Wahl des /der Vorsitzenden des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2014/290 der Stadt Sprockhövel dient der Durchführung der Wahl einer Vorsitzenden oder eines Vorsitzenden für den Ausschuss für Jugendhilfe und Schule. Die Sitzung ist für den 24. September 2014 in nichtöffentlicher Sitzung angesetzt.
Die rechtliche Grundlage für die Wahl bildet gemäß den Erläuterungen der Vorlage der § 4 Abs. 5 des 1. Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Demnach werden die stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses die Person aus den Reihen der Mitglieder des Rates wählen, die dem Ausschuss angehören.
Der Wahlvorgang orientiert sich an den Bestimmungen des § 50 der Gemeindeordnung NRW. Die Wahl erfolgt nach Möglichkeit durch offene Abstimmung, sofern kein Widerspruch vorliegt. Die Entscheidung wird durch Stimmenmehrheit getroffen, wobei eine Mehrheit von mehr als der Hälfte der gültigen Stimmen erforderlich ist. Sollte im ersten Wahlgang niemand eine absolute Mehrheit erreichen, findet eine engere Wahl zwischen den beiden Kandidaten mit den höchsten Stimmenzahlen statt. Bei einem Gleichstand im Falle einer engeren Wahl ist das Los entscheidend.
Aus dem Dokument geht hervor, dass durch die Wahl keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 24.09.2014kein Ergebnis hinterlegt
Verwandte Vorlagen
Aus derselben Sitzung
- Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil Ausschuss für Jugendhilfe und Schule, 24.09.2014
- Anfragen im öffentlichen Teil Ausschuss für Jugendhilfe und Schule, 24.09.2014
- Bestellung des Schriftführers/der Schriftführerin und des stellvertretenden Schriftführers/der stellvertretenden Schriftführerin für die Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule Ausschuss für Jugendhilfe und Schule, 24.09.2014
- Benennung von Vertreterinnen und Vertretern aus den Ratsfraktionen für die Spielplatzkommission Ausschuss für Jugendhilfe und Schule, 24.09.2014
- Wahl des stellvertretenden / der stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule Ausschuss für Jugendhilfe und Schule, 24.09.2014
- Verpflichtung der Ausschussmitglieder, sofern sie nicht dem Rat angehören, durch die / den Vorsitzende/n des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule Ausschuss für Jugendhilfe und Schule, 24.09.2014