Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb einer Eloxalanlage einschließlich Nebeneinrichtungen in der Stefansbecke
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2017/218 befasst sich mit dem Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz für die Errichtung und den Betrieb einer Eloxalanlage im Bereich Stefansbecke. Das Vorhaben sieht die Einrichtung eines Betriebs zur Oberflächenbehandlung von Aluminium in den bestehenden Hallenkomplexen Stefansbecke 23 und 27 vor. Dabei handelt es sich um die Bearbeitung von Lohnaufträgen externer Kunden ohne eigene Produktfertigung.
Der geplante Betrieb umfasst die Errichtung von Beiz- und Eloxalbädern mit einem Wirkbadvolumen von 99,3 m³, einer Löschwasserrückhaltung, eines Abluftwäschers mit einem 16 Meter hohen Kamin sowie eines Tanklagers und eines Chemikalienlagers. Zudem sind eine Abwasserbehandlungsanlage zur Spülwasseraufbereitung und Kühlanlagen im Bereich der Harkortstraße vorgesehen. Der Betrieb ist auf drei Schichten an sieben Tagen pro Woche ausgelegt, wobei der Waren- und Chemikalientransport auf den Zeitraum zwischen 6 und 22 Uhr begrenzt ist.
Ein schalltechnisches Prognosegutachten weist darauf hin, dass die Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm für die angrenzende Wohnnutzung sowohl am Tag als auch in der Nacht nicht überschritten werden. Das Vorhaben liegt im Bebauungsplan Nr. 12 „Gewerbegebiet Stefansbecke I“. Aus planungsrechtlicher und bauordnungsrechtlicher Sicht bestehen seitens der Stadt keine Bedenken gegen das Vorhaben. Die abschließende Prüfung obliegt der Bezirksregierung Arnsberg. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung hat dem Vorhaben zugestimmt.
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Beratungsfolge
- 26.06.2017kein Ergebnis hinterlegt
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