Erlass einer Hebesatzsatzung für 2018
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/388 befasst sich mit der Neufassung der Hebesatzsatzung für das Jahr 2018 in der Stadt Sprockhövel. Der Entwurf sieht die Festsetzung der Steuersätze für die Grundsteuer sowie die Gewerbesteuer vor. Hintergrund der Neufassung ist die im Rahmen der Haushaltsberatungen beschlossene Veränderungen für das Jahr 2018, wobei die Verwaltung zur Vereinfachung der Abläufe eine neue Satzung als sinnvoll erachtet.
Gemäß dem Entwurf werden die Hebesätze für die Grundsteuer A, welche land- und forstwirtschaftliche Betriebe umfasst, auf 250 v.H. festgesetzt. Für die Grundsteuer B, die sich auf Grundstücke bezieht, wird ein Hebesatz von 730 v.H. vorgeschlagen, wobei 30 v.H. der Finanzierung der Straßenreinigungskosten zugeordnet sind. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird auf 490 v.H. festgelegt.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den Entwurf der Satzung gemäß § 41 Abs. 1 Buchstabe f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen zu beschließen. Die neue Satzung soll zum 01.01.2018 in Kraft treten. Die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss war für den 07.12.2017 angesetzt, während die Entscheidung im Rat für die Sitzung am 14.12.2017 vorgesehen war.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 14.12.2017kein Ergebnis hinterlegt
- 07.12.2017kein Ergebnis hinterlegt
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