Kreisumlage 2018 hier: Verfahren der Benehmensherstellung im Rahmen der Erstellung einer Nachtragssatzung nach § 55 Kreisordnung NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Sprockhövel vom 28. Juni 2018 wurde die Kreisumlage für das Jahr 2018 behandelt. Gegenstand der Vorlage 2018/261 war das Verfahren zur Benehmensherstellung gemäß § 55 der Kreisordnung NRW im Zusammenhang mit der Erstellung einer Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung 2018 des Ennepe-Ruhr-Kreises.
Der Landrat des Ennepe-Ruhr-Kreises hatte das Verfahren zur Benehmensherstellung mit einem Schreiben vom 4. Juni 2018 eingeleitet. Die Verwaltung der Stadt Sprockhövel hat daraufhin mit einem Schreiben vom 7. Juni 2018 das erforderliche Benehmen zur Nachtragssatzung hergestellt.
Der Beschlussvorschlag sah vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Stellungnahme des Bürgermeisters im Rahmen dieses Verfahrens zur Kenntnis nimmt. Eine haushaltsmäßige Auswirkung auf den Haushalt der Stadt wurde in der Vorlage nicht angegeben.
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Beratungsfolge
- 28.06.2018kein Ergebnis hinterlegt
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