Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Sparkassenangelegenheiten, hier: Verwendung des Jahresüberschusses 2017Zur Vorlage · 2018/255 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates am 5. Juli 2018 wurde über die Verwendung des Jahresüberschusses der Stadtsparkasse für das Geschäftsjahr 2017 beraten. Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2018/255 befasste sich mit der Zuweisung des Bilanzgewinns in Höhe von 641.613,83 EUR.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Sparkassengesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen obliegt dem Rat die Entscheidung über die Verwendung des Jahresüberschusses, nachdem der Verwaltungsrat der Sparkasse angehört wurde. Der Verwaltungsrat hatte bereits am 28. Mai 2018 einen Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns erarbeitet.
Der vorliegende Beschluss sieht vor, den gesamten Bilanzgewinn des Jahres 2017 in Höhe von 641.613,83 EUR der Sicherheitsrücklage zuzuführen. Diese Maßnahme erfolgt unter Berücksichtigung der bestehenden Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 des Handelsgesetzbuches (HGB).
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 05.07.2018 · Rat
- 2Sparkassenangelegenheiten, hier: Entlastung der Organe der StadtsparkasseZur Vorlage · 2018/256 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates am 5. Juli 2018 wurde die Entlastung der Organe der Stadtsparkasse für das Geschäftsjahr 2017 behandelt. Der Beschlussvorschlag basiert auf der Vorlage des Jahresabschlusses 2017 sowie des dazugehörigen Lageberichtes. Dieser Bericht wurde durch die Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe in Münster mit einem Bestätigungsvermerk versehen.
Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird beantragt, dem Verwaltungsrat und dem Vorstand der Sparkasse die Entlastung zu erteilen. Die rechtliche Grundlage für diesen Beschluss des Rates bildet der Paragraph 8 Absatz 2 Buchstabe f des Sparkassengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen. Durch die Entlastung wird die verantwortliche Leitung der Sparkasse für das betreffende Geschäftsjahr förmlich von der Verantwortung für die Geschäftsführung freigestellt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 05.07.2018 · Rat
- 3Bestellung eines /einer zusätzlichen sachkundigen Einwohners / Einwohnerin aus dem Verein für Stadtmarketing für den Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und WirtschaftsförderungZur Vorlage · 2018/201 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/201 sieht die Bestellung einer zusätzlichen sachkundigen Einwohnerin bzw. eines zusätzlichen sachkundigen Einwohners für den Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung vor. Die Person soll dem Verein für Stadtmarketing angehören und im Ausschuss mit beratender Stimme teilnehmen. Durch diese Erweiterung würde sich die Mitgliederzahl des Ausschusses auf insgesamt 17 Personen erhöhen, bestehend aus 13 stimmberechtigten und 4 nicht stimmberechtigten Mitgliedern.
Die Grundlage für dieses Vorhaben ist die Möglichkeit gemäß der Gemeindeordnung NRW, freiwilligen Ausschüssen volljährige sachkundige Einwohner mit beratender Stimme zuzuwählen. Im Rahmen der Vorlage wird darauf verwiesen, dass ein entsprechendes Anliegen des Stadtmarketingvereins bereits in einer vorangegangenen Ratssitzung thematisiert wurde. Nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht ist für die Ergänzung des Ausschusses kein neues Ausschussverfahren zur Neubildung der Gremien erforderlich, da die Mehrheitsverhältnisse durch die beratende Teilnahme nicht verändert werden. Ein einfacher Ratsbeschluss zur Bestellung ist somit ausreichend.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den entsprechenden Beschluss zu fassen. Mit der Bestellung sind jährliche Folgekosten in Form von Sitzungsgeldern in Höhe von 22 Euro pro Sitzung verbunden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 05.07.2018 · Rat
- 28.06.2018 · Haupt- und Finanzausschuss
- 4Bestellung einer weiteren ersten allgemeinen Vertreterin des BürgermeistersZur Vorlage · 2018/141 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/141 sieht die Bestellung einer weiteren allgemeinen Vertreterin des Bürgermeisters vor. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die städtische Oberverwaltungsrätin mit Wirkung zum 9. Juli 2018 als zusätzliche Vertretung einzusetzen. Diese Regelung soll greifen, falls im Falle einer Abwesenheit des Bürgermeisters auch der Beigeordnete als dessen allgemeiner Vertreter verhindert sein sollte.
Hintergrund der Vorlage ist die Sicherstellung der Verwaltungsleitung. Während einer vorangegangenen Erkrankung des Bürgermeisters wurde die Notwendigkeit einer erweiterten Vertretungsregelung deutlich, um eine Unterbrechung der Leitungsfunktion der Stadtverwaltung Sprockhövel zu vermeiden. Da für Gemeinden mit nur einem Beigeordneten keine gesetzlichen Vorgaben zur Bestimmung einer dritten Vertretungsperson existieren, stützt sich die Vorlage auf die rechtliche Einschätzung, dass eine solche Bestellung unbedenklich ist.
Als geeignete Person wird die Oberverwaltungsrätin vorgeschlagen, da sie als Fachbereichsleiterin des Fachbereichs Jugend und Soziales Mitglied des Verwaltungsvorstandes ist und bereits in der Vergangenheit die Funktion der weiteren allgemeinen Vertretung ausgeübt hat. Die Bestellung ist nicht dauerhaft, sondern kann jederzeit durch Mehrheitsbeschluss entzogen werden. Das erforderliche Beteiligungsverfahren beim Personalrat wurde durchgeführt und die Zustimmung des Personalrats liegt vor. Haushaltsmäßige Auswirkungen durch diese Maßnahme werden nicht ausgewiesen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 05.07.2018 · Rat
- 28.06.2018 · Haupt- und Finanzausschuss
- 5Zukunftskommission, hier: Erlass einer Geschäftsordnung sowie StellenausschreibungZur Vorlage · 2018/265 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates am 5. Juli 2018 wird über die weitere Ausgestaltung der Zukunftskommission beraten. Gegenstand der Beschlussvorlage 2018/265 ist die Verabschiedung einer Geschäftsordnung sowie die Kenntnisnahme einer Stellenausschreibung.
Die Vorlage geht auf die Ergebnisse einer Sitzung der Zukunftskommission vom 6. Juni 2018 zurück. Im Rahmen der damaligen Beratung wurde die Erarbeitung eines formalen Rahmens durch einen neuen Entwurf für die Geschäftsordnung vereinbart. Dieser Entwurf soll die Vorschläge aus der vorangegangenen Diskussion berücksichtigen.
Ein weiterer Punkt der Vorlage betrifft die Stellenausschreibung für die Position „Projektgruppensteuerung und Management der Zukunftskommission“. Für die kommende Ratssitzung wurde die Vorbereitung eines erneuten Entwurfs festgelegt. In der Diskussion um diese Stelle wurden unter anderem die Möglichkeit einer Teilung der Position sowie die Frage der Befristung thematisiert. Die entsprechenden Entwürfe liegen der Vorlage als Anlage bei.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 05.07.2018 · Rat
- 6Unterrichtung des Rates über die Entwicklung der haushaltswirtschaftlichen SituationZur Vorlage · 2018/166 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2018/166 dient der Unterrichtung des Rates über die aktuelle Entwicklung der haushaltswirtschaftlichen Situation in der Stadt Sprockhövel. Der Inhalt der Vorlage ist als Sachstandsbericht konzipiert, der die finanzielle Lage der Kommune darlegt.
Die Vorlage ist für die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat vorgesehen, wobei die Sitzungen für den Ausschuss am 28. Juni 2018 und für den Rat am 5. Juli 2018 angesetzt waren. Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, dass die entsprechenden Ausführungen zur haushaltswirtschaftlichen Situation von den Gremien zur Kenntnis genommen werden.
Aus der Vorlage geht hervor, dass keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen im Sinne von neuen Kosten, Personalkosten oder Sachkosten durch diesen Vorgang entstehen. Es handelt sich um einen rein informativen Vorgang zur Berichterstattung durch den zuständigen Fachbereich.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 05.07.2018 · Rat
- 28.06.2018 · Haupt- und Finanzausschuss
- 7Kenntnisnahme von überplanmäßigen Aufwendungen/AuszahlungenZur Vorlage · 2018/260 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2018/260 der Stadt Sprockhövel befasst sich mit der Kenntnisnahme von überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen. Der Bürgermeister legt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat der Stadt Vorschläge zur Abnahme von Mehraufwendungen vor.
Die vorliegenden Dokumente führen zwei spezifische Vorgänge auf. Zum einen sind Aufwendungen in Höhe von 4.221,40 Euro im Bereich des Archivs vorgesehen. Diese Kosten fallen im Rahmen von sonstigen Dienstleistungen für den Umzug des Stadtarchivs nach Hattingen im Jahr 2018 an. Zum anderen sind im Bereich Planen und Umwelt Kosten in Höhe von 1.000,00 Euro für den Erwerb einer Grundstücksrestfläche im Bereich Herzkamp verzeichnet.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die in der Anlage aufgeführten Mehrauszahlungen zur Kenntnis zu nehmen. Die Vorlage sieht vor, dass die entsprechenden Auswirkungen auf den Haushalt durch die Deckung der Kosten kompensiert werden. Die Beratung der Vorlage war für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 28. Juni 2018 sowie des Rates am 5. Juli 2018 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 05.07.2018 · Rat
- 28.06.2018 · Haupt- und Finanzausschuss
- 8Zustimmung zu einer außerplanmäßigen AuszahlungZur Vorlage · 2018/258 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/258 sieht die Zustimmung des Rates der Stadt Sprockhövel zu einer außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 100.000 Euro vor. Der Betrag ist für die Beschaffung einer neuen Telefonanlage vorgesehen.
Nach Angaben der Verwaltung ist die bestehende Telefonanlage nicht mehr neu konfigurierbar, wodurch interne Umzüge sowie die Neuvergabe von Telefonnummern innerhalb der Verwaltung nicht mehr umsetzbar sind. Um den Dienstbetrieb im Rathaus sowie in den Außenstellen des Bürgerbüros und des Bauhofs sicherzustellen, soll ein hybrides VoIP-System auf Basis des Internetprotokolls (IP) angeschafft werden. Das neue System soll über etwa 200 Ports im LAN/WLAN sowie extern über Provider kommunizieren.
Die Auszahlung der 100.000 Euro soll im laufenden Haushaltsjahr erfolgen. Für das Haushaltsjahr 2019 wird ein weiterer Bedarf von voraussichtlich 25.000 Euro für die Projektbegleitung durch einen externen Anbieter veranschlagt. Die Finanzierung der außerplanmäßigen Auszahlung erfolgt durch Mehreinzahlungen aus der Buchungsstelle für Beiträge der Gewerbestraße. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, dem Beschluss zuzustimmen. Ein Sachstandsbericht durch den zuständigen Fachbereich ist nach Abschluss des Auftrages vorzulegen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 05.07.2018 · Rat
- 28.06.2018 · Haupt- und Finanzausschuss
- 9Betriebsabrechnung für die kostenrechnende Einrichtung "Kommunalfriedhof" für den Zeitraum 01.01.2015 bis 31.12.2017Zur Vorlage · 2018/061 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/061 befasst sich mit der Betriebsabrechnung für die kostenrechnende Einrichtung „Kommunalfriedhof“ für den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2017. Ziel der Vorlage ist die Feststellung der Betriebsergebnisse, um die Grundlage für die kommende Kalkulation des Zeitraums 2019 bis 2021 zu schaffen.
Die Abrechnung zeigt für die drei Teilleistungsbereiche jeweils positive Ergebnisse auf. Im Bereich der Trauerhalle wurde eine Überdeckung von 1.243,86 EUR festgestellt. Im Bereich der Bestattungen ergab sich eine Überdeckung in Höhe von 12.024,22 EUR, während im Bereich der Grabnutzung eine Überdeckung von 2.358,98 EUR ausgewiesen wird.
Die Gesamtkosten im Abrechnungszeitraum lagen mit 357.570,84 EUR gebührenrelevanten Aufwendungen über den ursprünglich kalkulierten Kosten von 315.821,22 EUR. Als Ursachen für die höheren Kosten werden unter anderem gestiegene Fallzahlen, ein erhöhter Verwaltungsaufwand sowie Investitionen in neue Kolumbarien, Baumgräber und die Ausstattung der Trauerhalle angeführt. Die Überdeckungen in den einzelnen Bereichen resultieren primär aus der Entwicklung der Maßstabseinheiten, also der tatsächlichen Inanspruchnahme der Leistungen im Vergleich zu den Planwerten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, diese festgestellten Überdeckungen in die Kalkulation für den Zeitraum 2019 bis 2021 einzubeziehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 05.07.2018 · Rat
- 28.06.2018 · Haupt- und Finanzausschuss
- 10Betriebsabrechnungen 2017 -Abfallbeseitigung, Straßenreinigung, Entwässerung-Zur Vorlage · 2018/156 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2018/156 befasst sich mit den Betriebsabrechnungen für das Jahr 2017 in den Bereichen Abfallbeseitigung, Straßenreinigung und Stadtentwässerung. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes müssen festgestellte Kostenüberdeckungen gebührenmindernd und Kostenunterdeckungen gebührensteigernd in künftige Kalkulationen einfließen, spätestens jedoch bis zum Jahr 2021.
Im Bereich der Abfallbeseitigung weist der Restabfall eine Überdeckung von 9.271,30 EUR auf, während beim Bioabfall eine Unterdeckung von 1.870,85 EUR festzustellen ist. Die Straßenreinigung verzeichnet eine Unterdeckung von 3.162,76 EUR. Bei der Stadtentwässerung zeigt sich im Schmutzwasserkanal eine Überdeckung von 102.563,30 EUR, während beim Niederschlagswasser eine Unterdeckung von 20.331,24 EUR vorliegt. Im Bereich der Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben sind ebenfalls Unterdeckungen zu verzeichnen.
Die Sachkosten in der Entwässerung stiegen aufgrund verstärkter Unterhaltsmaßnahmen auf 354.441,50 EUR. Die kalkulatorischen Kosten beliefen sich auf 2.537.138,00 EUR, wobei die Abschreibungen um 48.298 EUR zunahmen und die kalkulatorischen Zinsen durch eine Senkung des Zinssatzes von 6,00 % auf 5,75 % um 53.496 EUR sanken. Die Verwaltungskosten in der Entwässerung lagen bei 462.100,80 EUR, was auf einen höheren Einsatz des Bauhofs sowie auf Kanalprüfungspflichten zurückzuführen ist. Die Vorlage wird im Haupt- und Finanzausschuss am 28.06.2018 sowie im Rat am 05.07.2018 beraten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 05.07.2018 · Rat
- 28.06.2018 · Haupt- und Finanzausschuss
- 11Haushaltssanierungscontrolling hier: Bericht für den Zeitraum 01.01.2018 bis 31.03.2018Zur Vorlage · 2018/163 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2018/163 befasst sich mit dem Bericht zum Haushaltssanierungscontrolling für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. März 2018. Der Bericht wurde dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Nach den Erläuterungen in der Vorlage ergibt die Prognose zum Abschluss des ersten Quartals eine mögliche Zielüberschreitung in Höhe von 153.493 Euro. Aufgrund dieser Prognose wurde darauf verzichtet, Gegensteuerungsmaßnahmen bei einzelnen Positionen einzuleiten, welche die Zielvorgaben voraussichtlich nicht erfüllen werden.
Der Bericht wurde den Fraktionsvorsitzenden bereits Ende April vorab übermittelt. Zudem erfolgte eine mündliche Mitteilung der Prognose durch den Kämmerer im Rahmen der Sitzungen im Mai. Die Vorlage war für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28. Juni 2018 sowie für die Sitzung des Rates am 5. Juli 2018 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 05.07.2018 · Rat
- 28.06.2018 · Haupt- und Finanzausschuss
- 12Dienstanweisungen für das Sachgebiet Finanzmanagement (SG III.3) der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2018/220 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/220 befasst sich mit der Anpassung der Dienstanweisungen für das Sachgebiet Finanzmanagement (SG III.3) der Stadt Sprockhövel. Im Rahmen der Umstellung vom kameradalen auf das doppisch orientierte Rechnungswesen sowie basierend auf Ergebnissen einer Organisationsuntersuchung wurden die bestehenden organisatorischen und rechtlichen Regelungen aktualisiert.
Die neuen Dienstanweisungen traten zum 1. April 2018 in Kraft und ersetzten die bisherigen Regelungen. Der Umfang der Neuregelungen umfasst unter anderem Vorgaben für die Finanzbuchhaltung, die Erfassung und Bewertung von Vermögen und Schulden sowie das Forderungsmanagement bezüglich Stundung, Mahnung und Vollstreckung. Des Weiteren regeln die Anweisungen das Rechnungswesen in Bezug auf Buchführung, Zahlungsabwicklung und Auftragsverwaltung, die Anlagenbuchhaltung, die Mitwirkung in Insolvenzverfahren bei Schuldnern der Stadt sowie die Einrichtung und Verwahrung von Handvorschusskassen.
Mit dem Inkrafttreten der neuen Regelungen wurden ältere Dienstanweisungen aus den Jahren 2006 und 2007 außer Kraft gesetzt. Gemäß der Gemeindehaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen ist dem Rat die Kenntnisnahme dieser Dienstanweisungen vorgesehen. Die Vorlage wurde zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 05.07.2018 · Rat
- 28.06.2018 · Haupt- und Finanzausschuss
- 13Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2019 / 20Zur Vorlage · 2018/222 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/222 zur Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2019/20 legt die Prognosen zur Kinderbetreuung in Sprockhövel dar. Ziel der jährlichen Planung durch den Fachbereich Jugend und Soziales ist die Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebots an Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von 0,4 bis 6 Jahren.
Nach aktuellen Einschätzungen der Verwaltung werden die Platzbedarfe für das Kita-Jahr 2018/19 durch die vorhandenen Kapazitäten in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege voraussichtlich gedeckt. Die U3-Versorgungsquote wird für den Planungszeitraum 2019/20 mit 46,0 % prognostiziert. Für Kinder über drei Jahre wird ein nahezu deckungsgleicher Bestand und Bedarf erwartet, wobei keine Puffer für etwaige Zuzüge vorhanden sind.
Langfristig wird für das Kita-Jahr 2020/21 im Wohnbereich Haßlinghausen ein Fehlbedarf von acht Plätzen prognostiziert, während im Bereich Niedersprockhövel ein geringfügiger Überhang an Plätzen besteht. Ein möglicher Mehrbedarf könnte durch die Einrichtung von Überhangplätzen aufgefangen werden; bei weiter steigendem Bedarf wäre ein Platzausbau im Bereich Haßlinghausen erforderlich. Die Verwaltung wurde beauftragt, im Rahmen der Jugendhilfeplanung bedarfsbezogene Änderungen bis zum 15. März 2019 zu veranlassen, um den Rechtsanspruch auf Betreuung zu gewährleisten. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule sowie der Rat sollen die Umsetzung der Planung zur Kenntnis nehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 05.07.2018 · Rat
- 28.06.2018 · Haupt- und Finanzausschuss
- 20.06.2018 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 14Arbeitsbericht der Koordinationsstelle Flüchtlingsunterstützung in Sprockhövel für das Jahr 2017; zukünftige Veränderungen bei der KoordinationsstelleZur Vorlage · 2018/248 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2018/248 befasst sich mit dem Arbeitsbericht der Koordinationsstelle Flüchtlingsunterstützung für das Jahr 2017 sowie der zukünftigen Ausgestaltung der Stelle. Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demografie nimmt den vorliegenden Bericht zur Kenntnis.
Auf Vorschlag des Trägers, des Caritasverbandes Ennepe-Ruhr e.V., ist eine Reduzierung des Arbeitsumfangs der Koordinationsstelle vorzusehen. Der Beschäftigungsumfang soll zum 01.08.2018 von einer halben Stelle auf eine Viertelstelle reduziert werden. Als Hintergrund für diesen Schritt werden die rückläufigen Flüchtlingszahlen sowie ein sinkender Informationsbedarf bei den ehrenamtlich Tätigen angeführt. Durch die Bereitstellung von Informationen über das Internet und durch vergangene Informationsveranstaltungen habe sich die Nachfrage an die Koordinationsstelle verringert.
Die Verwaltung und der Träger streben einen schrittweisen Ausstieg aus der Koordinationsarbeit an. Aufgaben wie die Organisation von Begegnungsangeboten zwischen Geflüchteten und der lokalen Bevölkerung sowie die Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen sollen sukzessive von den Flüchtlingsbetreuern des Sachgebietes Soziales und Integration übernommen werden. Sollten die Flüchtlingszahlen auf dem aktuellen Niveau bleiben oder weiter sinken, ist die einvernehmliche Beendigung der Zusammenarbeit mit der Koordinationsstelle zum 31.03.2019 vorgesehen. Eine entsprechende Ergänzung zur bestehenden Leistungs- und Vergütungsvereinbarung liegt der Vorlage bei.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 05.07.2018 · Rat
- 28.06.2018 · Haupt- und Finanzausschuss
- 27.06.2018 · Ausschuss für Soziales, Integration und Demografie
- 15Bebauungsplan Nr. 87 "Silscheder Straße" hier: Veränderungssperre gemäß § 14 BauGBZur Vorlage · 2018/253 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Sprockhövel plant die Einführung einer Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 87 „Silscheder Straße“ im Ortsteil Haßlinghausen. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung dem Rat eine entsprechende Satzung empfiehlt, welche der Rat anschließend beschließen soll.
Gegenstand der Planung ist die Entwicklung eines Mischgebietes mit einem gewerblichen Anteil von etwa 50 Prozent im Bereich zwischen der Silscheder Straße, der Wittener Straße und der Straße Hoppe. Die Veränderungssperre dient der Sicherung dieser städtebaulichen Ziele. Als Anlass für die Maßnahme wird ein Antrag auf Errichtung einer großflächigen, beleuchteten Werbeanlage auf einem Grundstück an der Wittener Straße angeführt. Die Verwaltung führt aus, dass die geplante Anlage die zukünftige Erschließung des Plangebiets erschweren und nicht dem angestrebten städtebaulichen Gesamtbild entsprechen würde.
Die Satzung regelt, dass im betroffenen Gebiet keine Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB durchgeführt oder bauliche Anlagen beseitigt werden dürfen. Zudem sind erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und Anlagen untersagt, sofern diese nicht genehmigungspflichtig sind. Die Veränderungssperre tritt mit der Bekanntmachung in Kraft und endet nach zwei Jahren oder mit dem rechtsverbindlichen Abschluss der Bauleitplanung. Eine Verlängerung der Frist um ein Jahr ist möglich.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 05.07.2018 · Rat
- 18.06.2018 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 16Vorstellung der Entwurfsplanung "Neues Feuerwehrgerätehaus Niedersprockhövel" für den neuen Standort an der TraglufthalleZur Vorlage · 2018/246 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2018/246 dient der Vorstellung der Entwurfsplanung für ein neues Feuerwehrgerätehaus in Niedersprockhövel. Das geplante Bauvorhaben soll an dem Standort der Traglufthalle in der Hiddinghauser Straße realisiert werden.
Die Betriebsleitung der Zentralen Gebäudebewirtschaftung präsentiert im Rahmen der Sitzungen die Planungen für die Errichtung des Gebäudes. Neben der baulichen Planung wird in der Sitzung auch eine entsprechende Kostenschätzung erläutert. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie der Rat die vorgestellte Entwurfsplanung zur Kenntnis nehmen.
Die Vorlage ist für die Beratung in verschiedenen Gremien vorgesehen, darunter der Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung am 21. Juni 2018, der Betriebsausschuss am 25. Juni 2018 sowie der Rat am 5. Juli 2018. Federführend für die Vorlage ist die Zentrale Gebäudebewirtschaftung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 05.07.2018 · Rat
- 25.06.2018 · Betriebsausschuss
- 21.06.2018 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 17Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2018/226 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2018/226 dient als Grundlage für die Sitzung des Rates am 5. Juli 2018. Gegenstand des Tagesordnungspunktes 17 ist die Behandlung von Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil der Sitzung.
Der vorliegende Text sieht als Beschlussvorschlag vor, die vorgetragenen Mitteilungen zur Kenntnis zu nehmen. Alternativ ist als Option aufgeführt, dass keine Mitteilungen vorliegen. Aus der Vorlage geht hervor, dass die Erstellung der Vorlage durch das Sachgebiet Öffentlichkeits- und Gremienarbeit erfolgt ist. Weitere Informationen zu inhaltlichen Details der Mitteilungen oder zu den spezifischen Sachverhalten sind dem Dokument nicht zu entnehmen. Es werden keine haushaltsmäßigen Auswirkungen oder Kosten durch diesen Tagesordnungspunkt ausgewiesen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 05.07.2018 · Rat
- 18Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2018/228 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2018/228 dient als Grundlage für die Behandlung von Anfragen im öffentlichen Teil der 18. Sitzung des Rates, die am 5. Juli 2018 stattfindet. Das Dokument ist als Sitzungsvorlage des Bürgermeisters aus dem Sachgebiet Öffentlichkeits- und Gremienarbeit konzipiert.
Der Inhalt der Vorlage sieht vor, dass die eingegangenen Anfragen entweder durch die zuständige Stelle beantwortet werden oder dass dokumentiert wird, dass keine Anfragen vorliegen. Es sind keine spezifischen inhaltlichen Fragen zu einem Sachverhalt aufgeführt, da die Vorlage den formalen Rahmen für die Beantwortung von Anfragen im Rahmen der Tagesordnungspunkte festlegt.
Hinsichtlich der weiteren Berichterstattung ist vorgesehen, dass der zuständige Fachbereich dem Rat oder den Ausschüssen Sachstandsberichte vorlegt, wobei die Intervalle je nach Bedarf vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder nach Abschluss eines Auftrages erfolgen können. Über haushaltsmäßige Auswirkungen, wie etwa Personalkosten, Sachkosten oder jährliche Folgekosten und -einnahmen, sind in diesem Dokument keine Angaben enthalten. Die Vorlage dient primär der strukturellen Vorbereitung der parlamentarischen Beantwortung von Anfragen im öffentlichen Teil der Ratssitzung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 05.07.2018 · Rat
- 19FragestundeZur Vorlage · 2018/224 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2018/224 dient der Durchführung der Fragestunde im Rat der Stadt Sprockhövel für die Sitzung am 5. Juli 2018. Die Vorlage legt die verfahrensrechtlichen Rahmenbedingungen fest, die sich auf der Geschäftsordnung für den Rat und seine Ausschüsse basieren.
Gemäß der geltenden Geschäftsordnung ist die Aufnahme einer Fragestunde für Einwohner in die Tagesordnung vorgesehen, sofern der Rat keine Ausnahmen beschließt. Die Fragestunde findet im Anschluss an die öffentliche Sitzung statt, wobei der Rat die Dauer der Fragestunde selbst festlegt. Berechtigt sind alle Einwohner der Stadt, mündliche Anfragen an den Bürgermeister zu richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen.
Die Regelung sieht vor, dass jede Fragestellende maximal zwei Fragen sowie zu jeder Frage eine Zusatzfrage stellen darf. Bei gleichzeitigen Meldungen bestimmt der Bürgermeister die Reihenfolge der Wortmeldungen. Die Beantwortung der Anfragen erfolgt in der Regel mündlich durch den Bürgermeister. Sollte eine sofortige Beantwortung nicht möglich sein, kann auf eine schriftliche Antwort verwiesen werden. Eine inhaltliche Aussprache zu den Fragen findet nicht statt. Die Vorlage sieht als Beschlussvorschlag vor, dass die Anfragen beantwortet werden oder dass keine Anfragen aus der Bevölkerung vorliegen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 05.07.2018 · Rat