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Beschlussvorlage

Verpflichtung der Ausschussmitglieder, sofern sie nicht dem Rat angehören, durch die / den Vorsitzende/n des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule

2014/294

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

In der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule am 24. September 2014 liegt die Beschlussvorlage 2014/294 zur Verpflichtung von Ausschussmitgliedern vor. Die Vorlage regelt den Vorgang, nach dem Mitglieder des Ausschusses, die keinem Mitglied des Rates angehören, durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule förmlich verpflichtet werden.

Die Verpflichtung erfolgt auf Grundlage der Gemeindeordnung, konkret gemäß § 58 Abs. 2 GO in Verbindung mit § 32 GO. Der Vorgang sieht vor, dass die Vorsitzperson oder der Vorsitzende eine festgelegte Formel verliest. Darin werden die Mitglieder dazu angehalten, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes sowie die Gesetze zu beachten und ihre Pflichten zum Wohle der Stadt Sprockhövel zu erfüllen. Die Mitglieder bekunden ihr Einverständnis mit dieser Verpflichtung durch das Erheben von den Plätzen. Mit der Umsetzung der Vorlage entstehen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.

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