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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 87 "Silscheder Straße" hier: Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB

2018/253

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Sprockhövel plant die Einführung einer Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 87 „Silscheder Straße“ im Ortsteil Haßlinghausen. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung dem Rat eine entsprechende Satzung empfiehlt, welche der Rat anschließend beschließen soll.

Gegenstand der Planung ist die Entwicklung eines Mischgebietes mit einem gewerblichen Anteil von etwa 50 Prozent im Bereich zwischen der Silscheder Straße, der Wittener Straße und der Straße Hoppe. Die Veränderungssperre dient der Sicherung dieser städtebaulichen Ziele. Als Anlass für die Maßnahme wird ein Antrag auf Errichtung einer großflächigen, beleuchteten Werbeanlage auf einem Grundstück an der Wittener Straße angeführt. Die Verwaltung führt aus, dass die geplante Anlage die zukünftige Erschließung des Plangebiets erschweren und nicht dem angestrebten städtebaulichen Gesamtbild entsprechen würde.

Die Satzung regelt, dass im betroffenen Gebiet keine Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB durchgeführt oder bauliche Anlagen beseitigt werden dürfen. Zudem sind erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und Anlagen untersagt, sofern diese nicht genehmigungspflichtig sind. Die Veränderungssperre tritt mit der Bekanntmachung in Kraft und endet nach zwei Jahren oder mit dem rechtsverbindlichen Abschluss der Bauleitplanung. Eine Verlängerung der Frist um ein Jahr ist möglich.

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