Änderungsverfahren für den Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen hier: Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
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Die Beschlussvorlage 2018/214 befasst sich mit dem Änderungsverfahren des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen und der damit verbundenen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Die Landesregierung hat die Änderungen am 17. April 2018 gebilligt. Die Neuerungen umfassen Zielsetzungen zur Siedlungsentwicklung in Freiräumen, eine flexiblere Flächenausweisung für Wohn- und Gewerbegebiete sowie Anpassungen bei den Grundsätzen zur Windenergie und Kraft-Wärme-Kopplung. Ein zentraler Bestandteil ist die Einführung eines planerischen Vorsorgeabstands von 1500 Metern zwischen Windenergieanlagen und allgemeinen sowie reinen Wohngebieten.
Die Verwaltung stellt fest, dass die Realisierung von Windenergieanlagen in Sprockhövel durch diesen Vorsorgeabstand erschwert wird. Dennoch werden im Hinblick auf den Schutz der Bevölkerung und des Landschaftsbildes keine Bedenken gegen die Flächenvorhaltung für erneuerbare Energien erhoben. Ein Ausbau der Solarenergienutzung wird angestrebt, wobei derzeit keine raumplanerisch relevanten Großvorhaben geplant sind.
Zudem soll die Stellungnahme darauf hinweisen, dass die Entwicklung eines interkommunalen Gewerbegebietes im Bereich des Grünzuges Stefansbecke nicht verhindert werden darf. Da die zeichnerische Darstellung des Grünzuges unverändert blieb und bereits Vorgespräche mit der Stadt Schwelm zur Vorbereitung des Gewerbegebietes stattgefunden haben, schlägt die Verwaltung vor, die beigefügte Stellungnahme im Rahmen des Beteiligungsverfahrens abzugehen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung wird beauftragt, die Verwaltung mit der Abgabe der Stellungnahme zu betrauen. Haushaltsmäßige Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.
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- 18.06.2018kein Ergebnis hinterlegt
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