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Beschlussvorlage

Änderung der Richtlinien der Stadt Sprockhövel über die Förderung der Kindertagespflege; Erhöhung der Vergütung für Leistungen der Kindertagespflege

2014/295

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/295 sieht eine Änderung der Richtlinien der Stadt Sprockhövel über die Förderung der Kindertagespflege vor. Konkret wird die Erhöhung des Entgelts für qualifizierte Tagespflegepersonen von bisher 4,50 € auf 5,50 € pro Stunde vorgeschlagen. Die Umsetzung soll rückwirkend zum 01.08.2014 erfolgen.

Grundlage für diesen Vorschlag ist eine Änderung des Kinderbildungsgesetzes durch den Landtag NRW, die zum 01.08.2014 in Kraft getreten ist. Diese Neuregelung untersagt es Tagespflegepersonen, zusätzlich zur staatlichen Förderung weitere Kostenbeiträge von den Eltern der betreuten Kinder einzuziehen. Die Erhöhung des Stundenentgelts dient dazu, den Wegfall dieser zusätzlichen Einnahmen auszugleichen und die Sicherstellung der Betreuungsplätze für Kinder zwischen einem und sechs Jahren zu gewährleisten. Die Empfehlung zur Anhebung des Entgelts auf 5,50 € basiert zudem auf gemeinsamen Beratungen der Jugendamtsleitungen im Ennebergischen Kreis mit dem Ziel einer kreiseinheitlichen Regelung.

Die Verwaltung geht davon aus, dass durch die Anpassung monatliche Mehrkosten in Höhe von rund 4.500,00 € entstehen. Für den Zeitraum bis zum Jahresende werden geschätzte Gesamtkosten von 22.500,00 € veranschlagt, wobei die erforderlichen Mittel im Haushalt im Produkt „Erzieherische Hilfen“ zur Verfügung stehen sollen. Im Zuge der Anpassung werden die Tagespflegepersonen dazu angehalten, etwaige zwischen dem 01.08.2014 und dem Inkrafttreten der neuen Regelung zusätzlich eingenommene Kostenbeiträge an die Eltern zurückzuerstatten. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule empfiehlt dem Rat, den entsprechenden Beschluss zu fassen.

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