Sparkassenangelegenheiten, hier: Entlastung der Organe der Stadtsparkasse
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates am 5. Juli 2018 wurde die Entlastung der Organe der Stadtsparkasse für das Geschäftsjahr 2017 behandelt. Der Beschlussvorschlag basiert auf der Vorlage des Jahresabschlusses 2017 sowie des dazugehörigen Lageberichtes. Dieser Bericht wurde durch die Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe in Münster mit einem Bestätigungsvermerk versehen.
Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird beantragt, dem Verwaltungsrat und dem Vorstand der Sparkasse die Entlastung zu erteilen. Die rechtliche Grundlage für diesen Beschluss des Rates bildet der Paragraph 8 Absatz 2 Buchstabe f des Sparkassengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen. Durch die Entlastung wird die verantwortliche Leitung der Sparkasse für das betreffende Geschäftsjahr förmlich von der Verantwortung für die Geschäftsführung freigestellt.
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Beratungsfolge
- 05.07.2018kein Ergebnis hinterlegt
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