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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Bestellung des Schriftführers/der Schriftführerin und des stellvertretenden Schriftführers/der stellvertretenden Schriftführerin für die Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und SchuleZur Vorlage · 2014/289 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 2014/289 wird die Bestellung der Schriftführung für die Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule am 24. September 2014 behandelt. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, konkret § 52 Abs. 1 in Verbindung mit § 58 Abs. 2 und 7, ist für die im Ausschuss gefassten Beschlüsse die Erstellung einer Niederschrift erforderlich.
Der vorliegende Vorschlag sieht vor, eine Person zur Schriftführerin für die Niederschriften des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule zu bestellen sowie eine weitere Person als Stellvertreterin zu bestimmen. Mit der Umsetzung dieser Bestellung sind laut der Vorlage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden.
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Beratungsfolge
- 24.09.2014 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 2Wahl des /der Vorsitzenden des Ausschusses für Jugendhilfe und SchuleZur Vorlage · 2014/290 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2014/290 der Stadt Sprockhövel dient der Durchführung der Wahl einer Vorsitzenden oder eines Vorsitzenden für den Ausschuss für Jugendhilfe und Schule. Die Sitzung ist für den 24. September 2014 in nichtöffentlicher Sitzung angesetzt.
Die rechtliche Grundlage für die Wahl bildet gemäß den Erläuterungen der Vorlage der § 4 Abs. 5 des 1. Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Demnach werden die stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses die Person aus den Reihen der Mitglieder des Rates wählen, die dem Ausschuss angehören.
Der Wahlvorgang orientiert sich an den Bestimmungen des § 50 der Gemeindeordnung NRW. Die Wahl erfolgt nach Möglichkeit durch offene Abstimmung, sofern kein Widerspruch vorliegt. Die Entscheidung wird durch Stimmenmehrheit getroffen, wobei eine Mehrheit von mehr als der Hälfte der gültigen Stimmen erforderlich ist. Sollte im ersten Wahlgang niemand eine absolute Mehrheit erreichen, findet eine engere Wahl zwischen den beiden Kandidaten mit den höchsten Stimmenzahlen statt. Bei einem Gleichstand im Falle einer engeren Wahl ist das Los entscheidend.
Aus dem Dokument geht hervor, dass durch die Wahl keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen.
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Beratungsfolge
- 24.09.2014 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 3Wahl des stellvertretenden / der stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Jugendhilfe und SchuleZur Vorlage · 2014/293 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2014/293 dient der Durchführung einer Wahl im Ausschuss für Jugendhilfe und Schule der Stadt Sprockhövel. Gegenstand der Sitzung am 24. September 2014 ist die Wahl einer stellvertretenden Vorsitzenden oder eines stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses.
Die rechtliche Grundlage für diesen Vorgang bildet gemäß den Erläuterungen der Vorlage der § 4 Abs. 5 des 1. Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Demnach sind die stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses dazu berechtigt, die stellvertretende Vorsitz oder den stellvertretenden Vorsitzenden aus dem Kreis der Mitgliedern zu wählen, die dem Rat der Stadt angehören.
Der Wahlvorgang orientiert sich an den Bestimmungen des § 50 der Gemeindeordnung NRW. Die Wahl soll nach Möglichkeit durch offene Abstimmung erfolgen, sofern kein Widerspruch vorliegt. Die Entscheidung wird durch Stimmenmehrheit getroffen, wobei eine Mehrheit von mehr als der Hälfte der gültigen Stimmen erforderlich ist. Sollte im ersten Wahlgang niemand die erforderliche Mehrheit erreichen, sieht die Vorlage eine engere Wahl zwischen den beiden Kandidaten mit den höchsten Stimmenzahlen vor. Im Falle einer Stimmengleichheit ist das Los entscheidend. Mit der Wahl sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden.
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Beratungsfolge
- 24.09.2014 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 4Verpflichtung der Ausschussmitglieder, sofern sie nicht dem Rat angehören, durch die / den Vorsitzende/n des Ausschusses für Jugendhilfe und SchuleZur Vorlage · 2014/294 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule am 24. September 2014 liegt die Beschlussvorlage 2014/294 zur Verpflichtung von Ausschussmitgliedern vor. Die Vorlage regelt den Vorgang, nach dem Mitglieder des Ausschusses, die keinem Mitglied des Rates angehören, durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule förmlich verpflichtet werden.
Die Verpflichtung erfolgt auf Grundlage der Gemeindeordnung, konkret gemäß § 58 Abs. 2 GO in Verbindung mit § 32 GO. Der Vorgang sieht vor, dass die Vorsitzperson oder der Vorsitzende eine festgelegte Formel verliest. Darin werden die Mitglieder dazu angehalten, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes sowie die Gesetze zu beachten und ihre Pflichten zum Wohle der Stadt Sprockhövel zu erfüllen. Die Mitglieder bekunden ihr Einverständnis mit dieser Verpflichtung durch das Erheben von den Plätzen. Mit der Umsetzung der Vorlage entstehen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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Beratungsfolge
- 24.09.2014 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 5Einladung des LWL für neue Mitglieder der Jugendhilfeausschüsse in Westfalen-LippeZur Vorlage · 2014/297 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule am 24. September 2014 liegt die Beschlussvorlage 2014/297 zur Kenntnisnahme vor. Gegenstand der Vorlage ist die Einladung des Landesjugendamtes Westfalen-Lippe (LWL) zu einer Einführungsveranstaltung.
Der LWL lädt die neu konstituierten Mitglieder der Jugendhilfeausschüsse in Westfalen-Lippe, die sich aus den Kommunalwahlen 2014 ergeben haben, zu einer Tagung ein. Diese Veranstaltung ist für den 13. November 2014 in Münster angesetzt. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule soll die vorliegende Einladung förmlich zur Kenntnis nehmen. Aus der Vorlage gehen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen für die Stadt Sprockhövel hervor.
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Beratungsfolge
- 24.09.2014 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 6Benennung von Vertreterinnen und Vertretern aus den Ratsfraktionen für die SpielplatzkommissionZur Vorlage · 2014/292 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 2014/292 wird die Neubesetzung der Spielplatzkommission thematisiert. Die Kommission, die bereits im März 2012 neu gegründet wurde, fungiert als beratender Unterausschuss des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule. Sie besitzt keine eigene Beschlusskompetenz, da die Beratung und Entscheidung über ihre Empfehlungen weiterhin durch den Ausschuss für Jugendhilfe und Schule erfolgt.
Die Zusammensetzung der Kommission umfasst neben Mitarbeitenden der zuständigen Fachbereiche jeweils eine Vertretung der Ratsfraktionen sowie eine Vertretung der Träger der freien Jugendhilfe. Aufgrund der Neubesetzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule nach der Kommunalwahl ist eine erneute Benennung der Mitglieder erforderlich. Ziel ist es, die personelle Besetzung der Kommission so zeitnah zu regeln, dass die Arbeit des Gremiums noch im laufenden Jahr fortgesetzt werden kann.
Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule soll die Ausführungen der Verwaltung zur Spielplatzkommission zur Kenntnis nehmen und die Vertreter der Ratsfraktionen für das Gremium benennen. Mit der Neubesetzung der Kommission sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden.
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Beratungsfolge
- 24.09.2014 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 7Berichte der AWO über die offene Ganztagsbetreuung an den Gemeinschaftsgrundschulen Börgersbruch und HaßlinghausenZur Vorlage · 2014/238 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule am 24. September 2014 liegt die Beschlussvorlage 2014/238 zur Beratung vor. Gegenstand der Vorlage sind Berichte der Arbeiterwohlfahrt (AWO) über die Durchführung der offenen Ganztagsbetreuung an den Gemeinschaftsgrundschulen in den Stadtteilen Börgersbruch und Haßlinghausen.
Die Vorlage sieht vor, dass der Ausschuss die vorliegenden Berichte der AWO zur Kenntnis nimmt. Als Grundlage für die Beratung dienen die der Vorlage beigefügten Anlagen, welche die Berichterstattung enthalten. Für die Sitzung ist vorgesehen, dass Vertreter der AWO sowie die Schulleiterinnen der beteiligten Einrichtungen anwesend sind, um für ergänzende Erläuterungen und Rückfragen zur Verfügung zu stehen.
Aus den Angaben der Vorlage geht hervor, dass keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Vorgang entstehen. Die Berichterstattung erfolgt im Rahmen des laufenden Betriebs der Ganztagsbetreuung.
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Beratungsfolge
- 24.09.2014 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 8Bestellung der Schulleitung hier: Entsendung von Vertreter/-innen in die SchulkonferenzZur Vorlage · 2014/236 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/236 regelt die Neubesetzung der Vertretung des Schulträgers in der Schulkonferenz. Aufgrund der Neukonstituierung des Rates nach der Kommunalwahl ist eine Neubenennung der Vertreter erforderlich, da die bisherigen Ratsmitglieder nicht mehr im Gremium vertreten sind.
Gemäß § 61 Abs. 2 des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen soll die Schulkonferenz durch Vertreter des Schulträgers erweitert werden, um das Besetzungsverfahren der Schulleitung zu unterstützen. Das Verfahren sieht vor, dass die Bezirksregierung Arnsberg als Schulaufsichtsbehörde die Schulleitungsstelle ausschreibt. Die Schulkonferenz wählt aus den Bewerbungen mindestens zwei geeignete Personen. Zur Sicherstellung der Mitwirkung des Schulträgers wird ein stimmberechtigtes Mitglied entsandt, das beim Wahlvorgang ein Stimmrecht besitzt. Zudem können bis zu drei weitere Vertreter des Schulträgers beratend teilnehmen.
Der Beschluss sieht vor, die Leiterin des Fachbereichs II als stimmberechtigtes Mitglied und die stellvertretende Leiterin des Fachbereichs II als Vertretung zu entsenden. Als beratende Mitglieder sollen maximal drei Ratsmitglieder benannt werden. Nach der Wahl durch die Schulkonferenz muss die Bezirksregierung die Zustimmung des Schulträgers einholen. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule ist hierfür das zuständige Gremium. Eine Verweigerung der Zustimmung durch den Schulträger kann mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit erfolgen, woraufhin die Schulkonferenz einen zweiten Vorschlag unterbreiten kann.
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Beratungsfolge
- 25.09.2014 · Rat
- 24.09.2014 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 9Umbenennung der Gemeinschaftsgrundschule Börgersbruch in "Herta-Sander-Gemeinschaftsgrundschule Börgersbruch"Zur Vorlage · 2014/240 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 2014/240 wird die Entscheidung über die Umbenennung der Gemeinschaftsgrundschule Börgersbruch behandelt. Gegenstand der Vorlage ist ein Antrag, die Schule in „Herta-Sander-Gemeinschaftsgrundschule Börbersbruch“ umzubenennen. Dieser Antrag wurde ursprünglich im August 2013 beim Ausschuss für Anregungen und Beschwerden eingereicht.
Nach einer Stellungnahme der Verwaltung durch den Ausschuss für Anregungen und Beschwerden wurde die Angelegenheit zur weiteren Klärung an die Schulkonferenz weitergeleitet. Da die Entscheidungsgewalt über die Namensgebung beim Schulträger liegt, wurde das Ergebnis der Schulkonferenz in den Entscheidungsprozess einbezogen. Die Schulkonferenz hat in ihrer Sitzung am 5. Juni 2014 beschlossen, dem Antrag auf Namensänderung nicht stattzugeben.
Auf Grundlage dieses Beschlusses der Schulkonferenz schlägt die Verwaltung vor, den Antrag auf Umbenennung abzulehnen. Die Gemeinschaftsgrundschule Börbersbruch soll somit ihren bisherigen Namen inklusive des Zusatzes „Offene Ganztagsschule“ beibehalten. Mit der Ablehnung des Antrags sind laut der Vorlage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden.
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Beratungsfolge
- 24.09.2014 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 10Mehr Freiräume für innovative schulische Vorhaben hier: Entwicklungsvorhaben der Mathilde-Anneke-SchuleZur Vorlage · 2014/273 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2014/273 befasst sich mit einem geplanten Entwicklungsvorhaben der Mathilde-Anneke-Schule im Rahmen des Runderlasses „Mehr Freiräume für innovative schulische Vorhaben“ des Ministeriums für Schule und Weiterbildung. Ziel des Vorhabens ist es, neue Modelle der Unterrichtsorganisation und Unterrichtsgestaltung über einen Zeitraum von maximal sechs Schuljahren zu erproben.
Die Schule beabsichtigt, zum Schuljahr 2015/2016 mit der Einführung jahrgangsübergreifender Klassen zu beginnen. Das Konzept sieht vor, die Umsetzung von der 5. Klasse an aufbauend über die folgenden Schuljahre zu erweitern. Zudem soll die Arbeit mit Kompetenzrastern eingeführt werden. Die Schulleitung sowie die stellvertretende Schulleitung werden über die Details des Vorhabens in der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule berichten.
Da es sich um eine innere Schulangelegenheit handelt, ist für die Antragstellung beim Ministerium lediglich ein Votum des Schulträgers erforderlich. Die Verwaltung unterstützt das Vorhaben und wird ein positives Votum abgeben, um die rechtzeitige Antragstellung durch die Schule zu ermöglichen. Das Schulamt für den Ennepe-Ruhr-Kreis hat dem Vorhaben bereits seine Zustimmung signalisiert. Durch die Umsetzung des Projekts entstehen für den Schulträger keine zusätzlichen Kosten. Der Ausschuss wird gebeten, die Erläuterungen zum Vorhaben zur Kenntnis zu nehmen.
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Beratungsfolge
- 24.09.2014 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 11Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2015 / 16Zur Vorlage · 2014/298 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule befasst sich mit der Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2015/16. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, die Planung zur Kenntnis zu nehmen und deren Umsetzung zuzustimmen. Damit wird die Verwaltung beauftragt, im Rahmen der Jugendhilfeplanung notwendige Maßnahmen zu veranlassen, um den Rechtsanspruch auf Betreuungsplätze für ein- bis sechsjährige Kinder zu gewährleisten. Etwaige bedarfsbezogene Änderungen sollen vor dem 15. März 2015 erfolgen.
Nach Angaben der Verwaltung konnte der Betreuungsanspruch für Kinder im Alter von einem bis sechs Jahren in der Vergangenheit erfüllt werden, wobei insbesondere der neue Rechtsanspruch für ein- und zweijährige Kinder abgedeckt war. Für das kommende Kindergartenjahr 2015/16 besteht jedoch ein Bedarf an 20 zusätzlichen Betreuungsplätzen für drei- bis sechsjährige Kinder. Dieser Bedarf verteilt sich auf neun Plätze im Wohnbereich 1 und elf Plätze im Wohnbereich 2.
Zur Deckung dieses Bedarfs wird die Errichtung von mindestens einer weiteren halben Gruppe der Gruppenform III mit etwa 12 Plätzen für über dreijährige Kinder als angezeigt betrachtet. Der verbleibende Bedarf soll durch Überhangplätze aufgefangen werden. Ein weiterer Ausbau für die Altersgruppe unter drei Jahren wird für das kommende Jahr als nicht erforderlich eingestuft. Da für das Jahr 2016/17 keine weiteren Ausbaumaßnahmen absehbar sind, wird eine provisorische Gestaltung der Maßnahmen für 2015/16 angestrebt. Die Verwaltung prüft derzeit die Realisierbarkeit der Maßnahmen. Es ist mit einer Steigerung der Kosten gegenüber der bisherigen Kalkulation zu rechnen.
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Beratungsfolge
- 24.09.2014 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 12Anerkennung von Kindertageseinrichtungen als „plus-KITA-“ und Sprachförder-Einrichtungen im Sinne des 2. Änderungsgesetzes zum Kinderbildungsgesetz (KiBiz) vom 17.06.2014Zur Vorlage · 2014/296 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2014/296 befasst sich mit der Anerkennung von Kindertageseinrichtungen als „plusKITA“- und „Sprachförder-Einrichtungen“ auf Grundlage des 2. Änderungsgesetzes zum Kinderbildungsgesetz. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule soll die vorgeschlagenen Vergabekriterien beschließen und die Verwaltung mit der Gewährung der entsprechenden Zuschüsse beauftragen. Für eine Einrichtung ist ein Förderpaket in Höhe von 25.000 Euro vorgesehen, während zwei weitere Einrichtungen jeweils einen Zuschuss von 5.000 Euro erhalten sollen. Die Anerkennung ist in der Regel für einen Zeitraum von fünf Jahren bis zum 31. Juli 2019 befristet.
Die Auswahl der Einrichtungen erfolgt über ein Verfahren, das eine Rangliste aller 14 Kitas erstellt. Als Kriterien dienen unter anderem der Anteil einkommensschwacher Eltern, der Anteil von Kindern mit Sprachförderbedarf sowie der Anteil von Kindern mit nicht-deutscher Erstsprache. Im Rahmen dieses Verfahrens wurde die katholische Kita St. Januarius sowohl als „Plus-Kita-Einrichtung“ als auch als „Sprachförder-Kita“ identifiziert. Das Kifaz Miteinander wird als „Sprachförder-Kita“ für den Erhalt der Mittel ausgewählt. Die Träger aller Kindertageseinrichtungen haben den Vergabekriterien im Zeitraum von Juli bis August des laufenden Jahres zugestimmt. Die finanziellen Auswirkungen beschränken sich auf die Weiterleitung von Landesmittelförderung in voller Höhe an die jeweiligen Träger. Die Mittelverwendung ist zweckgebunden und muss durch entsprechende Verwendungsnachweise belegt werden.
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Beratungsfolge
- 24.09.2014 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 13Änderung der Richtlinien der Stadt Sprockhövel über die Förderung der Kindertagespflege; Erhöhung der Vergütung für Leistungen der KindertagespflegeZur Vorlage · 2014/295 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/295 sieht eine Änderung der Richtlinien der Stadt Sprockhövel über die Förderung der Kindertagespflege vor. Konkret wird die Erhöhung des Entgelts für qualifizierte Tagespflegepersonen von bisher 4,50 € auf 5,50 € pro Stunde vorgeschlagen. Die Umsetzung soll rückwirkend zum 01.08.2014 erfolgen.
Grundlage für diesen Vorschlag ist eine Änderung des Kinderbildungsgesetzes durch den Landtag NRW, die zum 01.08.2014 in Kraft getreten ist. Diese Neuregelung untersagt es Tagespflegepersonen, zusätzlich zur staatlichen Förderung weitere Kostenbeiträge von den Eltern der betreuten Kinder einzuziehen. Die Erhöhung des Stundenentgelts dient dazu, den Wegfall dieser zusätzlichen Einnahmen auszugleichen und die Sicherstellung der Betreuungsplätze für Kinder zwischen einem und sechs Jahren zu gewährleisten. Die Empfehlung zur Anhebung des Entgelts auf 5,50 € basiert zudem auf gemeinsamen Beratungen der Jugendamtsleitungen im Ennebergischen Kreis mit dem Ziel einer kreiseinheitlichen Regelung.
Die Verwaltung geht davon aus, dass durch die Anpassung monatliche Mehrkosten in Höhe von rund 4.500,00 € entstehen. Für den Zeitraum bis zum Jahresende werden geschätzte Gesamtkosten von 22.500,00 € veranschlagt, wobei die erforderlichen Mittel im Haushalt im Produkt „Erzieherische Hilfen“ zur Verfügung stehen sollen. Im Zuge der Anpassung werden die Tagespflegepersonen dazu angehalten, etwaige zwischen dem 01.08.2014 und dem Inkrafttreten der neuen Regelung zusätzlich eingenommene Kostenbeiträge an die Eltern zurückzuerstatten. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule empfiehlt dem Rat, den entsprechenden Beschluss zu fassen.
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Beratungsfolge
- 25.09.2014 · Rat
- 24.09.2014 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 14Ferienspaß 2014 (Sachstandsbericht)Zur Vorlage · 2014/275 · Beschlussvorlage
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Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule am 24. September 2014 wurde die Vorlage 2014/275 zur Beratung vorgelegt. Gegenstand der Sitzung ist ein Sachstandsbericht zum Projekt „Ferienspaß 2014“.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss den Bericht über den aktuellen Stand der Maßnahmen lediglich zur Kenntnis nimmt. Aus den Dokumenten geht hervor, dass für die Durchführung des Programms keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen in Form von zusätzlichen Personalkosten oder Sachkosten im Rahmen dieser Vorlage ausgewiesen wurden. Es handelt sich bei dem Tagesordnungspunkt um eine Information des zuständigen Fachbereichs über den Verlauf bzw. den Abschluss der entsprechenden Ferienaktivitäten. Eine weitere inhaltliche Prüfung oder eine Entscheidung über zusätzliche Mittel ist mit diesem Sachstandsbericht nicht verbunden.
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Beratungsfolge
- 24.09.2014 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 15Information über die geänderte Satzung für das Jugendamt der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2014/299 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule am 24. September 2014 liegt eine Information über die geänderte Satzung für das Jugendamt der Stadt Sprockhövel vor. Der Ausschuss soll die vorliegenden Informationen zur Satzungsänderung zur Kenntnis nehmen.
Die Grundlage der Änderungen bildet ein Beschluss des Rates vom 3. Juli 2014. Im Zuge der Neubildung des Ausschusses wurde die Mitgliedschaft des Stadtsportverbandes neu geregelt. Auf Antrag des Vorsitzenden des Stadtsportverbandes wurde die bisherige Regelung, nach der ein Vertreter des Verbandes lediglich als beratendes Mitglied am Ausschuss teilnahm, aufgehoben. Damit entfällt die entsprechende Passage in § 5 Abs. 2 Buchstabe a) der Satzung.
Gleichzeitig wurde die Zusammensetzung der beratenden Mitglieder in § 5 Abs. 2 der Satzung angepasst. Neu ist die Aufnahme von Vertretern der im Rat vertretenen Fraktionen, sofern diese keine stimmberechtigten Mitglieder im Ausschuss stellen. Die Satzung legt nun fest, dass neben Vertretern des Kreisgesundheitsamtes und Vertretern der städtischen Schulen auch je ein Vertreter der Fraktionen als beratende Mitglieder angehören können. Diese Änderungen traten rückwirkend zum 1. Juli 2014 in Kraft.
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- 24.09.2014 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 16Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2014/283 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2014/283 dient als Grundlage für die Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule, die am 24. September 2014 stattfindet. Der Tagesordnungspunkt 16 betrifft die Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil der Sitzung.
Zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage durch den Bürgermeister liegen keine Mitteilungen vor, die zur Beratung oder Information an den Ausschuss übermittelt werden müssen. Aus der Vorlage geht hervor, dass für diesen Tagesordnungspunkt keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten sind. Es sind weder Personalkosten noch Sachkosten durch diesen Punkt vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 24.09.2014 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 17Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2014/284 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2014/284 dient als Grundlage für die Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule am 24. September 2014. Der Tagesordnungspunkt 17 betrifft Anfragen im öffentlichen Teil der Sitzung.
Aus dem vorliegenden Dokument geht hervor, dass für diesen Tagesordnungspunkt kein spezifischer Beschlussvorschlag formuliert wurde. Es sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Punkt vorgesehen. Die Vorlage enthält keine weiteren inhaltlichen Erläuterungen oder Details zu den konkreten Fragestellungen der Anfragen.
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- 24.09.2014 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule