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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 4Bestellung von Schriftführerinnen des Rates der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2019/001 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates der Stadt Sprockhövel vom 31. Januar 2019 wurde die Bestellung von Schriftführerinnen für die Niederschriften der Ratsbeschlüsse behandelt. Die Beschlussvorlage 2019/001 sah vor, zwei Mitarbeiterinnen zusätzlich als Schriftführerinnen zu bestellen.
Die Grundlage für diese Maßnahme ist die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, wonach gemäß § 52 Abs. 1 GO NRW über jede Entscheidung des Rates, die auf einer Abstimmung beruht, eine Niederschrift erstellt werden muss. Der Vorschlag zur Bestellung erfolgte aufgrund personeller Veränderungen innerhalb der zuständigen Strukturen. Mit der Verabschiedung des Beschlusses wurden die beiden genannten Personen mit der Aufgabe betraut, die Niederschriften der Ratsbeschlüsse zu führen. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diese Bestellung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen.
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Beratungsfolge
- 31.01.2019 · Rat
- 5Neustrukturierung der Verwaltungsorganisation und Änderung des Geschäftsbereichs des BeigeordnetenZur Vorlage · 2019/009 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/009 sieht eine Neustrukturierung der Verwaltungsorganisation in Sprockhövel vor. Grundlage für die Anpassungen ist ein Entwurf einer vom Bürgermeister eingesetzten Arbeitsgruppe, welche die bestehende Aufbauorganisation auf zukünftige Herausforderungen wie Digitalisierung und demografische Entwicklung hin geprüft hat.
Im Rahmen der Neugestaltung wird die bisherige Funktionsstelle „Sport/Kultur“, die dem Bürgermeister direkt unterstellt war, aufgelöst. Die Bereiche Kultur, Musikschule und Bücherei werden der Organisationseinheit „Bürgerservice“ zugeordnet, während der Bereich „Sport“ der Zentralen Geschäftsstelle (ZGS) zugeteilt wird. Die Zuständigkeiten der bestehenden Ausschüsse bleiben hiervon unberührt.
Zudem wird die Funktionsstelle „Wirtschaftsförderung“ sowie das Sachgebiet „Sicherheit und Ordnung“ in den Geschäftsbereich des Beigeordneten überführt. Letzteres bildet dort den neuen Fachbereich „Sicherheit und Ordnung“. Die Umstrukturierung beinhaltet zudem eine terminologische Anpassung: Die bisherigen Fachbereiche werden künftig als Geschäftsbereiche bezeichnet, während die bisherigen Sachgebiete als Fachbereiche definiert oder zusammengefasst werden.
Die Verwaltung führt aus, dass durch die neue Struktur die Anzahl der theoretisch verfügbaren Aufstiegspositionen von 23 auf 35 erhöht wird. Die personellen Planungen im Zusammenhang mit dieser Umstrukturierung sind Gegenstand der Erläuterungen im nichtöffentlichen Teil der Sitzung. Der neue Verwaltungsaufbau ist ab dem 1. Februar 2019 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 31.01.2019 · Rat
- 6Aufstellung des Regionalplanes Ruhr hier: Beteiligung nach § 9 Raumordnungsgesetz (ROG) in Verbindung mit § 13 Abs. 1 Landesplanungsgesetz (LPlG NRW) Gemeinsame Stellungnahme der kreisangehörigen Kommunen im Ennepe-Ruhr-KreisZur Vorlage · 2019/018 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur Aufstellung des Regionalplanes Ruhr liegt dem Rat eine Beschlussvorlage zur gemeinsamen Stellungnahme der kreisangehörigen Kommunen im Ennepe-Ruhr-Kreis vor. Der Regionalverband Ruhr hat die Stadt Sprockhövel gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Raumordnungsgesetzes und des Landesplanungsgesetzes NRW formal an der Planung beteiligt. Die Beteiligungsfrist endet am 1. März 2019.
Die vorliegende Vorlage sieht vor, dass die Verwaltung der gemeinsamen Stellungnahme der Kommunen des Ennepe-Ruhr-Kreises beitritt und diese im Rahmen des Verfahrens beim Regionalverband Ruhr einreicht. Ziel der gemeinsamen Initiative ist es, durch eine koordinierte Positionierung zu den allgemeinen Zielen und Grundsätzen des Regionalplans mehr Gewicht zu erreichen. Schwerpunkte der Stellungnahme sind die Bedarfsberechnung, der Umgang mit Unschärfen in regionalplanerischen Festlegungen sowie die Handhabung von Eigenentwicklungsortslagen.
Inhaltlich werden unter anderem die Aktualisierung der Datengrundlagen sowie eine Anpassung der Ermittlung von Wohnbauflächenbedarfen angeregt. Bezüglich der gewerblichen und industriellen Bauflächen wird auf ein potenzielles Flächendefizit hingewiesen und die Möglichkeit vorgeschlagen, Flächenpotenziale im Suchraum Wuppertal-Nord anzusiedeln oder einen Gewerbeflächenpool einzuführen. Zudem wird die Forderung nach Spielräumen für die Auslastung vorhandener Infrastruktur in Eigenentwicklungsortslagen formuliert. Da die gemeinsame Stellungnahme aufgrund der Fristen nicht vorab im zuständigen Ausschuss beraten werden konnte, ist eine Dringlichkeitsentscheidung erforderlich.
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Beratungsfolge
- 31.01.2019 · Rat
- 7Nutzung ehemalige Vinothek Dorfstraße 13Zur Vorlage · 2019/029 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/029 der Zentralen Gebäudebewirtschaftung befasst sich mit der zukünftigen Nutzung der ehemaligen Vinothek in der Dorfstraße 13. Da die bisherigen Bemühungen der Stadtwerke Sprockhövel (ZGS) um eine Neuvermietung der Räumlichkeiten bislang ohne Ergebnis geblieben sind und eine anderweitige Vermietung derzeit nicht absehbar ist, schlägt die Verwaltung eine Umnutzung vor.
Hintergrund der Maßnahme ist der Bedarf an zusätzlichen Büroflächen für die Verwaltung, da im Rathaus ein Mangel an entsprechenden Kapazitäten besteht. Die Verwaltung plant, die Räume in der Dorfstraße 13 entsprechend der beigefügten Pläne umzubauen und als Büroräume zu nutzen.
Die Kosten für den Umbau werden auf circa 65.000 Euro geschätzt. Die Finanzierung soll über die Position 19.1.61 „Umbau Bücherei NSpr./Standesamt“ aus dem Wirtschaftsplan 2019 der ZGS erfolgen. Mit der Umsetzung der Maßnahme ist verbunden, dass der für diese Position bestehende Sperrvermerk aufgehoben wird. Der Rat der Stadt Sprockhövel wird gebeten, der Umnutzung sowie der entsprechenden Finanzierung zuzustimmen.
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- 31.01.2019 · Rat
- 8Wirtschaftsplan der ZGS 2019Zur Vorlage · 2019/019 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates am 31. Januar 2019 wurde die Beschlussvorlage 2019/019 zur Anpassung des Wirtschaftsplans 2019 der Zentralen Gemeinschaftsschule (ZGS) behandelt. Der Vorschlag sieht vor, dem Wirtschaftsplan der ZGS für das Jahr 2019 zusätzlich 8.000 Euro bereitzustellen. Dieser Betrag soll als Zuschuss für die Anschaffung eines neuen Spielgeräts auf dem Spielplatz der Grundschule Börgersbruch dienen.
Hintergrund der Vorlage ist die Demontage eines bisherigen großen Spielgeräts an der Grundschule Börgersbruch aufgrund von Mängeln. Der Förderverein der Schule hat die ZGS um eine finanzielle Unterstützung für ein Ersatzgerät gebeten. Da der Wirtschaftsplan 2019 zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits genehmigt war, erfolgte die Abstimmung über die Ergänzung vorab zwischen der Betriebsleitung der ZGS und den Fraktions- und Parteivorsitzenden. In der Vorlage wird zudem darauf hingewiesen, dass eine Unterstützung in gleicher Höhe bereits für die Anschaffung eines neuen Spielgeräts an der Grundschule Gennebreck erfolgt ist. Federführend für die Vorlage ist die Zentrale Gebäudebewirtschaftung.
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- 31.01.2019 · Rat
- 9Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2019/002 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/002 dient als Grundlage für die Sitzung des Rates am 31. Januar 2019. Gegenstand der Vorlage ist der Tagesordnungspunkt 9, welcher die Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil der Sitzung behandelt.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Mitteilungen der Verwaltung zur Kenntnis genommen werden. Als alternative Option ist im Dokument vermerkt, dass keine Mitteilungen vorliegen. Aus der Vorlage geht hervor, dass keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Tagesordnungspunkt entstehen. Es sind weder Personalkosten noch Sachkosten zu verzeichnen. Eine weitere Verpflichtung zur Vorlage von Sachstandsberichten durch den zuständigen Fachbereich ist für diesen spezifischen Punkt nicht vorgesehen. Die Vorlage wurde im Sachgebiet Öffentlichkeits- und Gremienarbeit erstellt.
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- 31.01.2019 · Rat
- 10Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2019/003 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/003 dient als Grundlage für die Beratung von Anfragen im öffentlichen Teil der 10. öffentlichen Sitzung des Rates, die am 31. Januar 2019 stattfindet. Der Inhalt der Vorlage bezieht sich auf den Tagesordnungspunkt Anfragen im öffentlichen Teil.
Es wird ein Beschlussvorschlag vorgelegt, der vorsieht, dass die eingegangenen Anfragen beantwortet werden. Alternativ ist als Option vermerkt, dass keine Anfragen vorliegen. Die Vorlage enthält keine Angaben zu einer federführenden Stelle oder zu spezifischen inhaltlichen Fragestellungen der Anfragen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sind keine Kosten, Personalkosten oder Sachkosten ausgewiesen. Ebenso finden sich in der Vorlage keine Angaben zu haushaltsmäßigen Folgen oder zu einer Rechtsgrundlage für die Beantwortung der Anfragen. Die Vorlage dient primär der organisatorischen Vorbereitung der Sitzung durch das Sachgebiet Öffentlichkeits- und Gremienarbeit.
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- 31.01.2019 · Rat
- 11FragestundeZur Vorlage · 2019/007 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/007 dient der Durchführung der Fragestunde im Rahmen der 11. öffentlichen Sitzung des Rates der Stadt Sprockhövel am 31. Januar 2019. Die Vorlage sieht vor, dass Anfragen aus der Bevölkerung entweder beantwortet werden oder dass keine Anfragen vorliegen.
Die Grundlage für die Durchführung der Fragestunde bildet die im Jahr 2009 verabschiedete Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Sprockhövel und seine Ausschüsse. Gemäß § 20 dieser Ordnung ist die Aufnahme einer Fragestunde für Einwohner in die Tagesordnung vorgesehen, sofern der Rat keine Ausnahmen beschließt. Die Fragestunde findet im Anschluss an die öffentliche Sitzung statt, wobei der Rat die Dauer der Fragestunde festlegt und die Reihenfolge der Wortmeldungen bei gleichzeitigen Anmeldungen durch den Bürgermeister bestimmt.
Teilnahmeberechtigt sind alle Einwohner der Stadt, die mündliche Anfragen an den Bürgermeister richten können, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Pro Fragesteller sind maximal zwei Fragen sowie jeweils eine Zusatzfrage zulässig. Die Beantwortung der Anfragen erfolgt im Regelfall mündlich durch den Bürgermeister. Sollte eine sofortige Beantwortung nicht möglich sein, kann auf eine schriftliche Antwort verwiesen werden. Eine anschließende Aussprache zu den Anfragen findet nicht statt.
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- 31.01.2019 · Rat