2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 "Haßlinghausen-Süd III" hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2017/231 befasst sich mit der zweiten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Haßlinghausen-Süd III“. Gegenstand des Vorhabens ist die Umwandlung eines Sondergebiets, das für ein Einkaufszentrum vorgesehen war, zurück in ein Mischgebiet. Mit dieser Änderung soll die Ansiedlung großflächiger Lebensmittelmärkte ausgeschlossen werden, um die Versorgung im Zentrum zu stärken. Parallel dazu wird die Aufhebung der dritten Änderung des Flächennutzungsplanes angestrebt.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Zeitraum vom 15. Mai bis zum 2. Juni 2017 nahmen 19 Bürger an einer Anhörung teil, wobei keine schriftlichen Eingaben eingingen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung nimmt dieses Ergebnis zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, den Planentwurf auf Basis der Verwaltungstellungnahme weiter zu erarbeiten und das Verfahren fortzuführen.
Die Verwaltung empfiehlt die Umsetzung der Variante 1 der zweiten Änderung, wobei ein Abriss des bestehenden Gebäudes als sinnvoll bewertet wird. Der Bebauungsplan enthält bereits Schallschutzfestsetzungen, etwa durch Abstandsregeln zur Windenergieanlage. Eine erneute Schalluntersuchung kann durch die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erforderlich werden. Zudem ist eine 110-KV-Hochspannungsleitung mit einem Sicherheitsbereich von jeweils 23 Metern im Plan verzeichnet; ein Rückbau ist nicht vorgesehen. Die bestehende Genehmigung für die Windenergieanlage bleibt bestehen. Haushaltsmäßige Auswirkungen der Änderung werden nicht erwartet. Der nächste Verfahrensschritt umfasst die Beteiligung öffentlicher Belange.
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Beratungsfolge
- 26.06.2017kein Ergebnis hinterlegt
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