Bebauungsplan Nr. 88 "Eickerstraße" hier: Konzept
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung am 17. September 2018 wurde über das weitere Vorgehen zum Bebauungsplan Nr. 88 „Eickerstraße“ entschieden. Die Vorlage 2018/285 regelt die Fortführung des Bauleitplanverfahrens auf Basis eines modifizierten städtebaulichen Konzepts für ein unbebautes Grundstück.
Die ursprüngliche Planung sah eine Mischung aus Doppelhäusern, Hausgruppen und einem Mehrfamilienhaus mit 15 barrierefreien Wohnungen vor. Nach einer Beratung, in der die Verwaltung beauftragt wurde, den Anteil an barrierefreiem Wohnraum und Generationenwohnen zu erhöhen und die Anzahl der Doppelhäuser zu reduzieren, wurde das Konzept angepasst.
Die neue Planung sieht nun zwei dreigeschossige Mehrfamilienhäuser mit jeweils 11 Wohneinheiten vor, ergänzt durch acht Doppelhäuser und elf Reihenhäuser. Damit wird mehr als die Hälfte der geplanten Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern untergebracht. Die Stellplätze sind den Gebäuden auf der gegenüberliegenden Grundstücksseite zugeordnet. Die Festsetzung der Dreigeschossigkeit im Bebauungsplan soll die Errichtung der Mehrfamilienhäuser sicherstellen. Als nächste Schritte im Verfahren sind die Erarbeitung von Planentwürfen für eine vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Durchführung ökologischer Untersuchungen vorgesehen. Der Ausschuss hat die Verwaltung beauftragt, auf Basis dieser eingereichten Konzepte Bebauungsplanentwürfe zu erarbeiten.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 17.09.2018kein Ergebnis hinterlegt
Verwandte Vorlagen
Aus derselben Sitzung
- Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung, 17.09.2018
- Anfragen im öffentlichen Teil Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung, 17.09.2018
- 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 "Haßlinghausen Süd III" hier: Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 BauGB Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung, 17.09.2018
- 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60 "Südliche Hauptstraße/Bahnhofstraße" hier: Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung, 17.09.2018
- Bekanntgabe von eingegangenen und beschiedenen Bauanträgen und Bauvoranfragen Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung, 17.09.2018
- Regionale Vereinbarung über eine gegenseitige Abstimmung im Bereich des großflächigen Einzelhandels und im Umgang mit kommunalen und (teil-)regionalen Einzelhandelskonzepten und Gutachten im Verbandsgebiet des Regionalverbandes Ruhr (RVR) Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung, 17.09.2018