Sparkassenangelegenheiten, hier: Verwendung des Jahresüberschusses 2017
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates am 5. Juli 2018 wurde über die Verwendung des Jahresüberschusses der Stadtsparkasse für das Geschäftsjahr 2017 beraten. Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2018/255 befasste sich mit der Zuweisung des Bilanzgewinns in Höhe von 641.613,83 EUR.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Sparkassengesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen obliegt dem Rat die Entscheidung über die Verwendung des Jahresüberschusses, nachdem der Verwaltungsrat der Sparkasse angehört wurde. Der Verwaltungsrat hatte bereits am 28. Mai 2018 einen Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns erarbeitet.
Der vorliegende Beschluss sieht vor, den gesamten Bilanzgewinn des Jahres 2017 in Höhe von 641.613,83 EUR der Sicherheitsrücklage zuzuführen. Diese Maßnahme erfolgt unter Berücksichtigung der bestehenden Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 des Handelsgesetzbuches (HGB).
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Beratungsfolge
- 05.07.2018kein Ergebnis hinterlegt
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