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Beschlussvorlage

Dienstanweisungen für das Sachgebiet Finanzmanagement (SG III.3) der Stadt Sprockhövel

2018/220

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/220 befasst sich mit der Anpassung der Dienstanweisungen für das Sachgebiet Finanzmanagement (SG III.3) der Stadt Sprockhövel. Im Rahmen der Umstellung vom kameradalen auf das doppisch orientierte Rechnungswesen sowie basierend auf Ergebnissen einer Organisationsuntersuchung wurden die bestehenden organisatorischen und rechtlichen Regelungen aktualisiert.

Die neuen Dienstanweisungen traten zum 1. April 2018 in Kraft und ersetzten die bisherigen Regelungen. Der Umfang der Neuregelungen umfasst unter anderem Vorgaben für die Finanzbuchhaltung, die Erfassung und Bewertung von Vermögen und Schulden sowie das Forderungsmanagement bezüglich Stundung, Mahnung und Vollstreckung. Des Weiteren regeln die Anweisungen das Rechnungswesen in Bezug auf Buchführung, Zahlungsabwicklung und Auftragsverwaltung, die Anlagenbuchhaltung, die Mitwirkung in Insolvenzverfahren bei Schuldnern der Stadt sowie die Einrichtung und Verwahrung von Handvorschusskassen.

Mit dem Inkrafttreten der neuen Regelungen wurden ältere Dienstanweisungen aus den Jahren 2006 und 2007 außer Kraft gesetzt. Gemäß der Gemeindehaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen ist dem Rat die Kenntnisnahme dieser Dienstanweisungen vorgesehen. Die Vorlage wurde zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat vorgelegt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 161 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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