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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Sprockhövel sowie der Entwürfe des Haushaltsplanes und der Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes für das Haushaltsjahr 2015Zur Vorlage · 2014/257 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates der Stadt Sprockhövel am 25. September 2014 erfolgt die Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015. Dieser Entwurf wurde vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt. Neben der Haushaltssatzung werden zudem die Entwürfe des Haushaltsplanes sowie die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes für das Jahr 2015 vorgelegt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Zuleitung dieser Unterlagen zur Kenntnis nimmt. Die Entwürfe werden zur weiteren Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie, im Bereich der Jugendhilfeplanung, an den Ausschuss für Jugendhilfe und Schule überstellt.
Aufgrund der gesetzlichen und kommunalaufsichtlichen Vorgaben muss die Haushaltssatzung 2015 inklusive ihrer Anlagen bis Ende November 2014 durch den Rat beschlossen und der Aufsichtsbehörde angezeigt werden. Der vorgesehene Beratungsplan sieht nach der Einbringung im Rat am 25. September zwei Beratungstermine im Haupt- und Finanzausschuss im November vor. Parallel dazu findet am 12. November eine Beratung im Ausschuss für Jugendhilfe und Schule statt. Die abschließende Beratung und Verabschiedung des Haushalts durch den Rat ist für den 20. November 2014 terminiert.
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Beratungsfolge
- 25.09.2014 · Rat
- 2Stellenplan 2014 hier: Einbringung des Entwurfs des Stellenplans 2015Zur Vorlage · 2014/258 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates am 25. September 2014 wurde die Einbringung des Entwurfs des Stellenplans für das Jahr 2015 behandelt. Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2014/258 dient der förmlichen Vorlage des Entwurfs durch den Bürgermeister.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Einbringung des Entwurfs zur Kenntnis nimmt. Gleichzeitig wird die Überweisung des Entwurfs zur weiteren Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss festgelegt.
Nach den Erläuterungen in der Vorlage ist vorgesehen, den Stellenplan 2015 gemeinsam mit dem Haushalt 2015 im Haupt- und Finanzausschuss zu beraten. Die Termine für diese Beratungen sind für den 6. November 2014 beziehungsweise den 13. November 2014 angesetzt. Ein abschließender Beschluss über den Stellenplan soll in der Sitzung des Rates am 20. November 2014 erfolgen.
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Beratungsfolge
- 25.09.2014 · Rat
- 3Unterrichtung des Rates über die Entwicklung der haushaltswirtschaftlichen SituationZur Vorlage · 2014/291 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates der Stadt Sprockhövel am 25. September 2014 liegt die Beschlussvorlage 2014/291 zur Unterrichtung über die Entwicklung der haushaltswirtschaftlichen Situation vor. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat den Bericht über die aktuelle finanzielle Lage zur Kenntnis nimmt.
Die Grundlage für diese regelmäßige Information des Rates bildet der Erlass des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen mit dem Titel „Maßnahmen und Verfahren zur Haushaltssicherung“. Dieser schreibt vor, dass der Rat bei einer drohenden oder bestehenden Überschuldung der Kommune in jeder Sitzung über die Entwicklung der haushaltswirtschaftlichen Situation unterrichtet werden muss.
Eine entsprechende Berichterstattung erfolgt durch den Kämmerer bereits seit dem Jahr 2010. Die Unterrichtung der Ratsmitglieder über die finanzielle Lage wird als fortlaufender Prozess in den künftigen Sitzungen des Rates fortgeführt. Die Vorlage dient somit der Sicherstellung der Informationspflichten des kommunalen Entscheidungsgremiums gemäß den Vorgaben des Innenministeriums.
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- 25.09.2014 · Rat
- 4Änderung der Ehrenordnung der Stadt Sprockhövel für die Mitglieder des Rates und der Ausschüsse vom 26.01.2006Zur Vorlage · 2014/207 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/207 sieht eine Neufassung der Ehrenordnung für den Rat der Stadt Sprockhövel sowie für die Ausschüsse vor. Ziel der Änderung ist es, die bestehende Ordnung vom 26. Januar 2006 an aktuelle gesetzliche Vorgaben anzupassen.
Die Grundlage für die Neufassung bildet die Verpflichtung der Mandatsträger im Rat und in den Ausschüssen, dem Bürgermeister Auskunft über ihre wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse zu geben, sofern dies für die Ausübung ihres Mandats relevant ist. Der vorliegende Entwurf trägt den gesetzlichen Änderungen Rechnung und integriert zudem die Regelungen des Korruptionsbekämpfungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen. Darüber hinaus erfolgt eine Anpassung an die gegenwärtige Veröffentlichungspraxis im Amtsblatt. Als inhaltliche Orientierung diente die Muster-Ehrenordnung des Städte- und Gemeindebundes.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die beigefügte Neufassung der Ehrenordnung zu beschließen. Im Rahmen der Ratssitzung am 25. September 2014 ist die Verteilung eines Merkblatts für kommunale Mandatsträger vorgesehen. Dieses Dokument dient der Unterrichtung über die Bestimmungen des Korruptionsbekämpfungsgesetzes und muss von den Ratsmitgliedern unterzeichnet und zurückgegeben werden. Mit der Neufassung sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden.
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Beratungsfolge
- 25.09.2014 · Rat
- 11.09.2014 · Haupt- und Finanzausschuss
- 5Bildung von Beiräten und deren ZusammensetzungZur Vorlage · 2014/196 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 2014/196 wird die Bildung von Beiräten für die neue Wahlperiode des Rates der Stadt Sprockhövel thematisiert. Der Vorschlag sieht die Einrichtung des Seniorenbeirats sowie des Beirats für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing vor. Der Behindertenbeirat wird in der Vorlage nicht als neu zu bildendes Gremium aufgeführt, da dieser aufgrund der geltenden Satzung bereits gesetzlich eingerichtet ist.
Die Vorlage empfiehlt, das Verfahren aus der vorangegangenen Wahlperiode fortzuführen. Hierbei sollen die jeweils zuständigen Ratsausschüsse ermächtigt werden, die Besetzung der genannten Beiräte eigenständig vorzunehmen. Eine alternative Vorgehensweise wäre die Durchführung eines Beschlussverfahrens durch den Rat zur direkten Besetzung der Gremien.
Im Rahmen der Vorbereitung auf die Entscheidung des Rates fanden bereits Beratungen in den zuständigen Ausschüssen statt. Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demografie beriet am 10. September über die Bildung des Seniorenbeirats, während der Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung am 24. September die Bildung des Beirats für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing behandelte. Über die haushaltsmäßigen Auswirkungen der Beiratsbildung liegen in der Vorlage keine konkreten Zahlen vor.
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Beratungsfolge
- 25.09.2014 · Rat
- 6Änderungen der Fraktionszuwendungen vom 05.05.2014 vor der KommunalwahlZur Vorlage · 2014/287 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2014/287 des Bürgermeisters befasst sich mit der Neuregelung der Fraktionszuwendungen im Stadtrat von Sprockhövel nach der Kommunalwahl vom 25. Mai 2014. Aufgrund der veränderten Zusammensetzung und der neuen Stärke der Fraktionen ist eine anteilige Neuberechnung der Zuwendungen erforderlich.
Die Verwaltung schlägt vor, die bisherige Berechnungsgrundlage beizubehalten. Dabei wird weiterhin ein fester Betrag in Höhe von 60,00 Euro pro Fraktionsmitglied zugrunde gelegt. Diese Regelung basiert auf einer Entscheidung aus dem Jahr 2001. Ergänzend zur bestehenden Regelung soll die Auszahlung eines einfachen Betrages an einzelne Ratsmitglieder ohne Fraktionsstatus ermöglicht werden. Für fraktionslose Ratsmitglieder wird der Pro-Kopf-Betrag von 60,00 Euro jährlich gewährt.
Durch die neue Verteilung der Mandate ergeben sich Änderungen bei den jährlichen Summen für die einzelnen Fraktionen. Während die Zuwendungen für die SPD, CDU und WfS steigen, verringern sie sich für Bündnis 90/Die Grünen und die FDP. Die Neuberechnung erfolgt unter Berücksichtigung des Wahldatums, weshalb für das laufende Jahr ein Anteil von 7/12 angewendet wird. Insgesamt führt die Neuregelung für das Jahr 2014 zu einer Erhöhung der Gesamtsumme um 130,00 Euro. Die vorgeschlagene Berechnungsgrundlage soll für die gesamte aktuelle Legislaturperiode gelten.
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Beratungsfolge
- 25.09.2014 · Rat
- 7Konzept zur Umsetzung des Rats- und Bürgerinformationssystems im Rahmen des elektronischen SitzungsdienstesZur Vorlage · 2014/288 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat hat die schrittweise Umsetzung eines Konzeptes zur Einführung eines elektronischen Sitzungsdienstes sowie zur Nutzung des Rats- und Bürgerinformationssystems beschlossen. Ziel ist die Realisierung eines papierlosen Sitzungsdienstes, wobei die Umsetzung bis zum Sommer 2015 geplant ist.
Ein wesentlicher Bestandteil der ersten Phase ist eine Testphase für die Beamerprojektion von Sitzungsunterlagen, die mit den Ratssitzungen im September und November beginnt. Dabei sollen die Eignung vorhandener Mikrofonanlagen sowie die Lichtverhältnisse in den Räumlichkeiten der Sporthalle Haßlinghausen und der Glückaufhalle untersucht werden. Für den Vorraum der Sporthalle ist die Anschaffung einer stationären Leinwand vorgesehen. Parallel dazu ist eine Schulung der Schriftführerinnen und Schriftführer geplant, um ab 2015 auch die Beamerprojektion in Ausschusssitzungen zu ermöglichen.
Zur Vorbereitung auf die digitale Nutzung sollen im November Informationsveranstaltungen für Ratsmitglieder und sachkundige Bürger stattfinden. Da die Stadtverwaltung keine mobile Hardware wie Laptops oder Tablets bereitstellen kann, sieht die Verwaltung eine jährliche Sachkostepauschale von 100 Euro für die Anschaffung von Druckerpatronen für Ratsmitglieder vor. Um Portokosten zu senken, werden Einladungen in Papierform vorerst nur in begrenztem Umfang bereitgestellt. Die technische Voraussetzung für den dauerhaften Verzicht auf Papier ist ein leistungsfähiges WLAN, dessen Erweiterung und bauliche Anpassungen in den Sitzungsstätten Teil des Prozesses sind.
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Beratungsfolge
- 25.09.2014 · Rat
- 8Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung des Haupt- und Finanzausschusses hier: Wahl eines / einer Direktdelegierten für die Verbandsversammlung des RuhrverbandesZur Vorlage · 2014/241 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Sprockhövel soll im Rahmen der Sitzung am 25. September 2014 eine Dringlichkeitsentscheidung des Haupt- und Finanzausschusses genehmigen. Gegenstand der Entscheidung ist die Wahl eines neuen Delegierten für die Verbandsversammlung des Ruhrverbandes.
Hintergrund der Vorlage ist eine Mitteilung des Ruhrverbandes vom 16. Mai 2014. Darin wurde mitgeteilt, dass Ratsmitglieder, die infolge der Kommunalwahl aus dem Rat ausgeschieden sind, nicht länger als Delegierte in der Verbandsversammlung des Ruhrverbandes fungieren können. Da das bisherige Ratsmitglied diese Funktion nicht mehr ausüben kann, ist eine Neubesetzung der Vertretung erforderlich.
Aufgrund der anstehenden Termine, insbesondere der Gruppenversammlung der Delegierten am 29. September 2014, wurde die Wahl bereits im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung im Haupt- und Finanzausschuss vom 11. September 2014 vorbereitet. Der Rat wird nun gebeten, diese Entscheidung zu bestätigen, um die rechtzeitige Besetzung des Mandats zu gewährleisten. Mit der Genehmigung der Vorlage wird die Wahl eines Ratsmitglieds zum Delegierten für die Verbandsversammlung des Ruhrverbandes formal abgeschlossen. Haushaltsmäßige Auswirkungen werden durch die Vorlage verneint.
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Beratungsfolge
- 25.09.2014 · Rat
- 9Prüfung der Gültigkeit der Wahl des am 25.05.2014 gewählten Rates der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2014/274 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Gegenstand der Beschlussvorlage 2014/274 ist die Prüfung der Gültigkeit der am 25. Mai 2014 durchgeführten Ratswahl in der Stadt Sprockhövel. Anlass für das Verfahren sind vier Einsprüche aus den Wahlbezirken 061 und 151, in denen Unregelmäßigkeiten beim Versand von Briefwahlunterlagen geltend gemacht werden.
Im Rahmen der Prüfung wurde die rechnerische Berücksichtigung der Stimmen der Einspruchsführer untersucht. Basierend auf einer Hochrechnung der Stimmenverteilung bei einer Gesamtstimmenzahl von 11.672 und der Anwendung eines Divisors von 2.918 wurde die Sitzverteilung der Reserveliste ermittelt. Die Untersuchung ergab, dass sich die Sitzverteilung im Rat durch die Berücksichtigung der Einspruchsstimmen nicht verändert. Die Differenzen zwischen den Parteien sind so groß, dass eine Änderung des Wahlergebnisses oder der Sitzverteilung ausgeschlossen ist. Die Sitzverteilung umfasst 30 Sitze, verteilt auf die SPD (16), CDU (12), GRÜNE (5), FDP (3), WfS (2), DIE LINKE (1) und die PIRATEN (1).
Da keine Gründe gegen die Gültigkeit der Wahl in den betroffenen oder übrigen Wahlbezirken ersichtlich sind, empfiehlt der Wahlprüfungsausschuss dem Rat, die Wahl gemäß § 40 Abs. 1 Buchst. d) Kommunalwahlgesetz NRW für gültig zu erklären. Die Prüfung erfolgte in Abstimmung mit der Kommunalaufsicht Ennepe-Ruhr-Kreis. Es wird davon ausgegangen, dass die Prüfung zu Folgekosten führt. Die Beratung im Wahlprüfungsausschuss fand am 15. September 2014 statt, die Beratung im Rat ist für den 25. September 2014 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 25.09.2014 · Rat
- 15.09.2014 · Wahlprüfungsausschuss
- 10Prüfung der Gültigkeit der Wahl des am 25.05.2014 bzw. 15.06.2014 gewählten Bürgermeisters der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2014/198 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2014/198 befasst sich mit der Prüfung der Gültigkeit der Bürgermeisterwahl in der Stadt Sprockhövel, die am 25.05.2014 sowie am 15.06.2014 stattfand. Gegen die Wahl vom 25.05.2014 wurden insgesamt vier Einsprüche aus zwei verschiedenen Wahlbezirken erhoben. Die Einspruchsführer machten geltend, dass neu zugestellte Briefwahlunterlagen sie aufgrund von Ortsabwesenheit nicht rechtzeitig erreicht hätten. Dies war darauf zurückzuführen, dass der Wahlleiter zuvor Stimmzettel und Wahlscheine für ungültig erklärt hatte, da diese Fehler in der Beschriftung oder der Versicherung an Eides statt aufwiesen.
Der Wahlprüfungsausschuss stellte fest, dass während der Wahlhandlung selbst keine Unregelmäßigkeiten auftraten. Die Fehler im Vorfeld wurden durch den erneuten Versand der Unterlagen seitens der Verwaltung korrigiert. Ein Verstoß gegen wahlrechtliche Bestimmungen konnte nicht festgestellt werden, da der Versand ohne schuldhafte Verzögerung erfolgte und das Nichterreichen der Unterlagen in die Risikosphäre der Einspruchsführer falle. Zudem wäre das Wahlergebnis durch die vier Stimmen nicht beeinflusst worden, da die Stimmenverteilung ohnehin eine Stichwahl zwischen den beiden führenden Kandidaten erforderte.
Gegen die Stichwahl vom 15.06.2014 wurden keine Einsprüche erhoben. Der Wahlprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat daher, die Wahl des Bürgermeisters für gültig zu erklären. Gemäß den gesetzlichen Vorschriften darf der Bürgermeister nicht an der Beratung und Entscheidung über die Gültigkeit seiner eigenen Wahl mitwirken.
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Beratungsfolge
- 25.09.2014 · Rat
- 15.09.2014 · Wahlprüfungsausschuss
- 11Bestellung des Bürgermeisters zum Standesbeamten auf WiderrufZur Vorlage · 2014/270 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sprockhövel, den Bürgermeister zum Standesbeamten auf Widerruf zu bestellen. Die Vorlage mit der Nummer 2014/270 sieht vor, dass der Bürgermeister die Aufgabe der Durchführung von Trauungen fortsetzt, eine Funktion, die bereits durch den vormaligen Bürgermeister seit dem Jahr 2007 ausgeübt wurde.
Die rechtliche Grundlage für diese Bestellung bilden die Paragrafen 2 und 74 Absatz 1 Nummer 1 des Personenstandsgesetzes sowie die Personenstandsverordnung NRW für den Standesamtsbezirk Sprockhövel. Die Wirksamkeit der Bestellung ist zum 01.10.2014 vorgesehen. Die förmliche Bestellung erfolgt durch die Aushändigung einer Urkunde.
Mit der Vorlage sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden. Die Beratung der Vorlage ist im Haupt- und Finanzausschuss am 11.09.2014 sowie im Rat am 25.09.2014 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 25.09.2014 · Rat
- 11.09.2014 · Haupt- und Finanzausschuss
- 12Bestellung eines Vertreters der Stadt Sprockhövel in die Gesellschafterversammlung der en|wohnen GmbH, SchwelmZur Vorlage · 2014/255 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der vorliegenden Beschlussvorlage 2014/255 geht es um die Bestellung eines Vertreters der Stadt Sprockhövel für die Gesellschafterversammlung der en|wohnen GmbH mit Sitz in Schwelm. Die Stadt Sprockhövel hält an der Gesellschaft eine Minderheitsbeteiligung in Höhe von 0,83 Prozent, was einem Anteil von 13.000 Euro entspricht.
Gemäß den Bestimmungen des Gesellschaftervertrages setzt sich der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus neun Mitgliedern zusammen, deren Benennung allein durch den Mehrheitsgesellschafter, den Ennepe-Ruhr-Kreis, erfolgt. Ein Besetzungsrecht für die Stadt Sprockhövel im Aufsichtsrat besteht nicht. Die Ausübung der Rechte in der Gesellschafterversammlung erfolgt gemeinschaftlich durch die Gesellschafter, wobei die Stimmverteilung auf Basis der Geschäftsanteile berechnet wird.
Bisher wurde der Vertreter der Stimmanteile der Stadt Sprockhövel durch den Bürgermeister benannt. Aufgrund der geringen Beteiligung wurde in der Vergangenheit ein Vertreter des Ennepe-Ruhr-Kreises genutzt, um das Stimmrecht im Sinne der Stadt Sprockhövel wahrzunehmen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Bürgermeister über die zu entsendende Vertretung der Stadt Sprockhövel in die Gesellschafterversammlung der en|wohnen GmbH entscheidet. Haushaltsmäßige Auswirkungen werden in der Vorlage verneint.
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- 25.09.2014 · Rat
- 13Haushaltssanierungsplan hier: Bericht gemäß § 7 Abs. 1 Stärkungspaktgesetz zum 30.06.2014Zur Vorlage · 2014/256 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2014/256 befasst sich mit dem Bericht zum Haushaltssanierungsplan der Stadt Sprockhövel. Der Bericht wurde gemäß § 7 Abs. 1 des Stärkungspaktgesetzes zum Stand des 30. Juni 2014 erstellt.
Hintergrund der Vorlage ist die gesetzliche Verpflichtung des Bürgermeisters, der Bezirksregierung als zuständiger Kommunalaufsicht regelmäßige Berichte über die Umsetzung des Haushaltssanierungsplanes vorzulegen. Diese Berichterstattung erfolgt zu festgelegten Terminen im laufenden Haushaltsjahr sowie im Folgejahr, jeweils zum 30. Juni, zum 30. November und zum 15. April. Die Aufgabe der Kommunalaufsicht besteht darin, die Einhaltung des Sanierungsplans zu überwachen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass sowohl der Haupt- und Finanzausschuss als auch der Rat den an die Kommunalaufsicht erstatteten Bericht zur Kenntnis nehmen. Die Vorlage wurde für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 11. September 2014 sowie für die Ratssitzung am 25. September 2014 vorgesehen. Aus der Vorlage geht hervor, dass keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Vorgang entstehen.
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- 25.09.2014 · Rat
- 11.09.2014 · Haupt- und Finanzausschuss
- 14Haushaltssanierungscontrolling hier: Bericht für den Zeitraum 01.01.2014 bis 30.06.2014Zur Vorlage · 2014/228 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/228 zum Haushaltssanierungscontrolling umfasst den Bericht für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2014. Dem Bericht zufolge wird die allgemeine Zielvorgabe von 2.411.945 Euro zum Ende des zweiten Quartals voraussichtlich nicht erreicht. Es wird ein Fehlbedarf von 70.882 Euro ausgewiesen, wobei eine Reduzierung des Fehlbedarfs gegenüber dem ersten Quartal um 71.490 Euro verzeichnet wurde.
Im Rahmen des Berichtswesens werden sechs Maßnahmen als kritisch eingestuft. Vier Maßnahmen, darunter die Beschränkung auf dringliche Aufwendungen, der Kostenersatz der Feuerwehr, die Kostenerstattung durch den Ruhrverband sowie die Hebesatzanpassung der Gewerbesteuer, weisen eine prognostizierte Zielerreichung zwischen etwa 71 % und 81 % auf. Aufgrund einer sinkenden Prognose bei der Konsolidierungsmaßnahme hat die Verwaltung für den konsumtiven Bereich eine Haushaltssperre verhängt.
Zwei weitere Maßnahmen werden mit einer Zielerreichung von unter 70 % bewertet. Bei der Kürzung der Mietzahlungen an die ZGS liegt die Prognose bei 11,72 %, während beim Grundstücksverkauf des Spielplatzes „Im Lübbering“ bislang keine Zinsersparnis prognostiziert wird. Für diese Punkte wird eine Anpassung der Zielvorgaben für die Zukunft in Erwägung gezogen. Der Bericht schließt mit der Einschätzung, dass die verhängte Haushaltssperre zur Zielerreichung beitragen kann. Der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat sollen den Bericht zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung mit der weiteren Verfahrensweise beauftragen.
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- 25.09.2014 · Rat
- 11.09.2014 · Haupt- und Finanzausschuss
- 15Betriebsabrechnungen 2013 -Abfallbeseitigung, Straßenreinigung, Entwässerung-Zur Vorlage · 2014/242 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/242 befasst sich mit den Betriebsabrechnungen für das Jahr 2013 in den Bereichen Abfallbeseitigung, Straßenreinigung und Stadtentwässerung. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes müssen festgestellte Kostenüberdeckungen sowie Kostenunterdeckungen innerhalb eines Zeitraums von vier Jahren in künftige Gebührenkalkulationen einfließen.
Im Bereich der Abfallbeseitigung ergab die Abrechnung eine Unterdeckung beim Restabfall in Höhe von 30.918,44 EUR sowie eine Überdeckung beim Bioabfall von 10.344,71 EUR. Bei der Straßenreinigung wurde aufgrund einer verlängerten Winterzeit eine Unterdeckung von 111.400,71 EUR verzeichnet. Die Stadtentwässerung weist Überdeckungen beim Schmutzwasserkanal um 86.490,23 EUR und beim Niederschlagswasser um 64.251,62 EUR aus. Demgegenüber stehen Unterdeckungen bei Kleinkläranlagen in Höhe von 8.814,07 EUR und bei abflusslosen Gruben in Höhe von 3.338,12 EUR.
Die Sachkosten stiegen im Bereich der Entwässerung von 217.353,98 EUR auf 256.886,58 EUR, was auf höhere Ausgaben für das Kanalnetz zurückzuführen ist. Die kalkulatorischen Kosten sanken infolge geringerer Investitionen von 2.794.677,00 EUR auf 2.746.841,00 EUR. Die Verwaltungskosten reduzierten sich von 283.439,55 EUR auf 239.103,57 EUR, bedingt durch einen geringeren Einsatz des Bauhofs. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Betriebsergebnisse für das Jahr 2013 festzustellen und die entsprechenden Differenzen in die künftigen Kalkulationen einzubeziehen.
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- 25.09.2014 · Rat
- 11.09.2014 · Haupt- und Finanzausschuss
- 16Neuabschluss der Konzessionsverträge Strom, Gas und Wasser hier: Festlegung der Bewertungskriterien und GewichtungenZur Vorlage · 2014/253 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/253 befasst sich mit dem Neuabschluss der Konzessionsverträge für Strom, Gas und Wasser in der Stadt Sprockhövel. Im Zentrum der Vorlage steht die Festlegung der Bewertungskriterien sowie der Gewichtungen, die als Auswahlmatrices für die Vergabe der Verträge dienen sollen.
Nach einem Beschluss des Rates vom 22. Mai 2014 wurde die Verwaltung mit der Vorbereitung der Vergabe beauftragt. In diesem Zusammenhang hat ein Arbeitskreis „Konzessionsverträge“ unter Einbeziehung einer fachanwaltlichen Beratung die weiteren Verfahrensschritte sowie die Auswahlmatrices für Strom und Gas erörtert. Die rechtliche Begleitung durch eine Kanzlei lieferte hierzu verfahrenserprobte Kriterien, wobei an einigen Punkten des Bewertungskatalogs und des Mustervertrages noch Überarbeitungsbedarf bestand. Die aktualisierten Unterlagen sollen nach der Bearbeitung durch die Kanzlei nachgereicht werden.
Ein wesentlicher Bestandteil der Planung ist die Aufnahme eines Sonderkündigungsrechts für die Stadt zum 31. Dezember 2025 in die Verträge, die üblicherweise eine Laufzeit von 20 Jahren haben. Ziel ist eine mögliche zeitliche Angleichung an andere laufende Verträge. Parallel dazu haben Unternehmen, die ihr Interesse im eBundesanzeiger bekundet haben, bereits Nachweise über ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Netzbetreiberqualität erbracht.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die beigefügten Auswahlmatrices zu beschließen. Die Verwaltung soll darauf basierend bei den Bewerbern Angebote einholen.
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- 25.09.2014 · Rat
- 11.09.2014 · Haupt- und Finanzausschuss
- 17Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtgebiet SprockhövelZur Vorlage · 2014/182 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/182 sieht die Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtgebiet Sprockhövel vor. Hintergrund der Überarbeitung ist das am 24. April 2013 vom Landtag Nordrhein-Westfalen beschlossene Gesetz zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes.
Die Neufassung der Verordnung umfasst mehrere Anpassungen an die gesetzlichen Vorgaben. Zu den Kernpunkten gehören die Begrenzung der Anzahl verkaufsoffener Sonn- und Feiertage auf jährlich maximal elf Tage, wobei ein Anlassbezug erforderlich ist. Zudem werden die Ladenöffnungszeiten am Samstag auf 22.00 Uhr reduziert. Die Verordnung enthält zudem Klarstellungen zu den zulässigen Warensortimenten sowie geänderte Öffnungsmöglichkeiten für Verkaufsstellen mit Kernsortimenten wie Blumen, Pflanzen, Zeitungen, Zeitschriften oder Back- und Konditorwaren an den Feiertagen Ostern, Pfingsten und Weihnachten. Des Weiteren wird die Höchstgrenze für Geldbußen bei Verstößen gegen das Ladenöffnungsgesetz angehoben.
Die Verwaltung hat die bestehende Verordnung vom 30. März 2007 überarbeitet, um die gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der Öffnungszeiten und der Anlässe zu aktualisieren. Im Vorfeld der Vorlage wurden gesellschaftliche Interessengruppen, darunter Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände, Kirchen sowie die Industrie- und Handelskammer und die Handwerkskammer, angehört. Seitens dieser Gruppen wurden keine Bedenken gegen die Neufassung angemeldet. Der Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung empfiehlt dem Rat, die Neufassung zu beschließen.
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- 25.09.2014 · Rat
- 21.08.2014 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 18Neufassung der Sondernutzungssatzung der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2014/191 · Beschlussvorlage
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Die Stadtverwaltung Sprockhövel legt dem Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie dem Rat eine Neufassung der Sondernutzungssatzung zur Entscheidung vor. Die aktuelle Satzung basiert auf einem Muster des Städte- und Gemeindebundes NRW aus dem Jahr 1984 und wurde zuletzt 1985 verabschiedet.
Die Neufassung soll den veränderten Anforderungen an den öffentlichen Straßenraum Rechnung tragen. Dabei wird die zunehmende Bedeutung der Aufenthaltsfunktion von Straßen und öffentlichen Plätzen im Vergleich zur reinen Verkehrsfunktion berücksichtigt. Die Neuregelung zielt darauf ab, die Präsentation von Waren und Werbung durch den Einzelhandel zu ermöglichen und gleichzeitig die Ortskerne vor Verschmutzung und übermäßiger Werbung zu schützen. Zudem wird die steigende Bedeutung der Barrierefreiheit im öffentlichen Straßenraum thematisiert.
Die neue Satzung konzentriert sich auf straßenrechtliche Regelungsnotwendigkeiten und grenzt sich bewusst vom Polizei- und Ordnungsrecht ab. Die rechtliche Ausgestaltung orientiert sich inhaltlich an der neuen Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen. Mit der Neufassung ist auch eine moderate Anpassung des Gebührentarifs für verschiedene Arten der Sondernutzung verbunden. Die Gebührenhöhe orientiert sich dabei an den Werten vergleichbarer Städte im Ennepe-Ruhr-Kreis, wobei bei kurzfristigen Nutzungen die Mindestgebühr erhoben wird. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, der Neufassung der Satzung zuzustimmen.
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Beratungsfolge
- 25.09.2014 · Rat
- 21.08.2014 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 19Jahresabschluss 2013 der ZGSZur Vorlage · 2014/250 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/250 der zentralen Gebäudebewirtschaftung befasst sich mit dem Jahresabschluss 2013 der Stadtbetrieb Zentrale Gebäudebewirtschaftung (ZGS). Der Jahresabschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie den Anhang und den Lagebericht. Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat die Unterlagen geprüft und die Ergebnisse in einem entsprechenden Bericht zusammengefasst.
Der Jahresabschluss 2013 weist einen Fehlbetrag in Höhe von 268.816,27 € aus. Dieser resultiert laut der Verwaltung aus einer knappen Kalkulation im Wirtschaftsplan sowie aus unabweisbarem zusätzlichen Aufwand. Zu den genannten Kostenfaktoren gehören Maßnahmen aufgrund von Legionellenbefall in verschiedenen Einrichtungen, Umbauten für die U3-Betreuung, Renovierungsarbeiten in den Büroräumen der ZGS infolge von Umzügen der Verwaltung sowie der Einbau von Brandschutzklappen in der Turnhalle Haßlinghausen. Zusammen mit einem Verlustvortrag aus Vorjahren in Höhe von 133.411,99 € ergibt sich ein Gesamtfehlbetrag von 402.228,26 €.
Die Betriebsleitung schlägt vor, diesen Gesamtbetrag aus der allgemeinen Rücklage zu decken, um eine Inanspruchnahme des städtischen Haushalts zu vermeiden. Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat, den Jahresabschluss und den Lagebericht festzustellen sowie die Deckung des Fehlbetrags aus der Rücklage zu beschließen. Vorbehaltlich dieser Feststellung durch den Rat soll der Betriebsausschuss zudem die Betriebsleitung hinsichtlich der Wirtschaftführung für das Jahr 2013 entlasten.
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- 25.09.2014 · Rat
- 22.09.2014 · Betriebsausschuss
- 20Bestellung der Schulleitung hier: Entsendung von Vertreter/-innen in die SchulkonferenzZur Vorlage · 2014/236 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/236 regelt die Neubesetzung der Vertretung des Schulträgers in der Schulkonferenz. Aufgrund der Neukonstituierung des Rates nach der Kommunalwahl ist eine Neubenennung der Vertreter erforderlich, da die bisherigen Ratsmitglieder nicht mehr im Gremium vertreten sind.
Gemäß § 61 Abs. 2 des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen soll die Schulkonferenz durch Vertreter des Schulträgers erweitert werden, um das Besetzungsverfahren der Schulleitung zu unterstützen. Das Verfahren sieht vor, dass die Bezirksregierung Arnsberg als Schulaufsichtsbehörde die Schulleitungsstelle ausschreibt. Die Schulkonferenz wählt aus den Bewerbungen mindestens zwei geeignete Personen. Zur Sicherstellung der Mitwirkung des Schulträgers wird ein stimmberechtigtes Mitglied entsandt, das beim Wahlvorgang ein Stimmrecht besitzt. Zudem können bis zu drei weitere Vertreter des Schulträgers beratend teilnehmen.
Der Beschluss sieht vor, die Leiterin des Fachbereichs II als stimmberechtigtes Mitglied und die stellvertretende Leiterin des Fachbereichs II als Vertretung zu entsenden. Als beratende Mitglieder sollen maximal drei Ratsmitglieder benannt werden. Nach der Wahl durch die Schulkonferenz muss die Bezirksregierung die Zustimmung des Schulträgers einholen. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule ist hierfür das zuständige Gremium. Eine Verweigerung der Zustimmung durch den Schulträger kann mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit erfolgen, woraufhin die Schulkonferenz einen zweiten Vorschlag unterbreiten kann.
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- 25.09.2014 · Rat
- 24.09.2014 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 21Änderung der Richtlinien der Stadt Sprockhövel über die Förderung der Kindertagespflege; Erhöhung der Vergütung für Leistungen der KindertagespflegeZur Vorlage · 2014/295 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/295 sieht eine Änderung der Richtlinien der Stadt Sprockhövel über die Förderung der Kindertagespflege vor. Konkret wird die Erhöhung des Entgelts für qualifizierte Tagespflegepersonen von bisher 4,50 € auf 5,50 € pro Stunde vorgeschlagen. Die Umsetzung soll rückwirkend zum 01.08.2014 erfolgen.
Grundlage für diesen Vorschlag ist eine Änderung des Kinderbildungsgesetzes durch den Landtag NRW, die zum 01.08.2014 in Kraft getreten ist. Diese Neuregelung untersagt es Tagespflegepersonen, zusätzlich zur staatlichen Förderung weitere Kostenbeiträge von den Eltern der betreuten Kinder einzuziehen. Die Erhöhung des Stundenentgelts dient dazu, den Wegfall dieser zusätzlichen Einnahmen auszugleichen und die Sicherstellung der Betreuungsplätze für Kinder zwischen einem und sechs Jahren zu gewährleisten. Die Empfehlung zur Anhebung des Entgelts auf 5,50 € basiert zudem auf gemeinsamen Beratungen der Jugendamtsleitungen im Ennebergischen Kreis mit dem Ziel einer kreiseinheitlichen Regelung.
Die Verwaltung geht davon aus, dass durch die Anpassung monatliche Mehrkosten in Höhe von rund 4.500,00 € entstehen. Für den Zeitraum bis zum Jahresende werden geschätzte Gesamtkosten von 22.500,00 € veranschlagt, wobei die erforderlichen Mittel im Haushalt im Produkt „Erzieherische Hilfen“ zur Verfügung stehen sollen. Im Zuge der Anpassung werden die Tagespflegepersonen dazu angehalten, etwaige zwischen dem 01.08.2014 und dem Inkrafttreten der neuen Regelung zusätzlich eingenommene Kostenbeiträge an die Eltern zurückzuerstatten. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule empfiehlt dem Rat, den entsprechenden Beschluss zu fassen.
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- 25.09.2014 · Rat
- 24.09.2014 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 22Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2014/280 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2014/280 dient als Grundlage für die Sitzung des Rates am 25. September 2014. Gegenstand der Vorlage sind die Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil der Sitzung.
Der vorliegende Text sieht vor, dass die entsprechenden Mitteilungen zur Kenntnis genommen werden. Als alternative Option ist im Dokument festgehalten, dass keine Mitteilungen vorliegen können. Über die haushaltsmäßigen Auswirkungen der Vorlage werden keine spezifischen Kosten oder Einnahmen ausgewiesen. Eine abschließende Bewertung der finanziellen Folgen ist in der Vorlage nicht enthalten.
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- 25.09.2014 · Rat
- 23Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2014/281 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2014/281 dient als Grundlage für die Beratung von Anfragen im öffentlichen Teil der 23. Sitzung des Rates der Stadt Sprockhövel, die am 25. September 2014 stattfindet. Der Inhalt der Vorlage bezieht sich auf die Beantwortung von Anfragen, die im Rahmen der öffentlichen Sitzung gestellt werden.
Der vorliegende Text enthält einen Beschlussvorschlag, der vorsieht, dass die eingegangenen Anfragen beantwortet werden. Alternativ ist dokumentiert, dass keine Anfragen vorlagen. Weitere Details zu den spezifischen Inhalten der Anfragen oder zu den entsprechenden Sachstandsberichten der Fachbereiche sind der Vorlage nicht zu entnehmen. Informationen zu haushaltsmäßigen Auswirkungen, etwa zu Personalkosten oder Sachkosten, sowie Angaben zur Rechtsgrundlage sind in diesem Dokument nicht ausgefüllt.
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- 25.09.2014 · Rat
- 24FragestundeZur Vorlage · 2014/282 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2014/282 der Stadt Sprockhövel befasst sich mit der Durchführung der Fragestunde im Rat und seinen Ausschüssen. Grundlage für die Regelung ist der im Jahr 2009 verabschiedete Paragraph 20 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Sprockhövel und seine Ausschüsse.
Gemäß dieser Regelung ist die Aufnahme einer Fragestunde für Einwohner in die Tagesordnung vorgesehen, wobei der Rat über Ausnahmen entscheiden kann. Die Fragestunde findet in der Regel im Anschluss an die öffentliche Sitzung statt, wobei der Rat die Dauer der Fragestunde selbst festlegt. Zudem besteht die Möglichkeit, die Fragestunde nach einem bestimmten Tagesordnungspunkt einzuschieben.
Teilnahmeberechtigt sind alle Einwohner der Stadt, die mündliche Anfragen an den Bürgermeister richten können, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Pro Fragesteller sind maximal zwei Fragen sowie jeweils eine Zusatzfrage zulässig. Bei gleichzeitigen Meldungen bestimmt der Bürgermeister die Reihenfolge der Wortmeldungen. Die Beantwortung der Anfragen erfolgt im Regelfall mündlich durch den Bürgermeister. Sollte eine sofortige Beantwortung nicht möglich sein, kann auf eine schriftliche Antwort verwiesen werden. Eine anschließende Aussprache zu den Anfragen findet nicht statt.
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- 25.09.2014 · Rat
- –Öffentlicher Teil
- 27Förderprogramm LEADER hier: Teilnahme am FörderwettbewerbZur Vorlage · 2014/301 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/301 sieht die Teilnahme der Stadt Sprockhövel am Förderwettbewerb zur Bildung einer LEADER-Region vor. Das Programm der Europäischen Union und des Landes Nordrhein-Westfalen dient der Entwicklung des ländlichen Raumes mit Schwerpunkten wie der Dorfentwicklung, der Daseinsvorsorge, dem Tourismus sowie der Infrastruktur und Mobilität. Die geplante LEADER-Region soll aus den Städten Breckerfeld, Ennepetal, Sprockhövel, Gevelsberg und Wetter bestehen, wobei die Beteiligung spezifischer Gemarkungen vorgesehen ist.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat, die Verwaltung mit der Teilnahme am Wettbewerb zu beauftragen. Für die Erarbeitung der notwendigen Wettbewerbsunterlagen ist die Beauftragung eines externen Büros erforderlich. Die Kosten hierfür werden auf etwa 40.000 Euro geschätzt, wobei ein Teil der Kosten durch Zuschüsse gedeckt werden kann und die verbleibenden Kosten von den teilnehmenden Kommunen getragen werden müssen.
Ein Ziel des Verfahrens ist die Erarbeitung von Handlungsfeldern unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie lokaler Gemeinschaften. Eine erfolgreiche Teilnahme bietet die Möglichkeit, Projekte mit einer Förderung von maximal 65 Prozent aus einem Budget von 2,55 Millionen Euro zu unterstützen. Auch die Position eines Regionalmanagers ist förderfähig. Die Verwaltung ist angewiesen, nach Abschluss des Auftrages einen Bericht vorzulegen.
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- 25.09.2014 · Rat
- 24.09.2014 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 28Zustimmung zu einer überplanmäßigen AuszahlungZur Vorlage · 2014/303 · Tischvorlage
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Der Rat der Stadt Sprockhövel hat in seiner Sitzung am 25. September 2014 der überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 48.790 Euro zugestimmt. Die Mittel sind für die Planungsstelle 11.01.01/0012.785220 mit der Bezeichnung „Kanalsanierung ABK“ vorgesehen. Hintergrund der Maßnahme ist die Sanierung von Teilbereichen des Kanalnetzes in der Heidestraße und der Neustraße durch das Einbringen von Inlinern.
Die Finanzierung der Auszahlung erfolgt durch eine Umwidmung aus der Planungsstelle 12.02.01/0343.785210, welche die Bezeichnung „Bau Teilstück Löhener Str. 120“ trägt. Die Deckung wird dadurch ermöglicht, dass die Straßenbaumaßnahme am besagten Teilstück der Löhener Straße im Haushaltsjahr 2014 nicht realisiert wird. Die Entscheidung über den Beschlussvorschlag fiel im Rat einstimmig.
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- 25.09.2014 · Rat