Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Zentraler Omnibusbahnhof Niedersprockhövel-Kirche hier: VoruntersuchungZur Vorlage · 2018/213 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung wurde die Vorlage 2018/213 zur Voruntersuchung des Zentralen Omnibusbahnhofs Niedersprockhövel-Kirche behandelt. Ziel der Maßnahmen ist die Herstellung der Barrierefreiheit, um den Anforderungen des Personenbeförderungsgesetzes bis zum 1. Januar 2022 zu entsprechen. Da die aktuelle Haltestelle nicht barrierefrei ausgebaut ist, wurden im Rahmen einer Untersuchung drei verschiedene Standortoptionen geprüft: der barrierefreie Ausbau am bestehenden Standort, eine Verlagerung an den Fritz-Lehmhaus-Weg sowie eine Verlagerung an die Bochumer Straße im Bereich der Grünfläche parallel zum Freibad.
Die Verwaltung favorisiert den Standort an der Bochumer Straße. Als Gründe werden die Flächenverfügbarkeit, die zentrale Lage sowie die gute Einbindung der Buslinien angeführt. Eine Verlagerung würde zudem die städtebauliche Entwicklung des bisherigen Busbahnhof-Areals ermöglichen und die Aufenthaltsqualität im Ortskern fördern.
Der Ausschuss hat die Ergebnisse der Voruntersuchung zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, weitergehende Untersuchungen für die Realisierung des Standortes an der Bochumer Straße durchzuführen. Hierzu ist unter anderem eine Leistungsfähigkeitsberechnung zur Prüfung der verkehrlichen Belastung sowie die Konzeption des Knotenpunktes Bochumer Straße/Mühlenstraße erforderlich. Die Kosten für die bisherigen Voruntersuchungen belaufen sich auf circa 18.000 Euro.
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Beratungsfolge
- 18.06.2018 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 2Bebauungsplan Nr. 88 "Eickerstraße" hier: Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des BebauungsplanesZur Vorlage · 2018/210 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung wurde die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 88 „Eickerstraße“ behandelt. Der Ausschuss beauftragte die Verwaltung, auf Basis eingereichter Konzepte Bebauungsplanentwürfe zu erarbeiten und das Bauleitplanverfahren einzuleiten.
Grundlage für das Vorhaben ist ein Antrag eines Investors, der zwei städtebauliche Konzepte für ein etwa 7.900 m² großes, unbeautes Grundstück vorgelegt hat. Ziel der Planung ist die Entwicklung eines Allgemeinen Wohngebietes, das Wohnraum für verschiedene Altersgruppen bereitstellen soll. Geplant ist die Errichtung von etwa 20 bis 21 Hauseinheiten in Form von Doppelhäusern und Hausgruppen sowie eines Mehrfamilienhauses mit 15 barrierefreien Wohneinheiten. Die Gebäude entlang der Eickerstraße sollen zweigeschossig mit Staffelgeschoss sowie Flachdächern und Dachterrassen ausgeführt werden, während im hinteren Bereich zweigeschossige Doppelhäuser und Hausgruppen mit Satteldächern vorgesehen sind.
Die Erschließung des Gebiets soll über eine Stichstraße mit Wendehammer erfolgen, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden soll. Ein weiterer privater Stichweg sowie Erschließungswege sind ebenfalls Teil der Planung. Da der unbebaute Bereich derzeit als Außenbereich eingestuft ist, ist die Aufstellung des Bebauungsplanes erforderlich, um Baurecht zu schaffen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes soll gegenüber einer früheren Planung verkleinert werden, um eine zügige Verfahrensdurchführung zu ermöglichen. Haushaltsmäßige Auswirkungen werden durch die Vorlage nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 18.06.2018 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 10Bebauungsplan Nr. 87 "Silscheder Straße" hier: Veränderungssperre gemäß § 14 BauGBZur Vorlage · 2018/253 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Sprockhövel plant die Einführung einer Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 87 „Silscheder Straße“ im Ortsteil Haßlinghausen. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung dem Rat eine entsprechende Satzung empfiehlt, welche der Rat anschließend beschließen soll.
Gegenstand der Planung ist die Entwicklung eines Mischgebietes mit einem gewerblichen Anteil von etwa 50 Prozent im Bereich zwischen der Silscheder Straße, der Wittener Straße und der Straße Hoppe. Die Veränderungssperre dient der Sicherung dieser städtebaulichen Ziele. Als Anlass für die Maßnahme wird ein Antrag auf Errichtung einer großflächigen, beleuchteten Werbeanlage auf einem Grundstück an der Wittener Straße angeführt. Die Verwaltung führt aus, dass die geplante Anlage die zukünftige Erschließung des Plangebiets erschweren und nicht dem angestrebten städtebaulichen Gesamtbild entsprechen würde.
Die Satzung regelt, dass im betroffenen Gebiet keine Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB durchgeführt oder bauliche Anlagen beseitigt werden dürfen. Zudem sind erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und Anlagen untersagt, sofern diese nicht genehmigungspflichtig sind. Die Veränderungssperre tritt mit der Bekanntmachung in Kraft und endet nach zwei Jahren oder mit dem rechtsverbindlichen Abschluss der Bauleitplanung. Eine Verlängerung der Frist um ein Jahr ist möglich.
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Beratungsfolge
- 05.07.2018 · Rat
- 18.06.2018 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 3Änderungsverfahren für den Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen hier: Beteiligung der Träger öffentlicher BelangeZur Vorlage · 2018/214 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2018/214 befasst sich mit dem Änderungsverfahren des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen und der damit verbundenen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Die Landesregierung hat die Änderungen am 17. April 2018 gebilligt. Die Neuerungen umfassen Zielsetzungen zur Siedlungsentwicklung in Freiräumen, eine flexiblere Flächenausweisung für Wohn- und Gewerbegebiete sowie Anpassungen bei den Grundsätzen zur Windenergie und Kraft-Wärme-Kopplung. Ein zentraler Bestandteil ist die Einführung eines planerischen Vorsorgeabstands von 1500 Metern zwischen Windenergieanlagen und allgemeinen sowie reinen Wohngebieten.
Die Verwaltung stellt fest, dass die Realisierung von Windenergieanlagen in Sprockhövel durch diesen Vorsorgeabstand erschwert wird. Dennoch werden im Hinblick auf den Schutz der Bevölkerung und des Landschaftsbildes keine Bedenken gegen die Flächenvorhaltung für erneuerbare Energien erhoben. Ein Ausbau der Solarenergienutzung wird angestrebt, wobei derzeit keine raumplanerisch relevanten Großvorhaben geplant sind.
Zudem soll die Stellungnahme darauf hinweisen, dass die Entwicklung eines interkommunalen Gewerbegebietes im Bereich des Grünzuges Stefansbecke nicht verhindert werden darf. Da die zeichnerische Darstellung des Grünzuges unverändert blieb und bereits Vorgespräche mit der Stadt Schwelm zur Vorbereitung des Gewerbegebietes stattgefunden haben, schlägt die Verwaltung vor, die beigefügte Stellungnahme im Rahmen des Beteiligungsverfahrens abzugehen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung wird beauftragt, die Verwaltung mit der Abgabe der Stellungnahme zu betrauen. Haushaltsmäßige Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.
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- 18.06.2018 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 4Förderprogramm VITAL NRW hier: SachstandZur Vorlage · 2018/208 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung am 18. Juni 2018 wurde der Sachstand zum Förderprogramm VITAL NRW zur Kenntnis genommen. Das Programm, an dem die Städte Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg, Wetter und Sprockhövel teilnehmen, wird durch eine Regionalmanagerin begleitet, die seit dem 1. Juli 2017 zur Umsetzung der regionalen Entwicklungsstrategie eingesetzt ist.
Im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit wurden eine Homepage sowie eine Facebook-Präsenz für die Region eingerichtet. Zudem wurde ein Informationsflyer entwickelt und ein Fotowettbewerb durchgeführt, dessen Ergebnisse im Bürgerbüro der Stadt Sprockhövel ausgestellt sind. Eine Auftaktveranstaltung fand im März 2018 statt.
In der ersten Sitzung des Projektausschusses im April 2018 wurden fünf Projekte bewertet und beschlossen. Dazu gehören das Projekt „Sharing für Sprockhövel“, das die Anschaffung eines Transporters für Möbeltransporte durch den Förderverein Flüchtlingshilfe Sprockhövel e.V. vorsieht, sowie die Erstellung eines Masterplans für die Glückauf-Trasse durch den Verein Glückauf-Trasse. Weitere beschlossene Vorhaben befassen sich mit einer mitteldevonischen Rifflandschaft, der Erstellung eines Flyers für eine Karstwanderung sowie einem Unterstand für Wanderer. Die Projekte werden anteilig mit bis zu 65 Prozent gefördert, wobei die Förderanträge bei der Bezirksregierung gestellt werden. Die Eigenanteile der Projektträger sind jeweils sichergestellt.
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- 18.06.2018 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 5Bekanntgabe von eingegangenen und beschiedenen Bauanträgen und BauvoranfragenZur Vorlage · 2018/206 · Beschlussvorlage
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Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung am 18. Juni 2018 wurde die Bekanntgabe von Bauanträgen und Bauvoranfragen behandelt. Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2018/206 dient der Information über den aktuellen Stand der baulichen Entwicklungen im Stadtgebiet.
Der Inhalt der Vorlage umfasst eine Aufstellung der seit der letzten Ausschusssitzung angelegten Bauakten sowie der erteilten Baugenehmigungen. Darüber hinaus werden die eingegangenen und die beschiedenen Bauvoranfragen dokumentiert. Zur Unterscheidung der Art der Vorhaben sind gewerbliche Projekte in der Aufstellung mit einem „G“ gekennzeichnet.
Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag wird angestrebt, dass der Ausschuss die genannten Informationen zur Kenntnis nimmt. Aus den Angaben der Vorlage geht hervor, dass durch diesen Vorgang keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen.
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- 18.06.2018 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 6Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2018/202 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2018/202 dient als Grundlage für die x öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung am 18. Juni 2018. Der Gegenstand der Vorlage umfasst Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil der Sitzung.
Die Vorlage wurde durch den Bürgermeister aus dem Fachbereich III erstellt. Für den vorliegenden Tagesordnungspunkt ist kein Beschluss vorgesehen. Es ergeben sich aus dem Dokument keine Hinweise auf haushaltsmäßige Auswirkungen, weder hinsichtlich geschätzter Kosten noch hinsichtlich jährlicher Folgekosten oder Folgeeinnahmen. Ebenso sind keine Auswirkungen auf freiwillige Leistungen vermerkt. Die Vorlage dient der Information innerhalb des Ausschussverfahrens.
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Beratungsfolge
- 18.06.2018 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 7Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2018/203 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2018/203 dient als Grundlage für die Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung während der siebten öffentlichen Sitzung am 18. Juni 2018. Der Tagesordnungspunkt umfasst Anfragen im öffentlichen Teil der Sitzung.
In der vorliegenden Vorlage ist kein spezifischer Beschlussvorschlag formuliert. Bezüglich des Berichtswesens ist vorgesehen, dass der zuständige Fachbereich dem Ausschuss oder dem Rat nach Abschluss des Auftrages einen Sachstandsbericht vorlegt. Informationen zu den haushaltsmäßigen Auswirkungen, wie etwa Personalkosten, Sachkosten oder mögliche Folgekosten und -einnahmen, sind in dem Dokument nicht enthalten. Ebenso finden sich in der Vorlage keine Angaben zur Rechtsgrundlage oder zu freiwilligen Leistungen.
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- 18.06.2018 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung