Widerruf der Bestellung eines Standesbeamten
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Sprockhövel berät in der Sitzung am 3. Juli 2014 über den Widerruf der Bestellung eines Standesbeamten. Gegenstand der Beschlussvorlage 2014/133 ist die Aufhebung der Bestellung des ehemaligen Bürgermeisters zum Standesbeamten mit sofortiger Wirkung.
Die Grundlage für diesen Vorgang ist das Ausscheiden des ehemaligen Bürgermeisters aus dem Amt zum 22. Juni 2014. Gemäß § 2 Absatz 3 des Personenstandsgesetzes dürfen nur Personen, die sich in einem aktiven Dienstverhältnis befinden, als Standesbeamte fungieren. Da die entsprechende Bestellung im Dezember 2007 auf Widerruf erfolgte, ist nun eine formelle Aufhebung der Bestellung erforderlich.
Mit dem Beschluss werden die rechtlichen Voraussetzungen für die Ausübung der standesamtlichen Tätigkeit durch die betreffende Person beendet. Aus dem Dokument geht hervor, dass durch diesen Vorgang keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 03.07.2014kein Ergebnis hinterlegt
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