Bestellung des Schriftführers/der Schriftführerin und des stellvertretenden Schriftführers/der stellvertretenden Schriftführerin für die Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 2014/289 wird die Bestellung der Schriftführung für die Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule am 24. September 2014 behandelt. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, konkret § 52 Abs. 1 in Verbindung mit § 58 Abs. 2 und 7, ist für die im Ausschuss gefassten Beschlüsse die Erstellung einer Niederschrift erforderlich.
Der vorliegende Vorschlag sieht vor, eine Person zur Schriftführerin für die Niederschriften des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule zu bestellen sowie eine weitere Person als Stellvertreterin zu bestimmen. Mit der Umsetzung dieser Bestellung sind laut der Vorlage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden.
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Beratungsfolge
- 24.09.2014kein Ergebnis hinterlegt
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