2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 "Haßlinghausen Süd III" hier: Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Vorlage 2018/279 befasst sich der Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung mit der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Haßlingenschaft Süd III“. Ziel der geplanten Änderung ist es, das bestehende Sondergebiet, welches seit 2004 die Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters und eines Discounters vorsah, wieder in ein Mischgebiet umzuwandeln. Die Verwaltung begründet diesen Schritt städtebaulich damit, dass durch die Verlagerung des Lebensmitteldiscounters eine weitere Ansiedlung von Lebensmittelmärkten in diesem Bereich nicht erwünscht sei, um den Hauptgeschäftsbereich in Haßlinghausen zu stärken.
Das Verfahren soll gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Die geplante Ausweisung als Mischgebiet soll sowohl Wohnnutzung als auch Gewerbebetriebe ermöglichen, wobei eine Zentrenrelevanz von Einzelhandelsbetrieben ausgeschlossen werden soll. Bezüglich einer bestehenden Windkraftanlage ist vorgesehen, diese bei einer Bebauung der Fläche nicht weiter zu betreiben, um die Wohnnutzung zu ermöglichen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden fand im Zeitraum vom 28. Mai 2018 bis zum 6. Juli 2018 statt. Von den 50 angeschriebenen Stellen gaben 16 keine Anregungen oder Bedenken ab, während sieben Stellen Hinweise oder Bedenken vorbrachten. Der Ausschuss hat beschlossen, die eingegangenen Anregungen zur Kenntnis zu nehmen und wie in der Stellungnahme der Verwaltung zu verfahren. Der nächste Schritt ist die öffentliche Auslegung des Planentwurfes.
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- 17.09.2018kein Ergebnis hinterlegt
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