vor, zunächst über den Antrag der SPD-Fraktion zu beraten, da dieser als der weitergehende Antrag eingestuft wird. Als Entscheidungsgrundlage stehen zwei Alternativen zur Auswahl: Die Beibehaltung der aktuellen Ausschussstruktur, um die politischen Kräfteverhältnisse angemessen widerzuspiegeln, oder die Durchführung der Auflösung und Neubildung der Ausschüsse.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.11.2016 · Rat
- 3Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2017Zur Vorlage · 2016/266 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/266 befasst sich mit der Beratung und Verabschiedung der Haushaltssatzung sowie des Haushaltsplans der Stadt Sprockhövel für das Haushaltsjahr 2017. Der Haushaltsplan wurde bereits am 22. September 2016 in den Rat eingebracht.
Der vorgesehene Beratungsprozess sieht vor, dass die Unterlagen zunächst in den Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 10. November 2016 und gegebenenfalls am 17. November 2016 erörtert werden. Die abschließende Verabschiedung des Etats durch den Rat ist für die Sitzung am 24. November 2016 geplant. Ein wesentlicher Bestandteil des Verfahrens ist die vorherige Beratung der Produkte des Jugendamtes im Jugendhilfeausschuss, welche am 9. November 2016 stattfindet.
Die Verwaltung hat bereits eine erste Änderungsliste für den Ergebnis- und Finanzplan vorgelegt und kündigt weitere Anpassungen für die Ausschussberatungen an. Zudem wird darum gebeten, dass etwaige Anträge oder Änderungslisten der Fraktionen rechtzeitig vor der Ausschusssitzung bei der Verwaltung eingereicht werden, um eine zeitnahe Bereitstellung der Unterlagen für alle Ratsmitglieder zu gewährleisten. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2017 in der vom Ausschuss vorgeschlagenen Fassung zu beschließen. Die finale Fassung der Haushaltssatzung wird den Ratsmitgliedern nach den Ausschussberatungen zur Verfügung gestellt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.11.2016 · Rat
- 17.11.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 10.11.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 4Haushaltssanierungsplan hier: Fortschreibung 2017Zur Vorlage · 2016/267 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/267 befasst sich mit der Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes der Stadt Sprockhövel für das Haushaltsjahr 2017. Der Entwurf der Fortschreibung ist als Bestandteil des Haushaltsplanes 2017 konzipiert.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Fortschreibung des Plans in der vom Ausschuss vorgeschlagenen Fassung zu beschließen. Die entsprechenden Beratungen sind für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17. November 2016 sowie für die Sitzung des Rates am 24. November 2016 vorgesehen.
Der Entwurf wurde den Mitgliedern des Rates bereits zugeleitet. Die Notwendigkeit der Fortführung des Sanierungsplanes für das Jahr 2017 wird in den beigefügten Planunterlagen erläutert. Hinsichtlich der haushaltsmäßigen Auswirkungen wird auf die im Plan enthaltenen Details verwiesen, wobei eine Beeinträchtigung durch Personalkosten sowie Sachkosten als wahrscheinlich eingestuft wird.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.11.2016 · Rat
- 17.11.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 5Stellenplan 2017Zur Vorlage · 2016/270 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2016/270 befasst sich mit der Beratung und Verabschiedung des Stellenplanentwurfs für das Jahr 2017. Der Entwurf wurde dem Rat der Stadt Sprockhövel zur Entscheidung vorgelegt.
Der vorliegende Entwurf ist als Anlage zum Haushaltsplan 2017 konzipiert. Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Empfehlung ausgesprochen, den Rat dazu zu bewegen, den Stellenplanentwurf in der vorliegenden Form zu billigen. Die Beratung des Entwurfs war im Haupt- und Finanzausschuss für die Sitzung am 17. November 2016 vorgesehen, während die abschließende Beratung und Entscheidung durch den Rat für die Sitzung am 24. November 2016 angesetzt wurde.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Vorlage wird darauf hingewiesen, dass mit Personalkosten zu rechnen ist. Die genauen Beträge werden im Rahmen des Haushaltsplans ausgewiesen. Die Vorlage dient der Sicherstellung der personellen Kapazitäten der Stadtverwaltung für das kommende Haushaltsjahr.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.11.2016 · Rat
- 17.11.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 6Zustimmung zu einer überplanmäßigen AufwendungZur Vorlage · 2016/386 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/386 sieht die Genehmigung einer überplanmäßigen Aufwendung in Höhe von 11.032,34 Euro vor. Die Mittel sind der Planungsstelle 08.01.01.531800 im Bereich der Sportförderung zuzuweisen.
Gegenstand der Vorlage ist die finanzielle Beteiligung der Stadt Sprockhövel an den Kosten für die Nutzung eines Sportplatzes in Gevelsberg. Im Rahmen der Saison 2015/2016 trug die A-Jugend der TSG Sprockhövel in der Fußball-Bundesliga teil. Aufgrund einer Kooperation zwischen den Städten Gevelsberg und Sprockhövel sowie den Vereinen FSV Gevelsberg und TSG Sprockhövel konnten die Heimspiele im Stadion Stefansbachtal ausgetragen werden.
Der beantragte Betrag setzt sich aus einem Anteil für zwölf Heimspiele in Höhe von 7.200,00 Euro sowie einem Anteil für die Rasenregeneration in Höhe von 3.832,33 Euro zusammen. Ursprünglich war vorgesehen, die Kosten über eine Bürgerstiftung zu finanzieren, was jedoch nicht realisiert werden konnte. Nach Abstimmungen zwischen den beteiligten Städten und dem Verein wurde die Kostenübernahme durch die Stadt Sprockhövel vereinbart.
Da die vorhandenen Mittel auf der entsprechenden Buchungsstelle bereits für die Sportförderung verplant sind, ist eine überplanmäßige Ausgabe notwendig. Die Deckung der Kosten soll durch Minderaufwendungen im Bereich der sonstigen Dienstleistungen, konkret beim Breitbandausbau, erfolgen, da sich diese Maßnahme teilweise in das Jahr 2017 verschiebt. Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit sowie der Haupt- und Finanzausschuss empfehlen dem Rat, der Aufwendung zuzustimmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.11.2016 · Rat
- 10.11.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 07.11.2016 · Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit
- 7Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen/AuszahlungenZur Vorlage · 2016/426 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/426 befasst sich mit der Genehmigung überplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen im Haushalt der Stadt Sprockhövel. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die zusätzlichen Ausgaben in einer Gesamthöhe von 249.470,00 Euro zu bewilligen.
Die beantragten Mittel verteilen sich auf drei spezifische Buchungsstellen im Bereich der Jugendhilfe. Für die Tagespflege sowie für Jugendhilfeleistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen ist ein Betrag von 59.470,00 Euro vorgesehen. Ein weiterer Posten in Höhe von 140.000,00 Euro betrifft familienunterstützende Maßnahmen für natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen. Die dritte Buchungsstelle umfasst Leistungen der Jugendhilfe an natürliche Personen in Einrichtungen im Rahmen von familienersetzenden Maßnahmen in Höhe von 50.000,00 Euro.
Grund für die Beantragung ist ein Anstieg der Aufwendungen in der Tagespflege sowie in der stationären und ambulanten Jugendhilfe, wodurch die im Haushalt bereitgestellten Mittel voraussichtlich nicht ausreichen werden. Die Deckung dieser überplanmäßigen Ausgaben soll durch verschiedene Ertragsminderungen und Mehrerträge erfolgen. Dazu zählen unter anderem Einsparungen bei den Zinsaufwendungen an Kreditinstitute in Höhe von 145.000,00 Euro, sowie Erhöhungen bei der Hundesteuer, den Konzessionsabgaben und weiteren ordentlichen Erträgen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.11.2016 · Rat
- 10.11.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 8Kenntnisnahme von überplanmäßigen Aufwendungen/AuszahlungenZur Vorlage · 2016/422 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2016/422 dient der Kenntnisnahme von überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Haushalt der Stadt Sprockhövel. Der Kämmerer hat hierfür Mehraufwendungen bewilligt, die dem Rat zur Information vorgelegt werden.
Die vorliegenden Dokumente führen zwei spezifische Vorgänge auf. Im Sachgebiet Betrieb Kanalnetz sind Aufwendungen in Höhe von 10.000 Euro angefallen. Dabei handelt es sich um Nachzahlungen für Stromkosten der Pumpstationen aus dem Jahr 2015, welche über den Haushaltsansatz 2016 abgewickelt wurden.
Ein weiterer Punkt betrifft den Bereich Gewässer und Wasserbau mit einem Betrag von 20.000 Euro. Diese Kosten entstanden im Rahmen der Unterhaltung und Bewirtschaftung des Infrastrukturvermögens durch zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen am Hochwasserrückhaltebecken Stefansbecke.
Die Gesamtkosten der überplanmäßigen Ausgaben belaufen sich auf 30.000 Euro. Laut der Vorlage wird dieser Mehraufwand durch Kompensation gedeckt. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die aufgeführten Mehrauszahlungen zur Kenntnis zu nehmen. Die Beratung der Vorlage war für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates am 10. November bzw. 24. November 2016 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.11.2016 · Rat
- 10.11.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 9Quartalsbericht 3. Quartal 2016Zur Vorlage · 2016/369 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2016/369 dient der Vorlage des Quartalsberichts für das dritte Quartal des Jahres 2016. Der Bericht wurde vom zuständigen Fachbereich des Finanzmanagements erstellt und ist zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat vorgesehen.
Die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Behandlung dieses Tagesordnungspunktes ist für den 10. November 2016 angesetzt, während die Beratung im Rat für den 24. November 2016 terminiert wurde. Der Inhalt des Berichts wird in der Vorlage als Anlage zur Sitzung aufgeführt.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat den Quartalsbericht für das dritte Quartal 2016 zur Kenntnis nehmen. Aus der Vorlage gehen keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen oder zusätzlichen Kosten für die Stadt Sprockhövel hervor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.11.2016 · Rat
- 10.11.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 10Unterrichtung des Rates über die Entwicklung der haushaltswirtschaftlichen SituationZur Vorlage · 2016/371 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2016/371 dient der Unterrichtung des Rates über die Entwicklung der haushaltswirtschaftlichen Situation der Stadt Sprockhövel. Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass der Rat den Bericht über die aktuelle finanzielle Lage zur Kenntnis nimmt.
Die Grundlage für diese regelmäßige Information ist der Erlass des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen zum Thema Maßnahmen und Verfahren zur Haushaltssicherung. Dieser schreibt vor, dass der Rat bei einer drohenden oder bestehenden Überschuldung der Kommune in jeder Sitzung über die finanzielle Entwicklung informiert werden muss. Eine entsprechende Berichterstattung durch den Kämmerer findet in den Sitzungen des Rates bereits seit dem Jahr 2010 statt und soll in den kommenden Sitzungen fortgeführt werden.
Die Vorlage war für die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat vorgesehen, wobei die entsprechenden Termine im November 2016 angesetzt waren. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch die bloße Kenntnisnahme des Berichts keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen in Form von Kosten oder Einnahmen entstehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.11.2016 · Rat
- 10.11.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 11Haushaltssanierungscontrolling hier: Bericht für den Zeitraum 01.01.2016 bis 30.09.2016Zur Vorlage · 2016/413 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2016/413 befasst sich mit dem Bericht zum Haushaltssanierungscontrolling der Stadt Sprockhövel für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. September 2016. Der Bericht wurde zur Kenntnisnahme für den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Rat vorgelegt.
Aus den Erläuterungen der Verwaltung geht hervor, dass die festgelegte Zielvorgabe für das Jahr 2016 zum Stichtag 30. September noch nicht erreicht wurde. Dennoch ist eine Veränderung gegenüber dem vorangegangenen Quartal festzustellen: Der Fehlbetrag hat sich im Vergleich zum zweiten Quartal um 73.964 Euro verringert. Der aktuelle Fehlbetrag beläuft sich auf 50.542 Euro, was 0,85 Prozent der Zielvorgabe entspricht.
Aufgrund dieser Entwicklung wird seitens der Verwaltung davon ausgegangen, dass der verbleibende Fehlbetrag bis zum Ende des Geschäftsjahres vollständig ausgeglichen werden kann. Die Vorlage diente der Information der zuständigen Gremien über den aktuellen Stand der Haushaltsentwicklung im Rahmen des Sanierungsplans.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.11.2016 · Rat
- 10.11.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 12Gebührenentwicklung 2017 - VorschauZur Vorlage · 2016/424 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/424 informiert den Rat und den Haupt- und Finanzausschuss über die voraussichtliche Entwicklung der Gebühren für das Jahr 2017. Da noch nicht alle Kalkulationen abgeschlossen sind, insbesondere aufgrund ausstehender Angaben des Ennepe-Ruhr-Kreises zur Abfallentsorgung, dient die Vorlage der Information im Rahmen der Haushaltsberatungen. Die endgültigen Bedarfsberechnungen sollen in den Dezembersitzungen vorgelegt werden.
Im Bereich der Straßenreinigung und des Winterdienstes bleibt der Anteil an der Grundsteuer B unverändert. Beim Schmutzwasserkanal ist aufgrund sinkender Wasserverbräuche eine leichte Anhebung des Gebührensatzes von 3,38 EUR/cbm auf 3,41 EUR/cbm vorgesehen, obwohl der kalkulatorische Zinssatz von 6,00 % auf 5,75 % gesenkt wird. Die Niederschlagswassergebühr soll voraussichtlich von 1,08 EUR/qm auf 1,06 EUR/qm sinken.
Bei den Kleinkläranlagen wird eine Senkung der Grundgebühr auf 25,25 EUR erwartet, während die Entsorgungsgebühr leicht auf 47,34 EUR/cbm steigen könnte. Für abflusslose Gruben zeichnet sich eine Reduzierung des Gebührensatzes auf 11,55 EUR/cbm ab.
Bei der Abfallbeseitigung sind nach aktuellem Entwurf Erhöhungen beim Restabfall um etwa 6 % und beim Bioabfall um etwa 5,5 % zu erwarten, bedingt durch Unterdeckungen aus Vorjahren. Eine mögliche Gebührenerhöhung im Ennepe-Ruhr-Kreis könnte diese Steigerungen in Sprockhövel entsprechend nach oben korrigieren. Insgesamt wird für einen Musterhaushalt mit einer Erhöhung der Abgabenlast zwischen 0,93 % und 1,44 % gerechnet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.11.2016 · Rat
- 10.11.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 13Regelmäßiger Bericht über den Sachstand der Durchführung von gefassten BeschlüssenZur Vorlage · 2016/437 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2016/437 dient der Vorlage eines regelmäßigen Berichts über den Sachstand der Durchführung bereits gefasster Beschlüsse. Die Grundlage für diese Vorlage bildet ein Beschluss des Rates vom 17. März 2016, welcher auf einen Antrag der SPD-Fraktion zurückgeht. Mit diesem Beschluss wurde die Verwaltung beauftragt, den Rat künftig über den Bearbeitungsstatus von Beschlüssen zu unterrichten und ein etabliertes Berichtswesen einzuführen. Der Berichtszeitraum umfasst dabei alle nicht abgeschlossenen Beschlüsse seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode.
Die Verwaltung legt mit der vorliegenden Vorlage den Bericht über den aktuellen Stand der Durchführung vor. Dabei wurde ein Layout und eine Gestaltung der Bemerkungen in Listenform erarbeitet, um die Nachvollziehbarkeit der Sachstände zu gewährleisten. Ein wesentlicher Bestandteil der neuen Berichterstattung ist die Regelung, dass Beschlüsse, die eine Bearbeitungsquote von 100 Prozent erreicht haben, in den nachfolgenden Berichten nicht mehr aufgeführt werden. Der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat sollen den vorliegenden Bericht zur Kenntnis nehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.11.2016 · Rat
- 10.11.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 14Sachstandsberichte zum Thema Solidarpakt ENZur Vorlage · 2016/368 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2016/368 regelt die künftige Berichterstattung zum Thema Solidarpakt EN in der Stadt Sprockhövel. Die Verwaltung wird dazu angehalten, in jeder Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates einen aktuellen Sachstandsbericht zu diesem Thema vorzulegen.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Bericht zur Kenntnis genommen wird. Damit wird die Grundlage für eine regelmäßige Information der Gremien über den aktuellen Stand der Entwicklungen im Rahmen des Solidarpakts EN geschaffen. Die Vorlage dient der Sicherstellung eines kontinuierlichen Informationsflusses zwischen der zuständigen Fachabteilung und den Entscheidungsgremien der Stadt. Über die haushaltsmäßigen Auswirkungen der Berichterstattung liegen in der Vorlage keine konkreten Angaben vor. Die Beratung der Vorlage war für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 10. November 2016 sowie des Rates am 24. November 2016 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.11.2016 · Rat
- 10.11.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 15Projekt "eGovernment/eAkte" bei der Stadt Sprockhövel im Rahmen des Solidarpaktes Ennepe-RuhrZur Vorlage · 2016/477 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates am 24. November 2016 wurde die Beschlussvorlage 2016/477 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Gegenstand der Vorlage ist das Projekt „eGovernment/eAkte“ der Stadt Sprockhövel, welches im Kontext des Solidarpaktes Ennepe-Ruhr sowie des am 8. Juli 2016 verabschiedeten E-Government-Gesetzes Nordrhein-Westfalen steht. Ziel des Landesgesetzes ist die Erleichterung der elektronischen Kommunikation innerhalb der öffentlichen Verwaltung sowie die Gewährleistung medienbruchfreier Prozesse und flächendeckender elektronischer Bürgerservices.
Die Verwaltung führt aus, dass die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben eine Analyse der bestehenden Strukturen und der aktuellen Bürgerserviceangebote erfordert. Ein umfassendes Gesamtkonzept soll erst nach der Untersuchung einzelner Prozessbausteine entwickelt werden, wobei ein Schwerpunkt auf der interkommunalen Zusammenarbeit liegt. Die Kreisverwaltung Ennepe-Ruhr hat hierzu bereits Arbeitsgruppen initiiert, deren Ergebnisse in die Planung der Stadt einfließen.
Innerhalb der Stadtverwaltung wurden bereits vorbereitende Sitzungen durchgeführt und die Beschäftigten über den Projektstand informiert. Bei der Einführung der elektronischen Akte wird die Stadt durch externe Beratung aus der Stadt Witten unterstützt, die im Kreis eine Pilotfunktion einnimmt. Die Verwaltung schlägt vor, dem Haupt- und Finanzausschuss halbjährlich einen Sachstandsbericht vorzulegen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.11.2016 · Rat
- 16Umsetzung der Kooperation von VER und BOGESTRA sowie Herstellung der Direktvergabe der VER (neu)Zur Vorlage · 2016/364 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/364 befasst sich mit der zukünftigen Ausgestaltung der Verkehrsleistungen im Ennepe-Ruhr-Kreis und der damit verbundenen Struktur der Verkehrsgesellschaft Ennepe-Ruhr mbH (VER). Da der Ennepe-Ruhr-Kreis nach Ablauf einer Übergangsbetreuung bis Mitte 2019 die Vorgaben der EU-Verordnung 1370/2007 sowie des Personenbeförderungsgesetzes umsetzen muss, ist für eine künftige Direktvergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen eine Änderung der Beteiligungsverhältnisse oder der Satzung erforderlich. Ziel ist es, dass der Kreis einen beherrschenden Einfluss auf das Verkehrsunternehmen ausübt.
Der Ennepe-Ruhr-Kreis hat den beteiligten Städten angeboten, deren Gesellschaftsanteile zum Buchwert zu erwerben. Für die Stadt Sprockhövel beläuft sich das Angebot auf 929.016,30 Euro. Die Vorlage enthält zwei Entscheidungsmöglichkeiten für den Rat. Alternative 1 sieht die Veräußerung der Anteile an den Ennepe-Ruhr-Kreis vor, gekoppelt an die Bedingung, dass im künftigen Unternehmen „VER (neu)“ ein Beirat mit Vertretung aller neun kreisangehörigen Städte eingerichtet wird. Alternative 2 sieht die Ablehnung des Verkaufsangebots vor, wobei die Stadt weiterhin Gesellschafter bleiben und auf ihr Vorkaufsrecht verzichten würde. In diesem Fall soll eine Satzungsänderung vorbereitet werden, um die Direktvergabefähigkeit durch die Gewährleistung eines beherrschenden Einflusses des Kreises sicherzustellen. Parallel dazu ist die Gründung der „VER (neu)“ als Kooperation zwischen der VER und der BOGESTRA geplant.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.11.2016 · Rat
- 10.11.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 17Wahl eines Vertreters / Vertreterin der Stadt für die Gesellschafterversammlung der Verkehrsgesellschaft Ennepe-Ruhr mbH (VER)Zur Vorlage · 2016/365 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2016/365 befasst sich mit der Neubesetzung eines Vertretungspostens der Stadt Sprockhövel in der Gesellschafterversammlung der Verkehrsgesellschaft Ennepe-Ruhr mbH (VER). Gemäß der Satzung der Verkehrsgesellschaft ist die Stadt verpflichtet, ein stimmberechtigtes Mitglied in die Gesellschafterversammlung zu entsenden.
Hintergrund der Vorlage ist der Ausscheiden des bisherigen Vertreters aus dem aktiven Dienst. Da der bisherige Vertreter zum 30. Juni 2016 in den Ruhestand versetzt wurde, ist eine Nachfolgeregelung erforderlich. Die Verwaltung schlägt vor, den Beigeordneten als neuen Vertreter für die Gesellschafterversammlung zu bestimmen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Beigeordneten mit Wirkung zum 1. Dezember 2016 als Mitglied der Gesellschafterversammlung der VER zu wählen. Die Vorlage wurde zur Beratung in die öffentliche Sitzung des Rates am 24. November 2016 eingebracht.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.11.2016 · Rat
- 18Abwasserbeseitigungskonzept 2016-2021Zur Vorlage · 2016/376 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/376 befasst sich mit dem Abwasserbeseitigungskonzept für den Zeitraum von 2016 bis 2021. Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie dem Haupt- und Finanzausschuss das Konzept zur Kenntnis vor und empfiehlt dessen Verabschiedung durch den Rat.
Hintergrund der Vorlage ist die Vorgabe der Bezirksregierung Arnsberg aus dem Jahr 2010, das Abwasserbeseitigungskonzept ab dem Jahr 2016 fortzuschreiben. Aufgrund personeller Engpässe in der Verwaltung konnte die Erstellung der neuen Fassung nicht fristgerecht erfolgen, weshalb eine rückwirkende Anwendung für das Jahr 2erm 2016 mit der zuständigen Behörde vereinbart wurde. Das vorliegende Konzept wurde bereits vorab mit den zuständigen Behörden abgestimmt.
Das Konzept sieht notwendige Investitionen vor, die insbesondere die bauliche Sanierung des bestehenden Netzes sowie die Anpassung von Einleitungsstellen an aktuelle gesetzliche Vorgaben umfassen. Zudem wird die hydraulische Sanierung des Kanalnetzes zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung fortgeführt. Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, das Konzept in der vorliegenden Form zu beschließen und die erforderlichen Haushaltsmittel für die Jahre 2016 bis 2021 zur Umsetzung zur Verfügung zu stellen, um die notwendige Zustimmung der Aufsichtsbehörden zu erwirken.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.11.2016 · Rat
- 10.11.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 27.10.2016 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 19Erste Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtgebiet Sprockhövel vom 25.11.2016Zur Vorlage · 2016/392 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/392 behandelt die erste Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtgebiet Sprockhövel. Hintergrund der Vorlage ist ein Antrag des Werberings Haßlinghausen vom 5. September 2016. Dieser beantragt die Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags für den traditionellen Bauernmarkt, der für den 26. März 2017 in der Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr geplant ist.
Da die derzeit gültige Verordnung eine Öffnung zu diesem Termin nicht vorsieht, ist eine Ergänzung der Terminauflistung erforderlich. Die rechtliche Grundlage bildet das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen, welches die Öffnung von Verkaufsstellen an bis zu vier Sonntagen oder Feiertagen pro Jahr anlässlich von örtlichen Festen, Märkten oder ähnlichen Veranstaltungen ermöglicht. Die zuständige örtliche Ordnungsbehörde ist ermächtigt, entsprechende Freigaben zu erteilen, wobei innerhalb einer Gemeinde jährlich maximal elf Sonntage und Feiertage freigegeben werden dürfen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung der ersten Änderung zustimmt und dem Rat die Verabschiedung der Änderung in der vorgelegten Form empfiehlt. Mit der Änderung würde die rechtliche Basis geschaffen, den Bauernmarkt am genannten Termin als verkaufsoffenen Sonntag durchzuführen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.11.2016 · Rat
- 27.10.2016 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 20Nutzung der städtischen Räume neben dem Jugendzentrum "AS" NiederprockhövelZur Vorlage · 2016/430 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/430 befasst sich mit der Nutzung städtischer Räumlichkeiten in Niedersprockhövel, die durch die Kündigung der AWO-Sozialstation zum 30. November 2016 frei werden. Ziel des Vorhabens ist die Erweiterung des Jugendzentrums „AS“, um die Inklusion zu fördern und barrierefreie Angebote zu schaffen. Geplant sind bauliche Maßnahmen wie der Umbau einer Toilette, die Verlegung der Küche sowie die Umwidmung von Flächen in einen Mehrzweckraum, ein Lager und einen Spieleraum. Die geschätzten Kosten für die Umbauarbeiten werden auf etwa 65.000 Euro beziffert.
Für die Einrichtung der Räumlichkeiten ist vorgesehen, dass wesentliche Inventargegenstände wie Tische, Stühle und Schränke kostenneutral von der AWO übernommen werden. Für zusätzliches Inventar sowie den Küchenumbau wird ein Betrag von 5.000 Euro kalkuliert. Die Gestaltung der Räume kann durch das Personal des Jugendzentrums sowie durch Jugendliche im Rahmen eines pädagogischen Angebots erfolgen, wobei auch die Einbindung ehrenamtlicher Strukturen vorgesehen ist.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die zuständigen Ausschüsse und der Rat die Ausführungen zur Raumnutzung zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragen. Im Falle einer Zustimmung sollen die erforderlichen Mehrausgaben über die 3. Änderungsliste angemeldet werden. Die Maßnahme wird als freiwillige Leistung mit voraussichtlichen Folgekosten eingestuft. Nach Abschluss der Arbeiten ist ein Sachstandsbericht durch den zuständigen Fachbereich vorzulegen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.11.2016 · Rat
- 14.11.2016 · Betriebsausschuss
- 10.11.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 09.11.2016 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 21Umsetzung des erforderlichen Ausbaus an Kita-Plätzen für das Kita-Jahr 2017 / 18Zur Vorlage · 2016/436 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/436 befasst sich mit der Umsetzung des erforderlichen Ausbaus an Kita-Plätzen für das Kita-Jahr 2017/18 in Sprockhövel. Die Verwaltung schlägt vor, die bestehende Gruppenstruktur in zwei Einrichtungen zu erweitern.
In der städtischen Kita „KiFaz Miteinander“ in Niedersprockhövel soll aufgrund zusätzlicher Räumlichkeiten eine halbe Gruppe der Gruppenform I b/c eingerichtet werden. Diese umfasst sieben Plätze für Kinder über drei Jahren sowie drei Plätze für Kinder unter drei Jahren. Die anfallenden Baukosten und erhöhten Betriebskosten wurden bereits über die zweite Änderungsliste des Haushalts 2017 angemeldet.
Zusätzlich soll in der Einrichtung der Elterninitiative KAZ in der Gutenbergstraße eine weitere halbe Gruppe der Gruppenform II b geschaffen werden. Durch diese Maßnahme können fünf Plätze für Kinder unter drei Jahren zur Verfügung gestellt werden. Da die Räumlichkeiten bereits vorhanden sind, entstehen für die Stadt keine Investitionskosten. Es ist jedoch mit zusätzlichen jährlichen Betriebskostenzuschüssen in Höhe von etwa 27.300 Euro zu rechnen, wobei Mehreinnahmen durch Elternbeiträge in Höhe von circa 13.000 Euro gegenüberstehen.
Der Beschluss sieht vor, dass der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule, der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat die Ausführungen zur Kenntnis nehmen und der Umsetzung zustimmen. Die entsprechenden Mittelanmeldungen sollen über die dritte Änderungsliste des Haushalts 2017 dargestellt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.11.2016 · Rat
- 10.11.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 09.11.2016 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 22Wirtschaftsplan 2017 der Zentralen Gebäudebewirtschaftung der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2016/439 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/439 der Zentralen Gebäudebewirtschaftung (ZGS) betrifft den Wirtschaftsplan 2017. Der Betriebsausschuss soll den Plan in der vorliegenden Fassung unter Berücksichtigung vorgenommener Änderungen beschließen und dem Rat der Stadt Sprockhövel zur Entscheidung empfehlen.
Der Entwurf enthält mehrere neue Positionen. Für die Erweiterung des Jugendzentrums Niedersprockhövel sind im Vermögensplan 65.000 Euro vorgesehen, nachdem Räumlichkeiten in der Eickerstraße durch die AWO gekündigt wurden. Zudem ist der Ausbau der Kita „KiFaZ Miteinander“ an der Hauptstraße mit einem Betrag von 75.000 Euro geplant, wobei durch einen Baukostenzuschuss des LWL eine entsprechende Einnahmeposition vorgesehen ist. Für die Erneuerung des Kunstrasens am Sportplatz Obersprockhövel sind Mittel in Höhe von 65.000 Euro für das Jahr 2018 und 59.000 Euro für das Jahr 2019 eingeplant.
Bei den Neubauvorhaben am Waldweg, am Geduldweg und in der Hattinger Straße kommt es aufgrund von Rechtsverfahren zu einer Verzögerung von etwa acht Monaten, wesentehr die Ausgaben für 2017 angepasst werden müssen. Um den Ausgleich des Vermögensplans zu gewährleisten, ist zudem eine Anpassung der Kreditermächtigung erforderlich. Durch die Änderungen wird das Kreditlimit der ZGS im Jahr 2017 um 37.760 Euro überschritten. Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine Aufhebung der 2/3-Regelung zur Begrenzung der Neuverschuldung zur Sicherung der Maßnahmen notwendig sein könnte.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.11.2016 · Rat
- 14.11.2016 · Betriebsausschuss
- 23Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2016/481 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2016/481 dient als Grundlage für die Sitzung des Rates der Stadt Sprockhövel am 24. November 2016. Gegenstand der Vorlage ist der Tagesordnungspunkt zur Behandlung von Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil der Sitzung.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die im Rahmen der Verwaltungsmitteilungen vorgetragenen Informationen vom Rat zur Kenntnis genommen werden. Alternativ ist im Dokument festgehalten, dass keine Mitteilungen vorliegen können. Weitere Details zu den Inhalten der Mitteilungen oder zu spezifischen Sachverhalten werden in der Vorlage nicht aufgeführt, da auf die entsprechenden Anlagen verwiesen wird. Aus der Vorlage geht hervor, dass keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Tagesordnungspunkt zu erwarten sind.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.11.2016 · Rat
- 24Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2016/480 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2016/480 dient als Grundlage für die Behandlung von Anfragen im öffentlichen Teil der Ratssitzung in Sprockhövel, die am 24. November 2016 stattfindet. Der vorliegende Text der Sitzungsvorlage des Bürgermeisters regelt die formale Abwicklung der Beantwortung von Anfragen durch die zuständigen Stellen.
Als Beschlussvorschlag ist vorgesehen, dass die eingegangenen Anfragen beantwortet werden, wobei alternativ festgehalten wird, dass keine Anfragen vorliegen. Die Vorlage enthält keine spezifischen inhaltlichen Details zu den einzelnen Fragestellungen, da auf die entsprechenden Anlagen verwiesen wird. Es sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen oder Kosten für die Stadt Sprockhövel durch diesen Tagesordnungspunkt ausgewiesen. Die Vorlage dient der strukturellen Vorbereitung der Sitzung im Rat und legt die Rahmenbedingungen für die Beantwortung der im öffentlichen Teil gestellten Fragen fest.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.11.2016 · Rat
- 25FragestundeZur Vorlage · 2016/482 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2016/482 der Stadt Sprockhövel befasst sich mit der Durchführung der Fragestunde im Rat und seinen Ausschüssen. Grundlage der Vorlage ist die im Jahr 2009 verabschiedete Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Sprockhövel und seine Ausschüsse, insbesondere die Regelung in § 20.
Gemäß dieser Geschäftsordnung ist die Aufnahme einer Fragestunde für Einwohner in die Tagesordnung der Sitzungen vorgesehen, wobei der Rat über Ausnahmen entscheiden kann. Die Fragestunde findet in der Regel im Anschluss an die öffentliche Sitzung statt, wobei der Rat die Dauer der Fragestunde selbst festlegt. Die Teilnahmeberechtigung erstreckt sich auf alle Einwohner der Stadt, sofern sich die mündlichen Anfragen auf Angelegenheiten der Stadt beziehen.
Die Regelung sieht vor, dass jeder Fragesteller maximal zwei Fragen sowie zu jeder Frage eine Zusatzfrage stellen darf. Bei gleichzeitigen Meldungen mehrerer Personen bestimmt der Bürgermeister die Reihenfolge der Wortmeldungen. Die Beantwortung der Anfragen erfolgt im Regelfall mündlich durch den Bürgermeister. Sollte eine sofortige Beantwortung nicht möglich sein, kann auf eine schriftliche Antwort verwiesen werden. Eine anschließende Aussprache zu den Anfragen ist nicht vorgesehen. Die Vorlage dient als Bestandteil der Tagesordnung für die Sitzung am 24. November 2016.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.11.2016 · Rat
- –Öffentlicher Teil
- 31Zustimmung zu einer überplanmäßigen Aufwendung/AuszahlungZur Vorlage · 2016/489 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/489 sieht eine überplanmäßige Aufwendung in Höhe von 8.500 Euro für die Planungsstelle 01.06.01.543100 vor. Dieser Bereich umfasst die Internetpräsenz, amtliche Veröffentlichungen sowie die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und beinhaltet Geschäftsaufwendungen.
Nach Angaben der Verwaltung reichen die bereits bewilligten überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 45.000 Euro nicht aus, um den weiteren Bedarf zu decken. Durch die beantragte Summe belaufen sich die überplanmäßigen Aufwendungen für die genannte Buchungsstelle insgesamt auf 53.000 Euro. Der Bedarf ergibt sich unter anderem aus anstehenden externen Stellenausschreibungen für den städtischen Bauhof, die Bäderbetriebe, das Seniorenbüro, die Kindertagesstätten sowie die Geschäftsbuchhaltung im Sachgebiet Finanzmanagement. Zudem stehen Aufwendungen für die Veröffentlichung des Amtsblattes an.
Die Deckung der zusätzlichen Kosten soll durch Minderaufwendungen bei der Buchungsstelle 15.01.01.529100 erfolgen, die sonstige Dienstleistungen im Bereich Breitbandausbau betrifft, da diese Maßnahme teilweise in das Jahr 2017 verschoben wird. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, der Aufwendung zuzustimmen. Nach Abschluss des Auftrages ist durch den zuständigen Fachbereich ein Sachstandsbericht vorzulegen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.11.2016 · Rat
- 17.11.2016 · Haupt- und Finanzausschuss