2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60 "Südliche Hauptstraße/Bahnhofstraße" hier: Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
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Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung am 17. September 2018 wurde das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur zweiten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60 „Südliche Hauptstraße/Bahnhofstraße“ behandelt. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dass der Ausschuss das Ergebnis der Beteiligung zur Kenntnis nimmt und die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Planentwurfs sowie der Begründung beauftragt. Zudem soll die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und sonstiger Behörden durchgeführt werden.
Gegenstand der Planung ist die Änderung eines bestehenden Gewerbegebiets in zwei Sondergebiete für Lebensmittelmärkte. Ziel ist der Abriss eines vorhandenen Lebensmittelmarktes und die Errichtung eines Neubaus mit einer Verkaufsfläche von bis zu 1.300 m². Parallel dazu soll ein gegenüberliegender Markt auf eine Fläche von bis zu 1.000 m² erweitert werden können. Das Vorhaben umfasst zudem die Planung von 73 Stellplätzen und die Sicherstellung der baurechtlichen Zulässigkeit eines im Gebäude befindlichen Kindergartens.
Im Rahmen der Beteiligung wurden Bedenken hinsichtlich möglicher Lärmbelastungen für angrenzende Wohngebiete sowie Fragen zur Aufrechterhaltung des Kindergartenbetriebs und der Parkplatzsituation für dessen Mitarbeiter geäußert. Die Verwaltung stellte fest, dass die Immissionsrichtwerte für das Wohngebiet unverändert bleiben. Die baurechtliche Zulässigkeit des Kindergartens wird durch Festsetzungen im Bebauungsplan gesichert, während organisatorische Fragen zur Miete oder zum Betrieb durch die zuständige Fachabteilung geklärt werden. Wesentliche Bedenken gegen den Entwurf wurden nicht festgestellt.
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Beratungsfolge
- 17.09.2018kein Ergebnis hinterlegt
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