Finanzierungsbedarf "Straßenreinigung" für 2018
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/399 befasst sich mit der Festsetzung des Finanzierungsbedarfs für die Straßenreinigung sowie den Winterdienst in der Stadt Sprockhövel für das Haushaltsjahr 2018. Da die Stadt seit dem 1. Januar 2009 keine gesonderten Gebühren mehr für diese Leistungen erhebt, erfolgt die Finanzierung über einen Zuschlag zur Grundsteuer B.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den Zuschlag zur Grundsteuer B ab dem 1. Januar 2018 unverändert bei 30 Prozentpunkten festzusetzen. Grundlage hierfür ist die vorgestellte Kalkulation, nach der sich der Finanzierungsbedarf für das Jahr 2018 auf insgesamt 369.053,00 Euro beläuft. Nach Abzug von Beträgen für den Winterdienst auf Gehwegen vor öffentlichen Gebäuden sowie zur Abgeltung des öffentlichen Interesses verbleibt ein zu deckender Betrag von 262.904,18 Euro.
Die Kostenstruktur setzt sich aus Sachkosten und Verwaltungskosten inklusive interner Leistungsverrechnungen sowie Kosten des Bereitschaftsdienstes zusammen. Während die Sachkosten mit 42.200,00 Euro auf dem Niveau des Vorjahres bleiben, steigen die Verwaltungskosten und die Kosten des Bereitschaftsdienstes von 316.202,00 Euro im Jahr 2017 auf 326.853,00 Euro im Jahr 2018 an. Bei der Berechnung der Kosten für den Winterdienst wurde ein Ansatz von 2.500 Stunden zugrunde gelegt, um witterungsbedingte Schwankungen zu berücksichtigen.
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- 14.12.2017kein Ergebnis hinterlegt
- 07.12.2017kein Ergebnis hinterlegt
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