Sparkassenangelegenheiten, hier: Entlastung der Organe der Stadtsparkasse
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates der Stadt Sprockhövel vom 3. Juli 2014 wurde über die Entlastung der Organe der Stadtsparkasse beraten. Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2014/165 basierte auf dem vorliegenden Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2013 sowie dem dazugehörigen Lagebericht.
Der Bericht zum Jahresabschluss wurde durch die Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe in Münster mit einem Bestätigungsvermerk versehen. Auf dieser Grundlage wurde der Beschluss gefasst, den Organen der Sparkasse, namentlich dem Verwaltungsrat und dem Vorstand, für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. Die rechtliche Grundlage für diesen Beschluss des Rates bildet der Paragraph 8 Absatz 2 Buchstabe f des Sparkassengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen.
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Beratungsfolge
- 03.07.2014kein Ergebnis hinterlegt
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