Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 12. Sachstandsbericht zur Erstellung eines integrierten Handlungskonzeptes Sprockhövel-HaßlinghausenZur Vorlage · 2017/221 · Beschlussvorlage
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Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung am 26. Juni 2017 wurde ein Sachstandsbericht zur Erstellung eines integrierten Handlungskonzeptes für den Stadtteil Sprockhövel-Haßlinghausen vorgelegt. Die Vorlage dient der Information über den aktuellen Stand der Planungsarbeiten.
Nach Abschluss der Grundlagenermittlung durch das beauftragte Ingenieurbüro liegt nun eine Bestandsanalyse vor. Diese Untersuchung umfasst die Bereiche Einzelhandel, Wohnen, Stadtgestaltung sowie Baukultur und den öffentlichen Raum sowie das Verkehrswesen. Das Ergebnis der Analyse ist eine Stärken-Schwächen-Karte, welche sowohl Potenziale als auch Problemstellen im Stadtteil aufzeigt.
Auf Basis dieser Daten werden Maßnahmenvorschläge für verschiedene Handlungsfelder entwickelt. Diese konzentrieren sich auf den öffentlichen Raum und öffentliche Einrichtungen, den Einzelhandel, die Baukultur, Gebäude und Wohnen sowie die Themen Verkehr und Mobilität. Die erstellte Stärken-Schwächen-Karte und die definierten Handlungsfelder bilden die Grundlage für die anstehende Beteiligung der Öffentlichkeit. Das beauftragte Ingenieurbüro stellt die Bestandsanalyse, die Karte sowie die bisher erarbeiteten Maßnahmenvorschläge im Rahmen der Sitzung vor. Der Ausschuss nimmt den Sachstand zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 26.06.2017 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 2Aufhebung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Haßlinghausen Süd III" hier: Auswertung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2017/227 · Beschlussvorlage
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Im Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung der Stadt Sprockhövel wurde das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufhebung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Haßlinghausen Süd III“ behandelt. Ziel des Verfahrens ist es, die bestehende Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung eines Einkaufszentrums aufzuheben. Durch die Aufhebung soll die Darstellung im Flächennutzungsplan wieder dem Stand des rechtswirksamen Plans vom 12. September 1998 entsprechen, welcher für diesen Bereich eine gemischte Baufläche vorsieht. Eine Übereinstimmung mit den Zielen der Regionalplanung wurde durch den Regionalverband Ruhr bestätigt.
Im Rahmen der öffentlichen Anhörung am 15. Mai 2017 wurden neben der geplanten Aufhebung des Flächennutzungsplanes auch Varianten zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 vorgestellt. Im Zeitraum der Beteiligung vom 15. Mai bis zum 2. Juni 2017 gingen keine schriftlichen Eingaben ein. Zu der geplanten Aufhebung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes wurden keine Anregungen oder Bedenken vorgetragen. Die im Rahmen der Veranstaltung geäußerten Anregungen bezogen sich auf die Varianten des Bebauungsplanverfahrens und werden daher im parallel laufenden Verfahren zur Bebauungsplanänderung behandelt.
Der Ausschuss nahm das Ergebnis der Beteiligung zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung, die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der sonstigen Behörden gemäß § 4 BauGB durchzuführen.
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Beratungsfolge
- 26.06.2017 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 32. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 "Haßlinghausen-Süd III" hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2017/231 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2017/231 befasst sich mit der zweiten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Haßlinghausen-Süd III“. Gegenstand des Vorhabens ist die Umwandlung eines Sondergebiets, das für ein Einkaufszentrum vorgesehen war, zurück in ein Mischgebiet. Mit dieser Änderung soll die Ansiedlung großflächiger Lebensmittelmärkte ausgeschlossen werden, um die Versorgung im Zentrum zu stärken. Parallel dazu wird die Aufhebung der dritten Änderung des Flächennutzungsplanes angestrebt.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Zeitraum vom 15. Mai bis zum 2. Juni 2017 nahmen 19 Bürger an einer Anhörung teil, wobei keine schriftlichen Eingaben eingingen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung nimmt dieses Ergebnis zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, den Planentwurf auf Basis der Verwaltungstellungnahme weiter zu erarbeiten und das Verfahren fortzuführen.
Die Verwaltung empfiehlt die Umsetzung der Variante 1 der zweiten Änderung, wobei ein Abriss des bestehenden Gebäudes als sinnvoll bewertet wird. Der Bebauungsplan enthält bereits Schallschutzfestsetzungen, etwa durch Abstandsregeln zur Windenergieanlage. Eine erneute Schalluntersuchung kann durch die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erforderlich werden. Zudem ist eine 110-KV-Hochspannungsleitung mit einem Sicherheitsbereich von jeweils 23 Metern im Plan verzeichnet; ein Rückbau ist nicht vorgesehen. Die bestehende Genehmigung für die Windenergieanlage bleibt bestehen. Haushaltsmäßige Auswirkungen der Änderung werden nicht erwartet. Der nächste Verfahrensschritt umfasst die Beteiligung öffentlicher Belange.
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Beratungsfolge
- 26.06.2017 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 41. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 "Gosekamp" hier: Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2017/206 · Beschlussvorlage
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Im Rahmen der Vorlage 2017/206 wurde der Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Gosekamp“ informiert. Hintergrund des Änderungsverfahrens ist ein Antrag, der die Errichtung von Dachgauben im Plangebiet ermöglichen soll, da die bisherigen textlichen Festsetzungen Dachaufbauten untersagten.
Im Zuge der Beteiligung wurden verschiedene Anliegen vorgetragen. Dazu gehörten Fragen zur Parkraumsituation, zur Bebauung der Wichernstraße sowie zur zulässigen Breite und Gestaltung von Dachgauben. Auch die Erhöhung der Drempelhöhe und die Anzahl der zulässigen Vollgeschosse wurden thematisiert.
Die Verwaltung hat auf die eingegangenen Stellungnahmen reagiert und plant eine Überarbeitung des Planentwurfs. Um die Raumqualität im Dachgeschoss zu verbessern, soll die zulässige Gaubenbreite von 5,0 m auf 6,0 m angehoben werden. Bei Doppelhäusern soll der Abstand zum Ortgang nur noch an den freistehenden Giebelseiten einzuhalten sein. Zudem wird die Anzahl der zulässigen Vollgeschosse auf zwei erhöht, wobei das zweite Vollgeschoss als ausgebautes Dachgeschoss ausgeführt werden muss. Die Drempelhöhe soll auf maximal 1 m angehoben werden, um die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Dachgeschossnutzung zu verbessern. Der Ausschuss hat die Verwaltung beauftragt, den Planentwurf entsprechend der Stellungnahmen der Verwaltung zu überarbeiten und das Verfahren fortzuführen.
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- 26.06.2017 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 5Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb einer Eloxalanlage einschließlich Nebeneinrichtungen in der StefansbeckeZur Vorlage · 2017/218 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2017/218 befasst sich mit dem Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz für die Errichtung und den Betrieb einer Eloxalanlage im Bereich Stefansbecke. Das Vorhaben sieht die Einrichtung eines Betriebs zur Oberflächenbehandlung von Aluminium in den bestehenden Hallenkomplexen Stefansbecke 23 und 27 vor. Dabei handelt es sich um die Bearbeitung von Lohnaufträgen externer Kunden ohne eigene Produktfertigung.
Der geplante Betrieb umfasst die Errichtung von Beiz- und Eloxalbädern mit einem Wirkbadvolumen von 99,3 m³, einer Löschwasserrückhaltung, eines Abluftwäschers mit einem 16 Meter hohen Kamin sowie eines Tanklagers und eines Chemikalienlagers. Zudem sind eine Abwasserbehandlungsanlage zur Spülwasseraufbereitung und Kühlanlagen im Bereich der Harkortstraße vorgesehen. Der Betrieb ist auf drei Schichten an sieben Tagen pro Woche ausgelegt, wobei der Waren- und Chemikalientransport auf den Zeitraum zwischen 6 und 22 Uhr begrenzt ist.
Ein schalltechnisches Prognosegutachten weist darauf hin, dass die Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm für die angrenzende Wohnnutzung sowohl am Tag als auch in der Nacht nicht überschritten werden. Das Vorhaben liegt im Bebauungsplan Nr. 12 „Gewerbegebiet Stefansbecke I“. Aus planungsrechtlicher und bauordnungsrechtlicher Sicht bestehen seitens der Stadt keine Bedenken gegen das Vorhaben. Die abschließende Prüfung obliegt der Bezirksregierung Arnsberg. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung hat dem Vorhaben zugestimmt.
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- 26.06.2017 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 6Sozialer Wohnungsbau hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 02.05.2017Zur Vorlage · 2017/193 · Beschlussvorlage
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In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung der Stadt Sprockhövel vom 26. Juni 2017 wurde die Vorlage 2017/193 zum Thema sozialer Wohnungsbau behandelt. Bei dem Dokument handelt es sich um eine Beschlussvorlage des Bürgermeisters, die auf einem Antrag der SPD-Fraktion vom 2. Mai 2017 basiert.
Der Inhalt der Vorlage bezieht sich auf die im Antrag gestellten Forderungen zum sozialen Wohnungsbau. Ein konkreter Beschlussvorschlag wurde in der vorliegenden Sitzungsunterlage nicht formuliert. Die Erläuterungen zur Vorlage verweisen in ihrer Gesamtheit auf den ursprünglichen Antrag der Fraktion. Über die haushaltsmäßigen Auswirkungen der im Antrag enthaltenen Punkte wurden in der Vorlage keine spezifischen Kosten oder Einnahmen ausgewiesen. Die Vorlage war als Tagesordnungspunkt für die nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses vorgesehen.
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- 26.06.2017 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 7Förderprogramm VITAL NRW hier: Sachstand ENNEPE.ZUKUNFT.RUHRZur Vorlage · 2017/230 · Beschlussvorlage
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Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung am 26. Juni 2017 wurde ein Sachstandsbericht zum Förderprogramm VITAL NRW vorgelegt. Der Bericht befasste sich insbesondere mit dem aktuellen Stand des Projekts ENNEPE.ZUKUNFT.RUHR, an dem die Städte Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg, Wetter und Sprockhövel beteiligt sind.
Der Verein ENNEPE.ZUKUNFT.RUHR e.V., der im März 2017 offiziell in das Vereinsregister eingetragen wurde, hielt im Juni 2017 eine Mitgliederversammlung ab. Im Rahmen dieser Versammlung wurde die neue Regionalmanagerin vorgestellt, die zum 1. Juli 2017 die Stelle zur Begleitung und Umsetzung der regionalen Entwicklungsstrategie antritt. Die Finanzierung dieser Position erfolgt durch eine Zuwendung der Bezirksregierung Arnsberg, die eine Förderquote von 65 % bis zum Ende des Jahres 2023 vorsieht.
Zudem wurde im Zuge der Versammlung eine neue Kassiererin gewählt. Ein weiterer wesentlicher Punkt war die Bildung eines Projektausschusses, der aus insgesamt 23 Mitgliedern der teilnehmenden Kommunen besteht. Für die Stadt Sprockhövel wurden sieben Mitglieder in diesen Ausschuss berufen. Die Aufgabe dieses Gremiums umfasst die Überarbeitung der regionalen Entwicklungsstrategie sowie die Auswahl und Konzeption der zu realisierenden Projekte. Der Ausschuss nahm den vorliegenden Sachstand zur Kenntnis.
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- 26.06.2017 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 8Ansiedlung eines Designer-Outlet-Centers in der Stadt Remscheid hier: Zustellung der BaugenehmigungZur Vorlage · 2017/211 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/211 des Bürgermeisters dient der Information des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung über die Erteilung von Baugenehmigungen für ein geplantes Designer-Outlet-Center in der Stadt Remscheid. Die Verwaltung informiert darüber, dass die Stadt Remscheid die Genehmigungen für den Neubau der Verkaufsstätte inklusive einer unterirdischen Großgarage, einer Verbindungsbrücke zum Parkhaus sowie die Nutzungsänderung eines ehemaligen Feuerwehrhauses erteilt hat. Zudem wurde die Genehmigung für eine oberirdische Großgarage und die Geländeanhebung von Böschungen für eine Tankstelle bekannt gegeben.
Die Stadt Sprockhövel hatte in vorangegangenen Sitzungen Bedenken gegen das Vorhaben geäußert. Im Fokus stand dabei die Befürchtung, dass die Ansiedlung negative Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche in Sprockhöhel, insbesondere in Haßlinghausen, haben könnte. Es wurde die Sorge geäußert, dass durch Ankergeschäfte Kundenverluste bei kleineren Fachgeschäften entstehen und die Kaufkraftbindung in der Stadt beeinträchtigt wird. Da die Stadt Remscheid diese Bedenken nicht berücksichtigt hat, wurde das Planverfahren fortgesetzt.
Nach einer Abstimmung mit dem Ennepe-Ruhr-Kreis, den betroffenen Kommunen und dem beauftragten Rechtsbeistand wurde entschieden, von einer Klage gegen die Baugenehmigungen abzusehen, da keine Erfolgsaussichten für ein entsprechendes Verfahren bestehen. Der Ausschuss nimmt die Informationen zur Kenntnis.
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- 26.06.2017 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 9Bekanntgabe von eingegangenen und beschiedenen Bauanträgen und BauvoranfragenZur Vorlage · 2017/202 · Beschlussvorlage
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Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung am 26. Juni 2017 wurde die Bekanntgabe von eingegangenen und beschiedenen Bauanträgen sowie Bauvoranfragen behandelt. Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2017/202 dient der Information über den aktuellen Stand der baurechtlichen Verfahren im Stadtgebiet.
Die Vorlage umfasst eine Aufstellung der seit der letzten Ausschusssitzung angelegten Bauakten. Darin enthalten sind Informationen über erteilte Baugenehmigungen sowie über eingegangene und beschiedene Bauvoranfragen. Zur Unterscheidung der Art der Vorhaben sind gewerbliche Projekte in der Aufstellung mit einem „G“ gekennzeichnet.
Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag wird vorgesehen, dass der Ausschuss die zur Bekanntgabe stehenden Informationen zur Kenntnis nimmt. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diesen Vorgang keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen.
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- 26.06.2017 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 10Bericht aus der WirtschaftsförderungZur Vorlage · 2017/170 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2017/170 dient der Information des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung. Gegenstand der Vorlage ist ein Bericht aus der Wirtschaftsförderung, der im Rahmen der nichtöffentlichen Sitzung am 26. Juni 2017 behandelt wurde.
Der Inhalt der Vorlage sieht vor, dass die zuständige Fachabteilung im Rahmen der Sitzung mündlich über aktuelle Entwicklungen und Sachstände aus dem Bereich der Wirtschaftsförderung berichtet. Es handelt sich hierbei um eine reine Informationsvorlage, für die kein formeller Beschluss zur Durchführung einer Maßnahme erforderlich ist, sondern lediglich die Kenntnisnahme durch das Gremium vorgesehen ist.
Aus den Dokumenten geht hervor, dass keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Berichtsvorgang entstehen. Die Vorlage dient der laufenden Berichterstattung der Wirtschaftsförderung gegenüber dem Ausschuss.
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- 26.06.2017 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 11Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2017/194 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2017/194 dient als Grundlage für die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung am 26. Juni 2017. Der Inhalt der Vorlage bezieht sich auf den Tagesordnungspunkt 11, welcher die Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil umfasst.
Aus dem Dokument geht hervor, dass für diesen Tagesordnungspunkt kein spezifischer Beschlussvorschlag formuliert wurde. Es handelt sich somit um eine rein informative Vorlage zur Kenntnisnahme der Verwaltungsmitteilungen durch das Gremium. Über die haushaltsmäßigen Auswirkungen der vorliegenden Mitteilungen sind keine Kosten oder Einnahmen ausgewiesen. Eine Verpflichtung zur Vorlage von Sachstandsberriften durch den zuständigen Fachbereich ist für diesen Punkt nicht vorgesehen.
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- 26.06.2017 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 12Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2017/195 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2017/195 dient als Tagesordnungspunkt für die 12. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung, die am 26. Juni 2017 stattfindet. Der Gegenstand der Beratung im öffentlichen Teil der Sitzung umfasst Anfragen, die in der vorliegenden Vorlage durch den Bürgermeister eingebracht wurden.
Ein konkreter Beschlussvorschlag ist für diesen Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen. Die Vorlage enthält keine Angaben zu haushaltsmäßigen Auswirkungen, weder hinsichtlich geschätzter Kosten noch bezüglich Personalkosten oder Sachkosten. Ebenso sind keine Informationen zu freiwilligen Leistungen oder einer Rechtsgrundlage im Dokument aufgeführt. Die Vorlage dient primär der Bereitstellung der Grundlage für die Beantwortung von Anfragen im Rahmen der Ausschusssitzung.
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Beratungsfolge
- 26.06.2017 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung