Benennung von Vertreterinnen und Vertretern aus den Ratsfraktionen für die Spielplatzkommission
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 2014/292 wird die Neubesetzung der Spielplatzkommission thematisiert. Die Kommission, die bereits im März 2012 neu gegründet wurde, fungiert als beratender Unterausschuss des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule. Sie besitzt keine eigene Beschlusskompetenz, da die Beratung und Entscheidung über ihre Empfehlungen weiterhin durch den Ausschuss für Jugendhilfe und Schule erfolgt.
Die Zusammensetzung der Kommission umfasst neben Mitarbeitenden der zuständigen Fachbereiche jeweils eine Vertretung der Ratsfraktionen sowie eine Vertretung der Träger der freien Jugendhilfe. Aufgrund der Neubesetzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule nach der Kommunalwahl ist eine erneute Benennung der Mitglieder erforderlich. Ziel ist es, die personelle Besetzung der Kommission so zeitnah zu regeln, dass die Arbeit des Gremiums noch im laufenden Jahr fortgesetzt werden kann.
Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule soll die Ausführungen der Verwaltung zur Spielplatzkommission zur Kenntnis nehmen und die Vertreter der Ratsfraktionen für das Gremium benennen. Mit der Neubesetzung der Kommission sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 24.09.2014kein Ergebnis hinterlegt
Verwandte Vorlagen
Aus derselben Sitzung
- Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil Ausschuss für Jugendhilfe und Schule, 24.09.2014
- Anfragen im öffentlichen Teil Ausschuss für Jugendhilfe und Schule, 24.09.2014
- Bestellung des Schriftführers/der Schriftführerin und des stellvertretenden Schriftführers/der stellvertretenden Schriftführerin für die Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule Ausschuss für Jugendhilfe und Schule, 24.09.2014
- Wahl des /der Vorsitzenden des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule Ausschuss für Jugendhilfe und Schule, 24.09.2014
- Wahl des stellvertretenden / der stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule Ausschuss für Jugendhilfe und Schule, 24.09.2014
- Verpflichtung der Ausschussmitglieder, sofern sie nicht dem Rat angehören, durch die / den Vorsitzende/n des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule Ausschuss für Jugendhilfe und Schule, 24.09.2014