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Beschlussvorlage

Bestellung der Schulleitung hier: Entsendung von Vertreter/-innen in die Schulkonferenz

2014/236

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/236 regelt die Neubesetzung der Vertretung des Schulträgers in der Schulkonferenz. Aufgrund der Neukonstituierung des Rates nach der Kommunalwahl ist eine Neubenennung der Vertreter erforderlich, da die bisherigen Ratsmitglieder nicht mehr im Gremium vertreten sind.

Gemäß § 61 Abs. 2 des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen soll die Schulkonferenz durch Vertreter des Schulträgers erweitert werden, um das Besetzungsverfahren der Schulleitung zu unterstützen. Das Verfahren sieht vor, dass die Bezirksregierung Arnsberg als Schulaufsichtsbehörde die Schulleitungsstelle ausschreibt. Die Schulkonferenz wählt aus den Bewerbungen mindestens zwei geeignete Personen. Zur Sicherstellung der Mitwirkung des Schulträgers wird ein stimmberechtigtes Mitglied entsandt, das beim Wahlvorgang ein Stimmrecht besitzt. Zudem können bis zu drei weitere Vertreter des Schulträgers beratend teilnehmen.

Der Beschluss sieht vor, die Leiterin des Fachbereichs II als stimmberechtigtes Mitglied und die stellvertretende Leiterin des Fachbereichs II als Vertretung zu entsenden. Als beratende Mitglieder sollen maximal drei Ratsmitglieder benannt werden. Nach der Wahl durch die Schulkonferenz muss die Bezirksregierung die Zustimmung des Schulträgers einholen. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule ist hierfür das zuständige Gremium. Eine Verweigerung der Zustimmung durch den Schulträger kann mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit erfolgen, woraufhin die Schulkonferenz einen zweiten Vorschlag unterbreiten kann.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 190 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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