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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 3Unterrichtung des Rates über die Entwicklung der haushaltswirtschaftlichen SituationZur Vorlage · 2017/166 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2017/166 dient der Unterrichtung des Rates über die aktuelle Entwicklung der haushaltswirtschaftlichen Situation in der Stadt Sprockhövel. Der Inhalt der Vorlage ist als Sachstandsbericht konzipiert, der die finanzielle Lage der Kommune darstellt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat den Bericht über die Entwicklung der haushaltswirtschaftlichen Situation zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage ist für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates im Dezember 2017 vorgesehen. Es handelt sich dabei um eine rein informative Unterrichtung, für die keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen in Form von zusätzlichen Kosten oder Einnahmen ausgewiesen sind. Eine rechtliche Verpflichtung zu weiteren regelmäßigen Berichterstattungen wird in diesem Dokument nicht explizit für die Zukunft festgelegt, da die Vorlage lediglich den aktuellen Sachstand zum Zeitpunkt der Sitzung dokumentiert.
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Beratungsfolge
- 14.12.2017 · Rat
- 07.12.2017 · Haupt- und Finanzausschuss
- 4Gesamtabschluss für die Haushaltsjahre 2010 bis 2015; hier: Zuleitung der EntwürfeZur Vorlage · 2017/496 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/496 befasst sich mit der Zuleitung der Entwürfe für die Gesamtabschlüsse der Stadt Sprockhövel für die Haushaltsjahre 2010 bis 2015. Gemäß der Gemeindeordnung NRW sind Kommunen verpflichtet, zum Jahresende einen Gesamtabschluss aufzustellen, der den Jahresabschluss der Gemeinde sowie die Abschlüsse aller verselbstständigten Aufgabenbereiche konsolidiert. Aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Beschleunigung der Aufstellung können die Entwürfe für die zurückliegenden Jahre dem Gesamtabschluss 2015 beigefügt werden.
In den betrachteten Zeitraum fließt neben der Stadtverwaltung auch der Stadtbetrieb Zentrale Gebäudebewirtschaftung Sprockhövel (ZGS) als verbundenes Unternehmen ein. Die vorliegenden Entwürfe wurden vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt. Die Gesamtabschlüsse umfassen die Gesamtergebnisrechnung, die Gesamtbilanz, den Gesamtanhang sowie einen Lagebericht.
Die Dokumentation weist für die Jahre 2010 bis 2015 unterschiedliche Ergebnisse in der Gesamtergebnisrechnung aus, die von einem Fehlbetrag bis zu einem Überschuss reichen. Die Bilanzsummen bewegen sich in diesem Zeitraum zwischen etwa 158 und 166 Millionen Euro, während das Eigenkapital zwischen rund 19 und 25 Millionen Euro liegt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Entwürfe zur Kenntnis nimmt und diese gemäß der geltenden Rechtslage zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss überweist.
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Beratungsfolge
- 14.12.2017 · Rat
- 5Erlass einer Hebesatzsatzung für 2018Zur Vorlage · 2017/388 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/388 befasst sich mit der Neufassung der Hebesatzsatzung für das Jahr 2018 in der Stadt Sprockhövel. Der Entwurf sieht die Festsetzung der Steuersätze für die Grundsteuer sowie die Gewerbesteuer vor. Hintergrund der Neufassung ist die im Rahmen der Haushaltsberatungen beschlossene Veränderungen für das Jahr 2018, wobei die Verwaltung zur Vereinfachung der Abläufe eine neue Satzung als sinnvoll erachtet.
Gemäß dem Entwurf werden die Hebesätze für die Grundsteuer A, welche land- und forstwirtschaftliche Betriebe umfasst, auf 250 v.H. festgesetzt. Für die Grundsteuer B, die sich auf Grundstücke bezieht, wird ein Hebesatz von 730 v.H. vorgeschlagen, wobei 30 v.H. der Finanzierung der Straßenreinigungskosten zugeordnet sind. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird auf 490 v.H. festgelegt.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den Entwurf der Satzung gemäß § 41 Abs. 1 Buchstabe f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen zu beschließen. Die neue Satzung soll zum 01.01.2018 in Kraft treten. Die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss war für den 07.12.2017 angesetzt, während die Entscheidung im Rat für die Sitzung am 14.12.2017 vorgesehen war.
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Beratungsfolge
- 14.12.2017 · Rat
- 07.12.2017 · Haupt- und Finanzausschuss
- 6Gebührenbedarfsberechnung "Entwässerung" für 2018 und Erlass eines 3. Nachtrages zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung in der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2017/397 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2017/397 behandelt die Gebührenbedarfsberechnung für die Entwässerung im Jahr 2018 sowie den Entwurf für den 3. Nachtrag zur Satzung über die Gebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung in der Stadt Sprockhövel. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Gebührensätze ab dem 1. Januar 2018 gemäß der vorliegenden Kalkulation festzusetzen und den Satzungsentwurf zu beschließen.
Die Gesamtkosten für die Entwässerung sinken im Vergleich zum Vorjahr von 5.869.926,00 € auf 5.797.062,00 €. Während die Verwaltungskosten um 21.815 € auf 444.319,00 € und die Sachkosten für die Kanalunterhaltung um 39.000 € auf 217.000,00 € steigen, reduzieren sich die kalkulatorischen Kosten der Entwässerungsanlage um 110.000 € auf 2.520.000,00 €. Dies wird unter anderem durch eine Senkung des kalkulatorischen Zinssatzes von 5,75 % auf 5,50 % erreicht. Die Kostenverteilung zwischen Schmutz- und Niederschlagswasser wird mittels der Methode des fiktiven Trennsystems ermittelt.
Im Rahmen der Neufestsetzung wird die Kostenverteilung schrittweise von bisher 43,90 % Schmutzwasser und 56,10 % Niederschlagswasser auf ein neues Verhältnis von 50,30 % zu 49,70 % umgestellt. Die Gebührensätze für Niederschlagswasser sinken für Verbandsmitglieder von 0,81 EUR/qm auf 0,77 EUR/qm und für alle Übrigen von 1,06 EUR/qm auf 1,02 EUR/qm. Bei den Schmutzwassergebühren bleibt der Satz für Verbandsmitglieder mit 1,63 EUR/cbm unverändert, während er für Übrige von 3,41 EUR/cbm auf 3,40 EUR/cbm fällt. Für Kleinkläranlagen reduziert sich die Grundgebühr auf 24,00 EUR/Einw. und die Entsorgungsgebühr auf 47,28 EUR/cbm. Die Gebühr für abflusslose Gruben bleibt bei 11,77 EUR/cbm.
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Beratungsfolge
- 14.12.2017 · Rat
- 07.12.2017 · Haupt- und Finanzausschuss
- 7Gebührenbedarfsberechnung "Abfallbeseitigung" für 2018 und Erlass eines 3. Nachtrages zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallbeseitigung in der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2017/398 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2017/398 befasst sich mit der Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallbeseitigung ab dem 1. Januar 2018 sowie dem Entwurf eines dritten Nachtrags zur Satzung über die Erhebung von Gebühren in der Stadt Sprockhövel. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Gebührensätze gemäß der vorliegenden Kalkulation festzusetzen und den Satzungsentwurf zu beschließen.
Die Kalkulation berücksichtigt eine Preisanhebung des Entsorgungsunternehmens um 1,91 Prozent. Im Bereich der Gebühren des Ennepe-Ruhr-Kreises ist eine Senkung der Grundgebühr von 1,00 Euro auf 0,00 Euro pro Einwohner sowie eine Reduzierung der Elektro-Grundgebühr von 1,80 Euro auf 1,50 Euro pro Einwohner vorgesehen. Demgegenüber steigt der Preis für Bioabfall von 95,00 Euro auf 103,00 Euro pro Tonne. Die Kosten für die Sperrgutabfuhr erhöhen sich aufgrund gestiegener Mengen von 79.614,57 Euro auf 103.051,30 Euro, während die Verwaltungskosten um 3.334 Euro steigen.
Für den Restabfall sinken die Kosten pro Liter von 2,0299 Euro auf 1,9890 Euro. Die Jahresgebühren für graue Tonnen in den Größen 60l, 120l, 240l und 1100l reduzieren sich entsprechend von 122,51 Euro, 244,30 Euro, 488,18 Euro und 2.237,17 Euro auf 120,07 Euro, 239,41 Euro, 478,38 Euro und 2.192,27 Euro. Beim Bioabfall sinken die Kosten pro Liter von 0,9566 Euro auf 0,9311 Euro. Die Gebühren für 60l, 120l und 240l Behälter fallen von 58,11 Euro, 115,51 Euro und 230,73 Euro auf 56,59 Euro, 112,46 Euro und 224,63 Euro. Die Vorlage führt zudem Änderungen bei Erlöspositionen, der Anzahl der Sperrgutstücke und der Einwohnerzahl auf.
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- 14.12.2017 · Rat
- 07.12.2017 · Haupt- und Finanzausschuss
- 8Finanzierungsbedarf "Straßenreinigung" für 2018Zur Vorlage · 2017/399 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/399 befasst sich mit der Festsetzung des Finanzierungsbedarfs für die Straßenreinigung sowie den Winterdienst in der Stadt Sprockhövel für das Haushaltsjahr 2018. Da die Stadt seit dem 1. Januar 2009 keine gesonderten Gebühren mehr für diese Leistungen erhebt, erfolgt die Finanzierung über einen Zuschlag zur Grundsteuer B.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den Zuschlag zur Grundsteuer B ab dem 1. Januar 2018 unverändert bei 30 Prozentpunkten festzusetzen. Grundlage hierfür ist die vorgestellte Kalkulation, nach der sich der Finanzierungsbedarf für das Jahr 2018 auf insgesamt 369.053,00 Euro beläuft. Nach Abzug von Beträgen für den Winterdienst auf Gehwegen vor öffentlichen Gebäuden sowie zur Abgeltung des öffentlichen Interesses verbleibt ein zu deckender Betrag von 262.904,18 Euro.
Die Kostenstruktur setzt sich aus Sachkosten und Verwaltungskosten inklusive interner Leistungsverrechnungen sowie Kosten des Bereitschaftsdienstes zusammen. Während die Sachkosten mit 42.200,00 Euro auf dem Niveau des Vorjahres bleiben, steigen die Verwaltungskosten und die Kosten des Bereitschaftsdienstes von 316.202,00 Euro im Jahr 2017 auf 326.853,00 Euro im Jahr 2018 an. Bei der Berechnung der Kosten für den Winterdienst wurde ein Ansatz von 2.500 Stunden zugrunde gelegt, um witterungsbedingte Schwankungen zu berücksichtigen.
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- 14.12.2017 · Rat
- 07.12.2017 · Haupt- und Finanzausschuss
- 9Änderung der Hauptsatzung infolge der veränderten Stelle der GleichstellungsbeauftragtenZur Vorlage · 2017/508 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2017/508 befasst sich mit der sechsten Änderung der Hauptsatzung der Stadt Sprockhövel. Gegenstand der Vorlage ist die Anpassung der Stelle der Gleichstellungsbeauftragten.
Hintergrund der Änderung ist ein Beschluss des Rates vom 6. April 2017. In diesem wurde festgelegt, dass der Stundenanteil der Gleichstellungsbeauftragten an die gesetzlich vorgegebenen Vorgaben angepasst werden soll. Um diese personelle Anpassung rechtlich abzubilden, sind entsprechende Änderungen in der Hauptsatzung erforderlich.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die beigefügte Änderung der Hauptsatzung zu beschließen. Die Vorlage war für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 7. Dezember 2017 sowie für die Sitzung des Rates am 14. Dezember 2017 zur Beratung vorgesehen. Aus der Vorlage geht hervor, dass keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Beschluss erwartet werden.
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- 14.12.2017 · Rat
- 07.12.2017 · Haupt- und Finanzausschuss
- 10Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 und des Lageberichtes 2016Zur Vorlage · 2017/449 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2017/449 befasst sich mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Sprockhövel zum 31. Dezember 2016 sowie des dazugehörigen Lageberichtes. Der Rechnungsprüfungsausschuss legt hierzu den Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung vor. Die Prüfung ergab, dass der Jahresabschluss und der Lagebericht die Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage der Stadt sowie die künftigen Chancen und Risiken sachgerecht darstellen.
Obwohl der Prüfungsbericht vier unbezifferte Beanstandungen und vier Hinweise enthält, werden die Beanstandungen als ausgeräumt betrachtet. Auf dieser Grundlage erteilt die örtliche Rechnungsprüfung einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen und den Jahresabschluss zum 31.12.2016 förmlich festzustellen.
Ein wesentlicher Bestandteil des Beschlussvorschlags ist die Verwendung des ausgewiesenen Jahresüberschusses in Höhe von 1.227.166,03 Euro, welcher der Ausgleichsrücklage zugeführt werden soll. Zudem sieht die Vorlage vor, dem Bürgermeister für den Jahresabschluss zum 31.12.2016 die uneingeschränkte Entlastung zu erteilen. Die Beratung im Rechnungsprüfungsausschuss war für den 6. Dezember 2017 angesetzt, die Beratung im Rat für den 14. Dezember 2017.
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- 14.12.2017 · Rat
- 06.12.2017 · Rechnungsprüfungsausschuss
- 11Lokale Agenda 1. Jahresbericht 2. zukünftige OrganisationZur Vorlage · 2017/462 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2017/462 befasst sich mit dem Jahresbericht sowie der zukünftigen Organisation der Lokalen Agenda 21 in Sprockhövel. Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung wird zunächst die Kenntnisnahme des Jahresberichts behandelt.
Aufgrund des bevorstehenden Ausscheidens der derzeitigen Geschäftsführung der Lokalen Agenda 21 ist eine Neuregelung der Aufgabenbereiche erforderlich. Die Vorlage schlägt vor, die Lokale Agenda 21 vom Sachgebiet Sicherheit und Ordnung in das Sachgebiet Planen und Umwelt umzusiedeln. Ziel dieser Umstrukturierung ist eine Bündelung der Umweltaufgaben, da Themen wie Klimaschutz oder Wanderwege bereits in diesem Sachgebiet bearbeitet werden.
Hinsichtlich der personellen Umsetzung wird darauf hingewiesen, dass der aktuelle Aufwand der Lokalen Agenda 21 einem Anteil von 20 Prozent einer Vollzeitstelle entspricht. Eine vollständige Übernahme der operativen Aufgaben durch das Sachgebiet Planen und Umwelt ist aus Kapazitätsgründen nicht möglich. Die Vorlage stellt fest, dass entweder bestimmte Aufgaben wie die Protokollführung und die Einladung zu Sitzungen aufgegeben werden müssen oder eine zusätzliche Verwaltungsfachkraft mit einem 20-Prozent-Anteil eingestellt werden muss. Der vorliegende Stellenplan sieht nach dem Ausscheiden der Geschäftsführung keine weiteren Stellenanteile für die Lokale Agenda 21 vor. Der Ausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat, die künftige Regelung der Geschäftsführung festzulegen und ein entsprechendes Berichtswesen durch den zuständigen Fachbereich zu etablieren.
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Beratungsfolge
- 14.12.2017 · Rat
- 07.12.2017 · Haupt- und Finanzausschuss
- 27.11.2017 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 12Das integrierte Klimaschutzkonzept für die Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2017/507 · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Sprockhövel hat im Rahmen der Sitzung am 14. Dezember 2017 das integrierte Klimaschutzkonzept beschlossen. Die Beschlussvorlage sieht vor, dass die einzelnen Handlungsfelder des enthaltenen Maßnahmenkataloges zunächst in den Fraktionen beraten werden. Im Anschluss soll die Umsetzung der jeweiligen Maßnahmen in den zuständigen Fachausschüssen beraten und beschlossen werden.
Die Erstellung des Konzepts erfolgte auf Grundlage von Bundesmitteln, die über den Projektträger Jülich bewilligt wurden. Die Stadt beauftragte ein Ingenieurbüro mit der inhaltlichen Ausarbeitung. Im Vorfeld der Konzeption wurde eine Treibhausgasbilanz der Stadt erstellt, um Energieeinspar- und Effizienzpotenziale zu ermitteln. Zudem wurde ein Akteurskataster angelegt und Gespräche mit Vertretern aus der Energie- und Wohnungswirtschaft, Vereinen sowie Unternehmen geführt.
Zur Einbindung der Öffentlichkeit wurden Projektwerkstätten zu den Themen Mobilität, erneuerbare Energien, Gebäudesanierung und Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt. Ergänzend fanden in Haßlinghausen und Niedersprockhövel Klimacafés statt, um Ideen aus der Bürgerschaft zu sammeln und lokale Kenntnisse in den Prozess einzubringen. Die dabei gewonnenen Impulse wurden in Form von Maßnahmensteckbriefen in den Katalog aufgenommen. Der zuständige Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung hatte die Annahme des Konzepts bereits im November 2017 empfohlen.
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- 14.12.2017 · Rat
- 13Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2017/506 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2017/506 dient der Information des Rates im Rahmen der Sitzung am 14. Dezember 2017. Gegenstand der Mitteilung der Verwaltung sind die verlängerten Übergangsregelungen gemäß den Paragrafen 302 Absatz 7 und 313 Absatz 8 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI).
Nach den vorliegenden Informationen wurden die Regelungen zum Hinzuverdienst und zur Rente bis zum 30. September 2020 verlängert. Dies betrifft die Aufwandsentschädigungen von kommunalen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten sowie von ehrenamtlichen Mitgliedern einer kommunalen Vertretungskörperschaft. Solange kein konkreter Verdienstausfall ersetzt wird, werden diese Aufwandsentschädigungen nicht als Hinzuverdienst bei einer vorzeitigen Altersrente oder bei einer Rente wegen Erwerbsminderung berücksichtigt. In der Folge führen diese Entschädigungen nicht zu einer Kürzung der genannten Rentenarten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Mitteilungen zur Kenntnis zu nehmen.
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- 14.12.2017 · Rat
- 14Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2017/503 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2017/503 dient als Grundlage für die Beratung von Anfragen im öffentlichen Teil der 14. Sitzung des Rates der Stadt Sprockhövel, die am 14. Dezember 2017 stattfindet. Der Inhalt der Vorlage bezieht sich auf den Tagesordnungspunkt Anfragen im öffentlichen Teil.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die eingereichten Anfragen beantwortet werden. Sollten keine Anfragen vorliegen, ist die alternative Formulierung vorgesehen, dass keine Anfragen eingegangen sind. Die Vorlage enthält keine Angaben zur Federführung oder zu spezifischen inhaltlichen Details der Anfragen, da auf die entsprechenden Anlagen verwiesen wird. Über haushaltsmäßige Auswirkungen oder die Notwendigkeit von Sachstandsberichten durch die zuständigen Fachbereiche sind in diesem Dokument keine weiterführenden Informationen enthalten.
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- 14.12.2017 · Rat
- 15FragestundeZur Vorlage · 2017/502 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2017/502 der Stadt Sprockhövel befasst sich mit der Durchführung der Fragestunde im Rat sowie in den Ausschüssen. Grundlage der Vorlage ist die im Jahr 2009 verabschiedete Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Sprockhövel und seine Ausschüsse, insbesondere die Regelung in § 20.
Gemäß dieser Geschäftsordnung ist die Aufnahme einer Fragestunde für Einwohner in die Tagesordnung in der Regel vorgesehen, wobei der Rat über Ausnahmen entscheiden kann. Die Fragestunde findet nach der öffentlichen Sitzung statt, sofern der Rat keine andere zeitliche Platzierung zwischen den Tagesordnungspunkten festlegt. Berechtigt sind alle Einwohner der Stadt, mündliche Anfragen an den Bürgermeister zu richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen.
Die Regelung begrenzt die Anzahl der Fragen pro Fragesteller auf höchstens zwei Fragen sowie eine jeweils zugehörige Zusatzfrage. Bei gleichzeitigen Meldungen bestimmt der Bürgermeister die Reihenfolge der Wortmeldungen. Die Beantwortung der Anfragen erfolgt im Regelfall mündlich durch den Bürgermeister. Sollte eine sofortige Beantwortung nicht möglich sein, kann auf eine schriftliche Antwort verwiesen werden. Eine Aussprache zu den Anfragen findet nicht statt. Die Vorlage sieht vor, dass die Anfragen entweder beantwortet werden oder dass keine Anfragen aus der Bevölkerung vorliegen.
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- 14.12.2017 · Rat