Anerkennung von Kindertageseinrichtungen als „plus-KITA-“ und Sprachförder-Einrichtungen im Sinne des 2. Änderungsgesetzes zum Kinderbildungsgesetz (KiBiz) vom 17.06.2014
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2014/296 befasst sich mit der Anerkennung von Kindertageseinrichtungen als „plusKITA“- und „Sprachförder-Einrichtungen“ auf Grundlage des 2. Änderungsgesetzes zum Kinderbildungsgesetz. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule soll die vorgeschlagenen Vergabekriterien beschließen und die Verwaltung mit der Gewährung der entsprechenden Zuschüsse beauftragen. Für eine Einrichtung ist ein Förderpaket in Höhe von 25.000 Euro vorgesehen, während zwei weitere Einrichtungen jeweils einen Zuschuss von 5.000 Euro erhalten sollen. Die Anerkennung ist in der Regel für einen Zeitraum von fünf Jahren bis zum 31. Juli 2019 befristet.
Die Auswahl der Einrichtungen erfolgt über ein Verfahren, das eine Rangliste aller 14 Kitas erstellt. Als Kriterien dienen unter anderem der Anteil einkommensschwacher Eltern, der Anteil von Kindern mit Sprachförderbedarf sowie der Anteil von Kindern mit nicht-deutscher Erstsprache. Im Rahmen dieses Verfahrens wurde die katholische Kita St. Januarius sowohl als „Plus-Kita-Einrichtung“ als auch als „Sprachförder-Kita“ identifiziert. Das Kifaz Miteinander wird als „Sprachförder-Kita“ für den Erhalt der Mittel ausgewählt. Die Träger aller Kindertageseinrichtungen haben den Vergabekriterien im Zeitraum von Juli bis August des laufenden Jahres zugestimmt. Die finanziellen Auswirkungen beschränken sich auf die Weiterleitung von Landesmittelförderung in voller Höhe an die jeweiligen Träger. Die Mittelverwendung ist zweckgebunden und muss durch entsprechende Verwendungsnachweise belegt werden.
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Beratungsfolge
- 24.09.2014kein Ergebnis hinterlegt
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