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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Unterrichtung des Rates über die Entwicklung der haushaltswirtschaftlichen SituationZur Vorlage · 2017/166 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2017/166 dient der Unterrichtung des Rates über die aktuelle Entwicklung der haushaltswirtschaftlichen Situation in der Stadt Sprockhövel. Der Inhalt der Vorlage ist als Sachstandsbericht konzipiert, der die finanzielle Lage der Kommune darstellt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat den Bericht über die Entwicklung der haushaltswirtschaftlichen Situation zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage ist für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates im Dezember 2017 vorgesehen. Es handelt sich dabei um eine rein informative Unterrichtung, für die keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen in Form von zusätzlichen Kosten oder Einnahmen ausgewiesen sind. Eine rechtliche Verpflichtung zu weiteren regelmäßigen Berichterstattungen wird in diesem Dokument nicht explizit für die Zukunft festgelegt, da die Vorlage lediglich den aktuellen Sachstand zum Zeitpunkt der Sitzung dokumentiert.
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Beratungsfolge
- 14.12.2017 · Rat
- 07.12.2017 · Haupt- und Finanzausschuss
- 2Erlass einer Hebesatzsatzung für 2018Zur Vorlage · 2017/388 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/388 befasst sich mit der Neufassung der Hebesatzsatzung für das Jahr 2018 in der Stadt Sprockhövel. Der Entwurf sieht die Festsetzung der Steuersätze für die Grundsteuer sowie die Gewerbesteuer vor. Hintergrund der Neufassung ist die im Rahmen der Haushaltsberatungen beschlossene Veränderungen für das Jahr 2018, wobei die Verwaltung zur Vereinfachung der Abläufe eine neue Satzung als sinnvoll erachtet.
Gemäß dem Entwurf werden die Hebesätze für die Grundsteuer A, welche land- und forstwirtschaftliche Betriebe umfasst, auf 250 v.H. festgesetzt. Für die Grundsteuer B, die sich auf Grundstücke bezieht, wird ein Hebesatz von 730 v.H. vorgeschlagen, wobei 30 v.H. der Finanzierung der Straßenreinigungskosten zugeordnet sind. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird auf 490 v.H. festgelegt.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den Entwurf der Satzung gemäß § 41 Abs. 1 Buchstabe f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen zu beschließen. Die neue Satzung soll zum 01.01.2018 in Kraft treten. Die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss war für den 07.12.2017 angesetzt, während die Entscheidung im Rat für die Sitzung am 14.12.2017 vorgesehen war.
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Beratungsfolge
- 14.12.2017 · Rat
- 07.12.2017 · Haupt- und Finanzausschuss
- 3Gebührenbedarfsberechnung "Entwässerung" für 2018 und Erlass eines 3. Nachtrages zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung in der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2017/397 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2017/397 behandelt die Gebührenbedarfsberechnung für die Entwässerung im Jahr 2018 sowie den Entwurf für den 3. Nachtrag zur Satzung über die Gebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung in der Stadt Sprockhövel. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Gebührensätze ab dem 1. Januar 2018 gemäß der vorliegenden Kalkulation festzusetzen und den Satzungsentwurf zu beschließen.
Die Gesamtkosten für die Entwässerung sinken im Vergleich zum Vorjahr von 5.869.926,00 € auf 5.797.062,00 €. Während die Verwaltungskosten um 21.815 € auf 444.319,00 € und die Sachkosten für die Kanalunterhaltung um 39.000 € auf 217.000,00 € steigen, reduzieren sich die kalkulatorischen Kosten der Entwässerungsanlage um 110.000 € auf 2.520.000,00 €. Dies wird unter anderem durch eine Senkung des kalkulatorischen Zinssatzes von 5,75 % auf 5,50 % erreicht. Die Kostenverteilung zwischen Schmutz- und Niederschlagswasser wird mittels der Methode des fiktiven Trennsystems ermittelt.
Im Rahmen der Neufestsetzung wird die Kostenverteilung schrittweise von bisher 43,90 % Schmutzwasser und 56,10 % Niederschlagswasser auf ein neues Verhältnis von 50,30 % zu 49,70 % umgestellt. Die Gebührensätze für Niederschlagswasser sinken für Verbandsmitglieder von 0,81 EUR/qm auf 0,77 EUR/qm und für alle Übrigen von 1,06 EUR/qm auf 1,02 EUR/qm. Bei den Schmutzwassergebühren bleibt der Satz für Verbandsmitglieder mit 1,63 EUR/cbm unverändert, während er für Übrige von 3,41 EUR/cbm auf 3,40 EUR/cbm fällt. Für Kleinkläranlagen reduziert sich die Grundgebühr auf 24,00 EUR/Einw. und die Entsorgungsgebühr auf 47,28 EUR/cbm. Die Gebühr für abflusslose Gruben bleibt bei 11,77 EUR/cbm.
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Beratungsfolge
- 14.12.2017 · Rat
- 07.12.2017 · Haupt- und Finanzausschuss
- 4Gebührenbedarfsberechnung "Abfallbeseitigung" für 2018 und Erlass eines 3. Nachtrages zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallbeseitigung in der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2017/398 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2017/398 befasst sich mit der Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallbeseitigung ab dem 1. Januar 2018 sowie dem Entwurf eines dritten Nachtrags zur Satzung über die Erhebung von Gebühren in der Stadt Sprockhövel. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Gebührensätze gemäß der vorliegenden Kalkulation festzusetzen und den Satzungsentwurf zu beschließen.
Die Kalkulation berücksichtigt eine Preisanhebung des Entsorgungsunternehmens um 1,91 Prozent. Im Bereich der Gebühren des Ennepe-Ruhr-Kreises ist eine Senkung der Grundgebühr von 1,00 Euro auf 0,00 Euro pro Einwohner sowie eine Reduzierung der Elektro-Grundgebühr von 1,80 Euro auf 1,50 Euro pro Einwohner vorgesehen. Demgegenüber steigt der Preis für Bioabfall von 95,00 Euro auf 103,00 Euro pro Tonne. Die Kosten für die Sperrgutabfuhr erhöhen sich aufgrund gestiegener Mengen von 79.614,57 Euro auf 103.051,30 Euro, während die Verwaltungskosten um 3.334 Euro steigen.
Für den Restabfall sinken die Kosten pro Liter von 2,0299 Euro auf 1,9890 Euro. Die Jahresgebühren für graue Tonnen in den Größen 60l, 120l, 240l und 1100l reduzieren sich entsprechend von 122,51 Euro, 244,30 Euro, 488,18 Euro und 2.237,17 Euro auf 120,07 Euro, 239,41 Euro, 478,38 Euro und 2.192,27 Euro. Beim Bioabfall sinken die Kosten pro Liter von 0,9566 Euro auf 0,9311 Euro. Die Gebühren für 60l, 120l und 240l Behälter fallen von 58,11 Euro, 115,51 Euro und 230,73 Euro auf 56,59 Euro, 112,46 Euro und 224,63 Euro. Die Vorlage führt zudem Änderungen bei Erlöspositionen, der Anzahl der Sperrgutstücke und der Einwohnerzahl auf.
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Beratungsfolge
- 14.12.2017 · Rat
- 07.12.2017 · Haupt- und Finanzausschuss
- 5Finanzierungsbedarf "Straßenreinigung" für 2018Zur Vorlage · 2017/399 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/399 befasst sich mit der Festsetzung des Finanzierungsbedarfs für die Straßenreinigung sowie den Winterdienst in der Stadt Sprockhövel für das Haushaltsjahr 2018. Da die Stadt seit dem 1. Januar 2009 keine gesonderten Gebühren mehr für diese Leistungen erhebt, erfolgt die Finanzierung über einen Zuschlag zur Grundsteuer B.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den Zuschlag zur Grundsteuer B ab dem 1. Januar 2018 unverändert bei 30 Prozentpunkten festzusetzen. Grundlage hierfür ist die vorgestellte Kalkulation, nach der sich der Finanzierungsbedarf für das Jahr 2018 auf insgesamt 369.053,00 Euro beläuft. Nach Abzug von Beträgen für den Winterdienst auf Gehwegen vor öffentlichen Gebäuden sowie zur Abgeltung des öffentlichen Interesses verbleibt ein zu deckender Betrag von 262.904,18 Euro.
Die Kostenstruktur setzt sich aus Sachkosten und Verwaltungskosten inklusive interner Leistungsverrechnungen sowie Kosten des Bereitschaftsdienstes zusammen. Während die Sachkosten mit 42.200,00 Euro auf dem Niveau des Vorjahres bleiben, steigen die Verwaltungskosten und die Kosten des Bereitschaftsdienstes von 316.202,00 Euro im Jahr 2017 auf 326.853,00 Euro im Jahr 2018 an. Bei der Berechnung der Kosten für den Winterdienst wurde ein Ansatz von 2.500 Stunden zugrunde gelegt, um witterungsbedingte Schwankungen zu berücksichtigen.
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- 14.12.2017 · Rat
- 07.12.2017 · Haupt- und Finanzausschuss
- 6Projekt "eGovernment/eAkte" bei der Stadt Sprockhövel -2. Halbjahresbericht-Zur Vorlage · 2017/509 · Beschlussvorlage
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Im Rahmen der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 7. Dezember 2017 wurde der zweite Halbjahresbericht zum Projekt „eGovernment/eAkte“ der Stadt Sprockhövel zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung berichtete über den aktuellen Sachstand der Digitalisierungsvorhaben und die Fortführung der interkommunalen Zusammenarbeit auf Kreisebene.
Ein wesentlicher Bestandteil der Umsetzung ist die Einführung der elektronischen Akte. Das Projekt wurde in erste Teilprojekte unterteilt, die die Sachgebiete Kostenrechnung, Controlling, Wohngeld sowie Sicherheit und Ordnung umfassen. Der Abschluss dieser ersten Phase wird für das erste oder zweite Quartal 2018 erwartet. Parallel dazu ist für Januar 2018 der Start eines weiteren Projektes für die Sachgebiete Öffentlichkeits- und Gremienarbeit sowie Verwaltungsdienste inklusive EDV geplant. Die Einrichtung einer digitalen Poststelle ist weitgehend abgeschlossen und soll den Echtbetrieb der eAkte unterstützen.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Formularwesen. Die Anzahl der internetfähigen Formulare und Assistenten wird laufend aktualisiert und die zugehörigen Beschreibungstexte werden überprüft. Im Zuge der Entwicklung eines kreisweiten Bürger- und Serviceportals, dessen schrittweise Installation in den Kreisstädten für Anfang 2018 vorgesehen ist, wird das überarbeitete Formularwesen integriert. Durch die Anbindung an das Servicekonto.NRW wird eine Anmeldung ohne zusätzliche Registrierung ermöglicht. Die Stadt Sprockhövel plant, die Einbindung der eigenen Formularstrukturen in das Portal im Laufe der zweiten Jahreshälfte 2018 zu beginnen.
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Beratungsfolge
- 07.12.2017 · Haupt- und Finanzausschuss
- 7Änderung der Hauptsatzung infolge der veränderten Stelle der GleichstellungsbeauftragtenZur Vorlage · 2017/508 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2017/508 befasst sich mit der sechsten Änderung der Hauptsatzung der Stadt Sprockhövel. Gegenstand der Vorlage ist die Anpassung der Stelle der Gleichstellungsbeauftragten.
Hintergrund der Änderung ist ein Beschluss des Rates vom 6. April 2017. In diesem wurde festgelegt, dass der Stundenanteil der Gleichstellungsbeauftragten an die gesetzlich vorgegebenen Vorgaben angepasst werden soll. Um diese personelle Anpassung rechtlich abzubilden, sind entsprechende Änderungen in der Hauptsatzung erforderlich.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die beigefügte Änderung der Hauptsatzung zu beschließen. Die Vorlage war für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 7. Dezember 2017 sowie für die Sitzung des Rates am 14. Dezember 2017 zur Beratung vorgesehen. Aus der Vorlage geht hervor, dass keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Beschluss erwartet werden.
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- 14.12.2017 · Rat
- 07.12.2017 · Haupt- und Finanzausschuss
- 8Lokale Agenda 1. Jahresbericht 2. zukünftige OrganisationZur Vorlage · 2017/462 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2017/462 befasst sich mit dem Jahresbericht sowie der zukünftigen Organisation der Lokalen Agenda 21 in Sprockhövel. Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung wird zunächst die Kenntnisnahme des Jahresberichts behandelt.
Aufgrund des bevorstehenden Ausscheidens der derzeitigen Geschäftsführung der Lokalen Agenda 21 ist eine Neuregelung der Aufgabenbereiche erforderlich. Die Vorlage schlägt vor, die Lokale Agenda 21 vom Sachgebiet Sicherheit und Ordnung in das Sachgebiet Planen und Umwelt umzusiedeln. Ziel dieser Umstrukturierung ist eine Bündelung der Umweltaufgaben, da Themen wie Klimaschutz oder Wanderwege bereits in diesem Sachgebiet bearbeitet werden.
Hinsichtlich der personellen Umsetzung wird darauf hingewiesen, dass der aktuelle Aufwand der Lokalen Agenda 21 einem Anteil von 20 Prozent einer Vollzeitstelle entspricht. Eine vollständige Übernahme der operativen Aufgaben durch das Sachgebiet Planen und Umwelt ist aus Kapazitätsgründen nicht möglich. Die Vorlage stellt fest, dass entweder bestimmte Aufgaben wie die Protokollführung und die Einladung zu Sitzungen aufgegeben werden müssen oder eine zusätzliche Verwaltungsfachkraft mit einem 20-Prozent-Anteil eingestellt werden muss. Der vorliegende Stellenplan sieht nach dem Ausscheiden der Geschäftsführung keine weiteren Stellenanteile für die Lokale Agenda 21 vor. Der Ausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat, die künftige Regelung der Geschäftsführung festzulegen und ein entsprechendes Berichtswesen durch den zuständigen Fachbereich zu etablieren.
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- 14.12.2017 · Rat
- 07.12.2017 · Haupt- und Finanzausschuss
- 27.11.2017 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 9Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2017/501 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2017/501 dient als Tagesordnungspunkt für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 7. Dezember 2017. Gegenstand der Vorlage sind die Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil der Sitzung.
Der vorliegende Text enthält einen Beschlussvorschlag, der vorsieht, die Mitteilungen zur Kenntnis zu nehmen. Alternativ wird auf die Möglichkeit verwiesen, dass keine Mitteilungen vorliegen. Weitere inhaltliche Details zu den spezifischen Mitteilungen oder deren Themenbereichen sind der Vorlage nicht zu entnehmen, da auf die entsprechenden Anlagen verwiesen wird. Informationen zu haushaltsmäßigen Auswirkungen oder personellen sowie sachlichen Kosten werden in diesem Dokument nicht konkret ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 07.12.2017 · Haupt- und Finanzausschuss
- 10Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2017/500 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2017/500 dient als Grundlage für die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss während der zehnten Sitzung am 7. Dezember 2017. Gegenstand der Vorlage sind Anfragen, die im öffentlichen Teil der Sitzung behandelt werden sollen.
Der vorliegende Text enthält einen Beschlussvorschlag, der vorsieht, dass die eingereichten Anfragen beantwortet werden. Alternativ ist dokumentiert, dass keine Anfragen vorlagen. Über die Notwendigkeit von Sachstandsberichten durch den zuständigen Fachbereich wird im Rahmen der Vorlage keine spezifische Entscheidung getroffen, da die entsprechenden Felder für die Intervalle vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder nach Abschluss eines Auftrages nicht ausgefüllt sind.
Hinsichtlich der haushaltsmäßigen Auswirkungen sind in der Vorlage keine konkreten Kosten, Personalkosten oder Sachkosten ausgewiesen. Ebenso finden sich keine Angaben zu geschätzten jährlichen Folgekosten oder Folgeeinnahmen sowie zu freiwilligen Leistungen oder einer Rechtsgrundlage. Die Vorlage dient somit der formalen Vorbereitung der Beantwortung von Anfragen im Rahmen der Ausschusssitzung.
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Beratungsfolge
- 07.12.2017 · Haupt- und Finanzausschuss