Bestellung von Schriftführerinnen des Rates der Stadt Sprockhövel
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates der Stadt Sprockhövel vom 31. Januar 2019 wurde die Bestellung von Schriftführerinnen für die Niederschriften der Ratsbeschlüsse behandelt. Die Beschlussvorlage 2019/001 sah vor, zwei Mitarbeiterinnen zusätzlich als Schriftführerinnen zu bestellen.
Die Grundlage für diese Maßnahme ist die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, wonach gemäß § 52 Abs. 1 GO NRW über jede Entscheidung des Rates, die auf einer Abstimmung beruht, eine Niederschrift erstellt werden muss. Der Vorschlag zur Bestellung erfolgte aufgrund personeller Veränderungen innerhalb der zuständigen Strukturen. Mit der Verabschiedung des Beschlusses wurden die beiden genannten Personen mit der Aufgabe betraut, die Niederschriften der Ratsbeschlüsse zu führen. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diese Bestellung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen.
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Beratungsfolge
- 31.01.2019kein Ergebnis hinterlegt
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