Gebührenbedarfsberechnung "Entwässerung" für 2018 und Erlass eines 3. Nachtrages zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung in der Stadt Sprockhövel
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2017/397 behandelt die Gebührenbedarfsberechnung für die Entwässerung im Jahr 2018 sowie den Entwurf für den 3. Nachtrag zur Satzung über die Gebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung in der Stadt Sprockhövel. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Gebührensätze ab dem 1. Januar 2018 gemäß der vorliegenden Kalkulation festzusetzen und den Satzungsentwurf zu beschließen.
Die Gesamtkosten für die Entwässerung sinken im Vergleich zum Vorjahr von 5.869.926,00 € auf 5.797.062,00 €. Während die Verwaltungskosten um 21.815 € auf 444.319,00 € und die Sachkosten für die Kanalunterhaltung um 39.000 € auf 217.000,00 € steigen, reduzieren sich die kalkulatorischen Kosten der Entwässerungsanlage um 110.000 € auf 2.520.000,00 €. Dies wird unter anderem durch eine Senkung des kalkulatorischen Zinssatzes von 5,75 % auf 5,50 % erreicht. Die Kostenverteilung zwischen Schmutz- und Niederschlagswasser wird mittels der Methode des fiktiven Trennsystems ermittelt.
Im Rahmen der Neufestsetzung wird die Kostenverteilung schrittweise von bisher 43,90 % Schmutzwasser und 56,10 % Niederschlagswasser auf ein neues Verhältnis von 50,30 % zu 49,70 % umgestellt. Die Gebührensätze für Niederschlagswasser sinken für Verbandsmitglieder von 0,81 EUR/qm auf 0,77 EUR/qm und für alle Übrigen von 1,06 EUR/qm auf 1,02 EUR/qm. Bei den Schmutzwassergebühren bleibt der Satz für Verbandsmitglieder mit 1,63 EUR/cbm unverändert, während er für Übrige von 3,41 EUR/cbm auf 3,40 EUR/cbm fällt. Für Kleinkläranlagen reduziert sich die Grundgebühr auf 24,00 EUR/Einw. und die Entsorgungsgebühr auf 47,28 EUR/cbm. Die Gebühr für abflusslose Gruben bleibt bei 11,77 EUR/cbm.
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