Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 "Haßlinghausen Süd III" hier: Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 BauGBZur Vorlage · 2018/279 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Vorlage 2018/279 befasst sich der Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung mit der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Haßlingenschaft Süd III“. Ziel der geplanten Änderung ist es, das bestehende Sondergebiet, welches seit 2004 die Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters und eines Discounters vorsah, wieder in ein Mischgebiet umzuwandeln. Die Verwaltung begründet diesen Schritt städtebaulich damit, dass durch die Verlagerung des Lebensmitteldiscounters eine weitere Ansiedlung von Lebensmittelmärkten in diesem Bereich nicht erwünscht sei, um den Hauptgeschäftsbereich in Haßlinghausen zu stärken.
Das Verfahren soll gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Die geplante Ausweisung als Mischgebiet soll sowohl Wohnnutzung als auch Gewerbebetriebe ermöglichen, wobei eine Zentrenrelevanz von Einzelhandelsbetrieben ausgeschlossen werden soll. Bezüglich einer bestehenden Windkraftanlage ist vorgesehen, diese bei einer Bebauung der Fläche nicht weiter zu betreiben, um die Wohnnutzung zu ermöglichen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden fand im Zeitraum vom 28. Mai 2018 bis zum 6. Juli 2018 statt. Von den 50 angeschriebenen Stellen gaben 16 keine Anregungen oder Bedenken ab, während sieben Stellen Hinweise oder Bedenken vorbrachten. Der Ausschuss hat beschlossen, die eingegangenen Anregungen zur Kenntnis zu nehmen und wie in der Stellungnahme der Verwaltung zu verfahren. Der nächste Schritt ist die öffentliche Auslegung des Planentwurfes.
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Beratungsfolge
- 17.09.2018 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 22. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60 "Südliche Hauptstraße/Bahnhofstraße" hier: Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2018/280 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung am 17. September 2018 wurde das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur zweiten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60 „Südliche Hauptstraße/Bahnhofstraße“ behandelt. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dass der Ausschuss das Ergebnis der Beteiligung zur Kenntnis nimmt und die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Planentwurfs sowie der Begründung beauftragt. Zudem soll die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und sonstiger Behörden durchgeführt werden.
Gegenstand der Planung ist die Änderung eines bestehenden Gewerbegebiets in zwei Sondergebiete für Lebensmittelmärkte. Ziel ist der Abriss eines vorhandenen Lebensmittelmarktes und die Errichtung eines Neubaus mit einer Verkaufsfläche von bis zu 1.300 m². Parallel dazu soll ein gegenüberliegender Markt auf eine Fläche von bis zu 1.000 m² erweitert werden können. Das Vorhaben umfasst zudem die Planung von 73 Stellplätzen und die Sicherstellung der baurechtlichen Zulässigkeit eines im Gebäude befindlichen Kindergartens.
Im Rahmen der Beteiligung wurden Bedenken hinsichtlich möglicher Lärmbelastungen für angrenzende Wohngebiete sowie Fragen zur Aufrechterhaltung des Kindergartenbetriebs und der Parkplatzsituation für dessen Mitarbeiter geäußert. Die Verwaltung stellte fest, dass die Immissionsrichtwerte für das Wohngebiet unverändert bleiben. Die baurechtliche Zulässigkeit des Kindergartens wird durch Festsetzungen im Bebauungsplan gesichert, während organisatorische Fragen zur Miete oder zum Betrieb durch die zuständige Fachabteilung geklärt werden. Wesentliche Bedenken gegen den Entwurf wurden nicht festgestellt.
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Beratungsfolge
- 17.09.2018 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 3Bebauungsplan Nr. 88 "Eickerstraße" hier: KonzeptZur Vorlage · 2018/285 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung am 17. September 2018 wurde über das weitere Vorgehen zum Bebauungsplan Nr. 88 „Eickerstraße“ entschieden. Die Vorlage 2018/285 regelt die Fortführung des Bauleitplanverfahrens auf Basis eines modifizierten städtebaulichen Konzepts für ein unbebautes Grundstück.
Die ursprüngliche Planung sah eine Mischung aus Doppelhäusern, Hausgruppen und einem Mehrfamilienhaus mit 15 barrierefreien Wohnungen vor. Nach einer Beratung, in der die Verwaltung beauftragt wurde, den Anteil an barrierefreiem Wohnraum und Generationenwohnen zu erhöhen und die Anzahl der Doppelhäuser zu reduzieren, wurde das Konzept angepasst.
Die neue Planung sieht nun zwei dreigeschossige Mehrfamilienhäuser mit jeweils 11 Wohneinheiten vor, ergänzt durch acht Doppelhäuser und elf Reihenhäuser. Damit wird mehr als die Hälfte der geplanten Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern untergebracht. Die Stellplätze sind den Gebäuden auf der gegenüberliegenden Grundstücksseite zugeordnet. Die Festsetzung der Dreigeschossigkeit im Bebauungsplan soll die Errichtung der Mehrfamilienhäuser sicherstellen. Als nächste Schritte im Verfahren sind die Erarbeitung von Planentwürfen für eine vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Durchführung ökologischer Untersuchungen vorgesehen. Der Ausschuss hat die Verwaltung beauftragt, auf Basis dieser eingereichten Konzepte Bebauungsplanentwürfe zu erarbeiten.
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Beratungsfolge
- 17.09.2018 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 4Regionale Vereinbarung über eine gegenseitige Abstimmung im Bereich des großflächigen Einzelhandels und im Umgang mit kommunalen und (teil-)regionalen Einzelhandelskonzepten und Gutachten im Verbandsgebiet des Regionalverbandes Ruhr (RVR)Zur Vorlage · 2018/284 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat, einer regionalen Vereinbarung über die gegenseitige Abstimmung im Bereich des großflächigen Einzelhandels zuzustimmen. Diese Vereinbarung betrifft das Verbandsgebiet des Regionalverbandes Ruhr (RVR) und regelt den Umgang mit kommunalen sowie (teil-)regionalen Einzelhandelskonzepten und Gutachten.
Ziel der Vereinbarung ist es, die interkommunale Abstimmung bei regional bedeutsamen Ansiedlungsvorhaben zu unterstützen und eine stadt- sowie regionalverträgliche Einzelhandelsentwicklung in der Metropole Ruhr zu gewährleisten. Die Vorlage erläutert, dass großflächige Einzelhandelsvorhaben an Standorten, die städtebaulich nicht integriert sind, die Entwicklung von Innenstädten und Stadtteilzentren beeinflussen können. In Sprockhövel wurden bereits die Versorgungsbereiche Haßlinghausen und Niedersprockhövel als Zentren für den Einzelhandel festgelegt, um die Versorgung der Bevölkerung zu konzentrieren.
Die vorliegende Vereinbarung ist das Ergebnis der Arbeit eines Arbeitskreises Einzelhandel, an dem Vertreter der Kommunen der Städteregion Ruhr 2030 sowie die Industrie- und Handelskammer mitgewirkt haben. Die Regelung soll als Baustein eines Handlungsprogramms zur Zukunft der Metropole Ruhr dienen, wobei der Beitritt aller 53 Kommunen des RVR angestrebt wird. Durch die Vereinbarung sollen die bestehenden Instrumente zur Steuerung von großflächigen Einzelhandelsvorhaben ergänzt werden, um die zentrenverträgliche Entwicklung in der Stadt zu unterstützen. Haushaltsmäßige Auswirkungen werden für das Vorhaben nicht ausgewiesen.
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- 17.09.2018 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 5Bekanntgabe von eingegangenen und beschiedenen Bauanträgen und BauvoranfragenZur Vorlage · 2018/283 · Beschlussvorlage
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Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung am 17. September 2018 wurde die Bekanntgabe von Bauanträgen und Bauvoranfragen behandelt. Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2018/283 dient der Information über den aktuellen Stand der baulichen Entwicklungen im Stadtgebiet.
Der Inhalt der Vorlage umfasst eine Aufstellung der seit der letzten Ausschusssitzung angelegten Bauakten sowie der erteilten Baugenehmigungen. Darüber hinaus werden die eingegangenen und die bereits beschiedenen Bauvoranfragen dokumentiert. Zur Unterscheidung der Art der Vorhaben sind gewerbliche Projekte in der Aufstellung mit einem „G“ gekennzeichnet. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss die vorgelegten Informationen zur Kenntnis nimmt. Aus der Vorlage gehen keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen für den Haushalt hervor.
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- 17.09.2018 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 6Bericht aus der WirtschaftsförderungZur Vorlage · 2018/294 · Beschlussvorlage
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Die Wirtschaftsförderung legte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung einen Sachstandsbericht zu verschiedenen Themenbereichen vor.
Im Bereich des Breitbandausbaus informierte die Verwaltung über ein Gespräch mit dem neuen Regionalmanager der Telekom. Gegenstand des Gesprächs waren die Ausführung der Tiefbauarbeiten sowie die Erwartung einer Verbesserung der Bauausführungen. Das Sachgebiet Tiefbau hat eine Liste offener Baustellen übermittelt, auf deren Basis ein Bauzeitenplan erstellt werden soll. Zudem wurde die Telekom aufgefordert, über Veränderungen des Ausbaustands regelmäßig zu informieren.
Hinsichtlich der Gewerbeflächenvermarktung wurde berichtet, dass derzeit keine baureifen Flächen verfügbar sind. Die Entwicklung der Gewerbefreiflächen Tackenberg/Am Hilgenstock ist in Planung, wobei bereits ein Exposé für die überregionale Vermarktung über die Plattform „Ruhrsite“ erstellt wurde. Zudem wird der Kaufvertrag für das Grundstück „Auf dem Spähn“ vorbereitet.
Im Rahmen der Kampagne „Stadt der Städte“ des Regionalverbandes Ruhr wird die Stadt Sprockhövel einen kostenfreien Imagefilm drehen lassen, der die Bereiche Business, Arbeit und Leben thematisiert. Die Vorbereitungen erfolgen in Zusammenarbeit mit dem Stadtmarketing- und Verkehrsverein.
Bezüglich der Postbank-Filiale in Niedersprockhövel teilte die Deutsche Post AG mit, dass noch kein finaler Schließungstermin feststehe, die Post- und Paketdienstleistungen jedoch durch die Deutsche Post sichergestellt bleiben. Abschließend wurde über die Teilnahme an der Passantenfrequenzzählung in Haßlinghausen und Niedersprockhövel im September berichtet.
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- 17.09.2018 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 7Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2018/273 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2018/273 dient als Tagesordnungspunkt für die x öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung am 17. September 2018. Der vorliegende Text ist als Mitteilung der Verwaltung im öffentlichen Teil der Sitzung konzipiert.
Inhaltlich handelt es sich um eine Vorlage aus dem Fachbereich III, die unter dem Tagesordnungspunkt Mitteilungen der Verwaltung geführt wird. Für diesen Tagesordnungspunkt ist kein spezifischer Beschlussvorschlag vorgesehen. Bezüglich der Berichtspflicht ist festgelegt, dass dem Ausschuss oder dem Rat ein Sachstandsbericht nach Abschluss des Auftrages vorzulegen ist.
Hinsichtlich der haushaltsmäßigen Auswirkungen sind keine unmittelbaren Kosten oder jährlichen Folgekosten durch die Vorlage ausgewiesen. Es liegen keine Angaben zu Personalkosten oder Sachkosten vor, und es wird kein Zuschussbedarf sowie keine Erhöhung der jährlichen Folgeeinnahmen dokumentiert. Die Vorlage enthält keine weiteren Erläuterungen zur Rechtsgrundlage oder zu inhaltlichen Details der Mitteilung.
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- 17.09.2018 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 8Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2018/274 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2018/274 dient als Grundlage für die Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung während der achten öffentlichen Sitzung am 17. September 2018. Gegenstand der Vorlage sind Anfragen, die im öffentlichen Teil der Sitzung behandelt werden sollen.
Die Vorlage wurde durch den Bürgermeister aus dem Fachbereich III erstellt. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist für diesen Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen. Bezüglich des Berichtswesens ist vorgesehen, dass der zuständige Fachbereich nach Abschluss des Auftrages einen Sachstandsbericht vorlegt.
Hinsichtlich der haushaltsmäßigen Auswirkungen sind in der Vorlage keine direkten Kosten oder Einnahmen ausgewiesen. Es findet sich kein Eintrag, der auf eine unmittelbare finanzielle Belastung durch Personalkosten oder Sachkosten hindeutet. Die Vorlage dient primär der strukturellen Vorbereitung der parlamentarischen Befragung im Rahmen des Ausschussverfahrens.
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Beratungsfolge
- 17.09.2018 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung