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Beschlussvorlage

Wahl des stellvertretenden / der stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule

2014/293

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2014/293 dient der Durchführung einer Wahl im Ausschuss für Jugendhilfe und Schule der Stadt Sprockhövel. Gegenstand der Sitzung am 24. September 2014 ist die Wahl einer stellvertretenden Vorsitzenden oder eines stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses.

Die rechtliche Grundlage für diesen Vorgang bildet gemäß den Erläuterungen der Vorlage der § 4 Abs. 5 des 1. Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Demnach sind die stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses dazu berechtigt, die stellvertretende Vorsitz oder den stellvertretenden Vorsitzenden aus dem Kreis der Mitgliedern zu wählen, die dem Rat der Stadt angehören.

Der Wahlvorgang orientiert sich an den Bestimmungen des § 50 der Gemeindeordnung NRW. Die Wahl soll nach Möglichkeit durch offene Abstimmung erfolgen, sofern kein Widerspruch vorliegt. Die Entscheidung wird durch Stimmenmehrheit getroffen, wobei eine Mehrheit von mehr als der Hälfte der gültigen Stimmen erforderlich ist. Sollte im ersten Wahlgang niemand die erforderliche Mehrheit erreichen, sieht die Vorlage eine engere Wahl zwischen den beiden Kandidaten mit den höchsten Stimmenzahlen vor. Im Falle einer Stimmengleichheit ist das Los entscheidend. Mit der Wahl sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 176 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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