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Beschlussvorlage

Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil

2017/506

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2017/506 dient der Information des Rates im Rahmen der Sitzung am 14. Dezember 2017. Gegenstand der Mitteilung der Verwaltung sind die verlängerten Übergangsregelungen gemäß den Paragrafen 302 Absatz 7 und 313 Absatz 8 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI).

Nach den vorliegenden Informationen wurden die Regelungen zum Hinzuverdienst und zur Rente bis zum 30. September 2020 verlängert. Dies betrifft die Aufwandsentschädigungen von kommunalen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten sowie von ehrenamtlichen Mitgliedern einer kommunalen Vertretungskörperschaft. Solange kein konkreter Verdienstausfall ersetzt wird, werden diese Aufwandsentschädigungen nicht als Hinzuverdienst bei einer vorzeitigen Altersrente oder bei einer Rente wegen Erwerbsminderung berücksichtigt. In der Folge führen diese Entschädigungen nicht zu einer Kürzung der genannten Rentenarten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Mitteilungen zur Kenntnis zu nehmen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 125 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge

  • 14.12.2017
    kein Ergebnis hinterlegt

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